{"id":172598,"date":"2018-03-25T14:22:31","date_gmt":"2018-03-25T12:22:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=172598"},"modified":"2019-08-15T14:50:10","modified_gmt":"2019-08-15T12:50:10","slug":"am-schlossberg-32-36304-alsfeld-altenburg-tel-06631-9616-0-fax-06631-9616-16-e-mail-infovogelsberg-consult-de-www-vogelsberg-consult-de-alsfeld-7-3-2018vorteile-fuer-arbeitnehmer-und-arbeitgebe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=172598","title":{"rendered":"Vorteile f\u00fcr Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleicherma\u00dfen &#8211; Vortrag von Beatrice Pink \u00fcber betriebliche Altersvorsorge auf Einladung des OFFICE NETZ Vogelsberg"},"content":{"rendered":"<p>Zwei Dutzend G\u00e4ste begr\u00fc\u00dfte Anette Wettlaufer von der Vogelsberg Consult GmbH am Dienstagabend in den R\u00e4umen des Eudorfer Sch\u00e4ferhofs. Dorthin eingeladen hatte das OFFICE NETZ Vogelsberg (ein berufliches Netzwerk unter dem Dach von Vogelsberg Consult) seine Mitglieder, aber auch alle anderen am Thema Altersvorsorge interessierten Menschen. \u201eEs gibt angesichts der demographischen Entwicklung und des sich reduzierenden Rentenniveaus der gesetztlichen Rentenversicherung einen erh\u00f6hten Bedarf an zus\u00e4tzlicher Absicherung\u201c, f\u00fchrte Wettlaufer in den Abend ein, \u201edie betriebliche Altersversorgung (bAV) gewinnt dabei immer mehr an Bedeutung\u201c. Was kann genau die bAV leisten, f\u00fcr wen sie Vorteile bietet und was der Gesetzgeber sich u. a. von dem neuen Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz (BRSG) erhofft, dar\u00fcber sprach Beatrice Pink von der SV bAV Consulting GmbH (Wiesbaden), einer Gesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit ihr hatte Vogelsberg Consult nicht nur eine ausgewiesene Expertin gewonnen \u2013 Pink ist Direktionsbevollm\u00e4chtigte, u. a. f\u00fcr die Sparkasse Oberhessen, sie ist Spezialistin f\u00fcr betriebliche Altersversorgung und Betriebswirtin (FH) f\u00fcr bAV -, sondern auch eine Referentin, die das sehr zahlen- und gesetzestextlastige Thema lebendig und interessant an die Zuh\u00f6rer brachte.<\/p>\n<p>Pink stellte zun\u00e4chst die Grundlagen der Altersversorgung vor. Die bAV ist als Zusatzversorgung zu der gesetzlichen Rente inzwischen ein wichtiges Element in diesem Bereich geworden \u2013 so wichtig, dass der Gesetzgeber ihr mit einem neuen Gesetzt weiteren Spielraum gibt. Klassisch war die bAV ein Angebot von Unternehmen an die Arbeitnehmer, diese zus\u00e4tzlich abzusichern. Dahinter stand auch der Gedanke der sozialen Verantwortung. Die Unternehmen sicherten ihre Einlagen selbst ab \u2013 heute arbeiten sie in der Regel mit externen Anbietern von Versicherungen zusammen. Der Arbeitgeber schlie\u00dft den Vertrag mit dem bevorzugten Anbieter ab. Dorthinein flie\u00dfen entweder Teile des Gehalts \u2013 die steuerlich beg\u00fcnstigt umgewandelt werden k\u00f6nnen \u2013 oder eine Bonuszahlung des Arbeitgebers. Dass es sich in der Regel um eine Gehaltsumwandlung handelt, liegt an den steuerlichen Vorteilen, von denen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren, wie die Expertin darlegte. Recht detailliert ging sie hier auf das steuer- und sozialversichungsrechtliche Procedere ein, f\u00fcr das sich viele der Anwesenden interessierten. Die meisten von ihnen hatten offenbar in ihren T\u00e4tigkeiten als Firmeninhaber, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder Personaler mit diesem Thema zu tun und nahmen die Gelegenheit zu mehr Aufkl\u00e4rung dar\u00fcber gerne wahr.<\/p>\n<p>Dass beide Seiten von dem System der betrieblichen Altersversorgung profitierten, mache es f\u00fcr Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleicherma\u00dfen interessant, so Pink, die diese Vorteile erl\u00e4uterte. Arbeitnehmer h\u00e4tten seit dem Jahr 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Vertr\u00e4ge daraus seinen beispielsweise \u201ehartz-IV-sicher\u201c, w\u00fcrden also bei einer etwaigen Berechnung des ALG II nicht ber\u00fccksichtigt. Dagegen k\u00f6nnten die Ertr\u00e4ge daraus aber auch nur auf einen kleinen, sehr nahen Verwandtenkreis vererbt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber ist das Angebot einer bAV ein gutes Instrument der Fachkr\u00e4ftegewinnung und -bindung, f\u00fchrte die Referentin ins Feld. Da jedoch der Arbeitgeber f\u00fcr die angebotene Leistung haftet, sollte er sich einen vertrauensw\u00fcrdigen Versicherungspartner w\u00e4hlen. Regelm\u00e4\u00dfige Information \u00fcber gesetzliche \u00c4nderung und die Einhaltung verschiedener Vorgaben wie etwa dem Gleichbehandlungsgrundsatz seien dar\u00fcber hinaus unerl\u00e4sslich.<br \/>\nMit dem neuen BRSG m\u00f6chte der Gesetzgeber die bAV noch mehr in die Breite tragen, sie bekannter machen und auch f\u00fcr Geringverdiener attraktiver gestalten, erkl\u00e4rte die Referentin mit Blick auf das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz. Durch eine Erh\u00f6hung der Freibetr\u00e4ge und eine erweiterte F\u00f6rderung des Arbeitgebers seien f\u00fcr beide Seiten Anreize geschaffen worden, in eine bAV zu investieren.<\/p>\n<p>Eine knappe Stunde dauerte Pinks kurzer und dennoch sehr informativer \u00dcberblick \u00fcber ein sehr komplexes Thema, das Interessenten mit einem Anbieter ihres Vertrautens oder mit ihrem Arbeitgeber weiter vertiefen sollten. Denn eins ist wohl sicher: Die Notwendikeit f\u00fcr zus\u00e4tzliche Absicherung im Alter ist da. Ihr sinnvoll und effektiv zu begegnen, bedarf sowohl einiger Anstrengung als auch guter \u00dcberlegung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Zwei Dutzend G\u00e4ste begr\u00fc\u00dfte Anette Wettlaufer von der Vogelsberg Consult GmbH am Dienstagabend in den R\u00e4umen des Eudorfer Sch\u00e4ferhofs. 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