{"id":173720,"date":"2018-05-01T10:36:33","date_gmt":"2018-05-01T08:36:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=173720"},"modified":"2018-05-01T10:36:33","modified_gmt":"2018-05-01T08:36:33","slug":"verantwortungsvolle-aufgabe-zum-wohle-der-anvertrauten-menschen-betreuungsbehoerde-des-landkreises-fulda-sucht-interessenten-als-berufsbetreuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=173720","title":{"rendered":"Verantwortungsvolle Aufgabe zum Wohle der anvertrauten Menschen &#8211; Betreuungsbeh\u00f6rde des Landkreises Fulda sucht Interessenten als Berufsbetreuer"},"content":{"rendered":"<p>Die Zahl der Personen, die eine gesetzliche Betreuung ben\u00f6tigen, weil sie ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln k\u00f6nnen, nimmt kontinuierlich zu. Insbesondere ist das bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und\/oder einer k\u00f6rperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung der Fall.<\/p>\n<p>Wenn alle anderen Hilfsangebote ausgesch\u00f6pft sind, wird in diesen F\u00e4llen ein Betreuer bestellt, der als gesetzlicher Vertreter den Betreuten in bestimmten Lebensbereichen unter m\u00f6glichst weitgehender Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen vertritt. Solche per Gerichtsbeschluss festgelegten Aufgabenkreise k\u00f6nnen die Gesundheitssorge, die Verm\u00f6genssorge, Post- und Fernmeldeangelegenheiten, Heim- und Wohnungsangelegenheiten sowie die Aufenthaltsbestimmung sein.<\/p>\n<p>Viele Betreuungen werden ehrenamtlich gef\u00fchrt. Dennoch kann auf beruflich t\u00e4tige Betreuer nicht verzichtet werden, da die Betreuungsf\u00e4lle \u00fcber alle Altersgruppen hinweg immer komplexer und komplizierter werden. So ist die Zahl der von Berufsbetreuern gef\u00fchrten Betreuungen in den letzten zwei Jahren im Landkreis Fulda kontinuierlich auf nunmehr 841 F\u00e4lle gestiegen. Auch muss vor dem Hintergrund der Zunahme psychischer Erkrankungen mit einem weiteren Anwachsen gerechnet werden.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund sucht die Betreuungsbeh\u00f6rde des Landkreises Personen, die an einer T\u00e4tigkeit als Berufsbetreuer interessiert sind und \u00fcber die fachlichen und pers\u00f6nlichen Voraussetzungen verf\u00fcgen, die f\u00fcr die F\u00fchrung von Betreuungen notwendig sind. Vorrangig kommen hierf\u00fcr Sozialarbeiter und -p\u00e4dagogen, Betriebs- und Verwaltungswirte sowie Juristen in Frage. So sollten gute Kenntnisse \u00fcber die ma\u00dfgeblichen Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches und des Familienverfahrensgesetzes, die Grundz\u00fcge des Sozial- und Betreuungsrechts sowie die Gesundheits- und Verm\u00f6genssorge vorhanden sein. Insbesondere werden auch Erfahrungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen, die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung sowie die F\u00e4higkeit zur interkulturellen Kommunikation erwartet.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Bewerber bestimmte formale Kriterien wie beispielsweise die Vorlage eines polizeilichen F\u00fchrungszeugnisses und einer Schufa-Auskunft sowie den Nachweis geordneter finanzieller Verh\u00e4ltnisse erf\u00fcllen. Ist das der Fall, durchlaufen sie zur Feststellung ihrer Eignung f\u00fcr diese verantwortungsvolle Aufgabe zum Wohle der ihnen anvertrauten Menschen ein Auswahlverfahren. Weitere Ausk\u00fcnfte erteilt der Leiter der Betreuungsbeh\u00f6rde des Landkreises Fulda, G\u00fcnther von Keitz, unter Telefon (0661)6006-8770, E-Mail Betreuungsstelle@Landkreis-Fulda.de.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Die Zahl der Personen, die eine gesetzliche Betreuung ben\u00f6tigen, weil sie ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln k\u00f6nnen, nimmt kontinuierlich zu. Insbesondere ist das bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und\/oder einer k\u00f6rperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung der Fall. 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