{"id":171083,"date":"2018-01-29T08:33:30","date_gmt":"2018-01-29T07:33:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=171083"},"modified":"2018-01-29T08:33:30","modified_gmt":"2018-01-29T07:33:30","slug":"uebergang-klasse-4-5-vbe-appelliert-an-eltern-kinder-nicht-zu-ueberfordern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=171083","title":{"rendered":"\u00dcbergang Klasse 4\/5: VBE appelliert an Eltern, Kinder nicht zu \u00fcberfordern"},"content":{"rendered":"<p>Endspurt beim \u00dcbergang von Klasse 4 nach 5: Die letzten \u201eTage der Offenen T\u00fcr\u201c an den weiterf\u00fchrenden Schulen stehen an, au\u00dferdem beraten Klassen-lehrerinnen und -lehrer in den n\u00e4chsten Wochen die Familien zur Wahl des passenden Bildungsgangs f\u00fcr ihre Kinder.<\/p>\n<p>Der VBE Hessen appelliert an die Eltern, bei dieser Entscheidung das Wohl ihres Kindes im Auge zu behalten. Denn \u201egut gemeint ist nicht immer gut\u201c, sagt Stefan Wesselmann, Landesvorsitzender des VBE Hessen. Die Lehrkr\u00e4fte w\u00fcrden eine wohl\u00fcberlegte Empfehlung abgeben, die u.a. das Lernverhalten, die Arbeitshaltung, den Leistungsstand und das Leistungsverm\u00f6gen des jeweiligen Kindes ber\u00fccksichtigen. Nach geltendem Recht in Hessen m\u00fcssen die Eltern sich aber nicht an diese Empfehlung halten.<\/p>\n<p>VBE warnt vor \u00dcberforderung und Frust<br \/>\n\u201eDas Wahlrecht der Eltern erspart zwar allen Beteiligten das Feilschen um Noten\u201c, sagt Wesselmann und verweist auf Bayern, wo der Wechsel auf ein Gymnasium einen bestimmten Notenschnitt voraussetzt und in der Folge viele Kinder sp\u00e4testens ab dem dritten Schuljahr unter \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Leistungsdruck stehen.<\/p>\n<p>Allerdings sieht der VBE kritisch, dass manche Eltern ihr Kind beispielsweise mit der Entscheidung f\u00fcr das Gymnasium \u00fcberfordern. \u201eErfolgserlebnisse vermitteln Motivation und Freude am Lernen. Eine Reihe von Misserfolgen nach dem Wechsel dagegen motiviert und frustriert ein Kind komplett. Und eine Querversetzung in die Realschule wird es erst recht als Niederlage erleben\u201c, so Wesselmann. Im schlimmsten Fall finde das Kind in der neuen Schule die Freude am Lernen nicht wieder.<\/p>\n<p>Dass Eltern trotzdem das Risiko eines Misserfolgs eingehen, liegt nach Wesselmanns Einsch\u00e4tzung an dem Vorurteil, dass man die \u201eTreppe leichter hinunter f\u00e4llt als hinauf\u201c. Ein Irrtum, wie der VBE-Landesvorsitzende sagt: \u201eViele Wege f\u00fchren zum Abitur. Wenn eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler die Voraussetzungen mitbringt, kann sie oder er an einer anderen Schule immer den n\u00e4chsth\u00f6heren Abschluss erwerben.<\/p>\n<p>Grundschulen d\u00fcrfen Empfehlung weitergeben<br \/>\nBis 5. M\u00e4rz 2018 m\u00fcssen die Familien die Anmeldeformulare unter Angabe der beiden Wunsch-Schulen bei der Klassenleitung abgeben. \u00dcber die Vergabe der Pl\u00e4tze an den weiterf\u00fchrenden Schulen entscheidet bis Juni die Verteilerkonferenz des zust\u00e4ndigen Staatlichen Schulamts in R\u00fccksprache mit den Leiterinnen und Leitern der weiterf\u00fchrenden Schulen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass die Entscheidung der Eltern nicht mit der Empfehlung der Grundschule \u00fcbereinstimmt, ist es der Grundschule erlaubt, der weiter-f\u00fchrenden Schule beides (samt Aktenvermerk \u00fcber die Beratung und mit der schriftlichen Begr\u00fcndung der Klassenkonferenz) mitzuteilen. Nicht in allen Schulamtsbereichen wird diese Regelung aus dem \u00c2\u00a7 11 Abs. 3 Satz 6 VOGSV aber durchgehend angewandt. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Endspurt beim \u00dcbergang von Klasse 4 nach 5: Die letzten \u201eTage der Offenen T\u00fcr\u201c an den weiterf\u00fchrenden Schulen stehen an, au\u00dferdem beraten Klassen-lehrerinnen und -lehrer in den n\u00e4chsten Wochen die Familien zur Wahl des passenden Bildungsgangs f\u00fcr ihre Kinder. 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