{"id":176176,"date":"2018-10-15T10:21:08","date_gmt":"2018-10-15T08:21:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=176176"},"modified":"2018-10-15T10:21:08","modified_gmt":"2018-10-15T08:21:08","slug":"notdienste-zocken-ab-verbraucherzentrale-hessen-warnt-vor-dreisten-kanalhaien-und-gibt-tipps-zum-umgang-mit-unserioesen-notdiensten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=176176","title":{"rendered":"NOTDIENSTE ZOCKEN AB &#8211; Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dreisten Kanalhaien und gibt Tipps zum Umgang mit unseri\u00f6sen Notdiensten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Rohrreinigungsnotdienste kommen bei Bedarf auch nachts vorbei, um ein verstopftes Rohr zu s\u00e4ubern. Oft stellen diese Unternehmen aber v\u00f6llig \u00fcberh\u00f6hte Forderungen von mehreren hundert Euro, die \u00fcberrumpelte Verbraucher dann zu voreilig bezahlen. Doch die geforderten Summen sind h\u00e4ufig \u00fcberhaupt nicht berechtigt. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, vor dem Bezahlen die Rechnung genau zu pr\u00fcfen und sich im Einzelfall beraten zu lassen.<\/strong><\/p>\n<p>Wenn das Rohr verstopft, ist guter Rat oft teuer. Das stellte auch Tanja E. fest. Sie beauftragte eine Rohrreinigungsfirma. Etwa eine Stunde war die Firma vor Ort, letztlich erhielt Frau E. eine Rechnung von fast 900 Euro. Preistreiber war insbesondere die angeblich erforderliche TV-Inspektion des Rohrs mit einem Spezialger\u00e4t. Sie schlug mit rund 400 Euro zu Buche. Dabei handelte es sich um eine \u201eAuftragserweiterung\u201c, zu der sich die Kundin \u00fcberreden lie\u00df.<\/p>\n<h2><strong>\u00dcBERH\u00d6HTE PREISE ERKENNEN, NICHT VORSCHNELL ZAHLEN<\/strong><\/h2>\n<p>\u201eUnseri\u00f6se Notdienste rechtfertigen \u00fcberh\u00f6hte Preise gerne mit dem unn\u00f6tigen Einsatz von Spezialfahrzeugen oder Spezialwerkzeugen\u201c, berichtet Kai-Oliver Kruske, Referent f\u00fcr Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Vor Ort sollten sich Kunden aber keinesfalls zur Zahlung dr\u00e4ngen lassen. Denn es ist einfacher, eine Rechnung zu k\u00fcrzen, als eine Zahlung zur\u00fcckzufordern \u2013 insbesondere, weil windige Anbieter mit komplizierten Firmen-Strukturen die R\u00fcckforderung massiv erschweren. Wer zur sofortigen Bezahlung gen\u00f6tigt wird, kann die Polizei alarmieren.<\/p>\n<p>\u201eAber auch nach dem Auftrag kann eine rechtliche Beratung manchmal noch helfen, Kosten zu reduzieren\u201c, so Kruske weiter. So berechnen manche Firmen zum Beispiel extrem \u00fcberh\u00f6hte Posten oder mehrere unberechtigte Pauschalen gleichzeitig.<\/p>\n<h2><strong>PREISE K\u00d6NNEN GEGEN DIE \u201eGUTEN SITTEN\u201c VERSTOSSEN<\/strong><\/h2>\n<p>Auch \u201eBereitstellungspauschalen f\u00fcr einen 24-Stunden-Dienst\u201c k\u00f6nnen sich als rechtswidrig erweisen. \u201eUnd nicht zuletzt kann der Gesamtpreis so hoch sein, dass die Forderung sogar sittenwidrig ist\u201c, sagt Kruske. \u201eDies kommt in Betracht, sobald die Rechnung mindestens doppelt so hoch wie der \u00fcbliche Preis ist. Dann muss der Kunde eventuell gar nichts zahlen.\u201c<\/p>\n<p>Ganz \u00e4hnlich ist die Situation bei \u00fcberteuerten Schl\u00fcsseldiensten. Auch hier kann eine Beratung im Einzelfall ergeben, dass Kunden Geld zur\u00fcckfordern k\u00f6nnen oder gar nicht zahlen m\u00fcssen. Anhaltspunkte zum Preisvergleich von T\u00fcr\u00f6ffnungen gibt <a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/umwelt-haushalt\/wohnen\/schluesseldienste-so-viel-darf-eine-tueroeffnung-kosten-6687\">die \u00dcbersicht der Verbraucherzentralen<\/a>.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sollten Verbraucher immer genau hinsehen, woher ein Unternehmen kommt. Unseri\u00f6se Anbieter spiegeln etwa mit geschickter Programmierung ihrer Webseiten vor, am Ort des Bestellers zu sitzen. Der Blick ins Impressum verr\u00e4t dann entweder, dass die Firma doch aus einem anderen Bundesland kommt oder gar nur vermittelnd t\u00e4tig wird. Damit droht eine lange und f\u00fcr den Kunden eventuell teure Anfahrt.<\/p>\n<p>Pers\u00f6nliche Beratungen zu diesem Thema bietet die Verbraucherzentrale Hessen in der Beratungsstelle Fulda, Karlstr 2 an. Terminvereinbarungen f\u00fcr das kostenpflichtige Beratungsangebot unter (0661) 77453 w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten, unter (069) 97 20 10-900 Montag bis Donnerstag von 10 \u2013 16 Uhr sowie Freitag von 10 \u2013 15 Uhr sowie online unter <a href=\"http:\/\/www.verbraucherzentrale-hessen.de\/\">www.verbraucherzentrale-hessen.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Rohrreinigungsnotdienste kommen bei Bedarf auch nachts vorbei, um ein verstopftes Rohr zu s\u00e4ubern. Oft stellen diese Unternehmen aber v\u00f6llig \u00fcberh\u00f6hte Forderungen von mehreren hundert Euro, die \u00fcberrumpelte Verbraucher dann zu voreilig bezahlen. Doch die geforderten Summen sind h\u00e4ufig \u00fcberhaupt nicht berechtigt. 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