{"id":173904,"date":"2018-05-11T10:13:33","date_gmt":"2018-05-11T08:13:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=173904"},"modified":"2018-05-11T10:13:33","modified_gmt":"2018-05-11T08:13:33","slug":"strassenbeitraege-koennen-schon-bald-ueber-20-jahre-bei-geringen-zinsen-gezahlt-werden-pruefung-durch-die-kommune-soll-entfallen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=173904","title":{"rendered":"Strassenbeitr\u00e4ge k\u00f6nnen schon bald \u00fcber 20 Jahre bei geringen Zinsen gezahlt werden \u2013 Pr\u00fcfung durch die Kommune soll entfallen"},"content":{"rendered":"<p>Der Innenausschuss des Hessischen Landtages hat in seiner Sitzung am 9. Mai die Vorschl\u00e4ge zu den Gesetzes\u00e4nderungen f\u00fcr die Erhebung von Strassenbeitr\u00e4gen verabschiedet. Der Gesetzentwurf setzt eine wesentliche Forderung um, die von der IG Sachsenhausen im Rahmen der Anh\u00f6rung im Innenausschuss vor wenigen Wochen vorgetragen wurde.\u00c2\u00a0 Zuk\u00fcnftig kann jeder B\u00fcrger, ohne dass von der Gemeinde ein berechtigtes Interesse gepr\u00fcft wird, eine Zahlung \u00fcber 20 Jahre bei maximal 1% Zinsen \u00fcber dem Basiszinssatz beantragen.<\/p>\n<p>\u201eNach wie vor fordern wir die komplette Abschaffung von Strassenbeitr\u00e4gen, diese wird auf kurz oder lang auch kommen, da sind wir uns sicher. Wir sind stolz darauf, dass sich unser Engagement und unser Vorschlag im Wesentlichen durchgesetzt haben. Wir hatten nur 10 Jahre und einen Zinssatz von 0,5% \u00fcber dem Refinanzierungssatz der Gemeinde gefordert. Hier geht der Gesetzentwurf sogar \u00fcber unsere Forderung hinaus. Besonders gut ist, dass es nicht mehr im Ermessen der Gemeinde liegt, wer in Raten zahlen kann oder nicht. Viele Anlieger haben von der M\u00f6glichkeit nicht Gebrauch gemacht, weil die Gemeinde Informationen zu Verm\u00f6gen und Einkommen fast wie bei einem Offenbarungseid eingefordert hat. Mit dieser Dem\u00fctigung, die f\u00fcr viele einfach ein Hindernis war, ist jetzt endlich Schluss\u201c, sagt Fred Abel, Sprecher der IG Sachsenhausen.<\/p>\n<p>Laut IG Sachsenhausen sieht der Gesetzentwurf vor, dass noch nicht bezahlte Bescheide von der Regelung profitieren k\u00f6nnen. Auf Antrag eines Zahlungspflichtigen k\u00f6nnen bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen sogar noch ge\u00e4ndert und f\u00fcr den B\u00fcrger die Zahlungen \u00fcber 5 Jahre auf bis zu 20 Jahren verbessert werden. Hierzu hei\u00dft es im Gesetzentwurf \u201eDie Beitrags- und Vorausleistungspflichtigen, die in den Jahren 2017 und 2018 vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am \u00e2\u20ac\u00a6 nach \u00c2\u00a7 11 zur Zahlung von Strassenbeitr\u00e4gen oder zu Vorausleistungen auf einmalige Strassenbeitr\u00e4ge verpflichtet wurden, sind bis zum 31. Dezember 2018 berechtigt, nach \u00c2\u00a7 11 Abs. 12 einen Ratenzahlungsantrag oder einen \u00c4nderungsantrag zu einer bereits getroffenen Ratenzahlungsentscheidung zu stellen, soweit der Beitrag oder die Vorausleistung noch nicht vollst\u00e4ndig gezahlt wurde.\u201c<\/p>\n<p>\u201eDamit sind die wahnsinnigen und existenzbedrohenden Betr\u00e4ge f\u00fcr die Zukunft vom Tisch. F\u00fcr die Anlieger in Sachsenhausen wird es nur noch zum Teil wirksam, weil viele Anlieger schon 60% der Gesamtbeitr\u00e4ge bezahlt haben. F\u00fcr die ausstehenden Beitr\u00e4ge wird die Regelung wohl noch greifen. Gut ist, dass bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen noch ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen. Wir fordern die Verantwortlichen in der Gemeindepolitik auf, die geplanten \u00c4nderungen unmittelbar umzusetzen, kurzfristig anstehende Entscheidungen auszusetzen und m\u00f6glichst viele Anlieger von den kommenden Gesetzes\u00e4nderungen profitieren zu lassen.\u201c, so Fred Abel abschlie\u00dfend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Der Innenausschuss des Hessischen Landtages hat in seiner Sitzung am 9. Mai die Vorschl\u00e4ge zu den Gesetzes\u00e4nderungen f\u00fcr die Erhebung von Strassenbeitr\u00e4gen verabschiedet. 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