{"id":170584,"date":"2017-12-28T10:37:14","date_gmt":"2017-12-28T09:37:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=170584"},"modified":"2017-12-28T10:37:14","modified_gmt":"2017-12-28T09:37:14","slug":"sicherheitshinweise-zum-jahreswechsel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=170584","title":{"rendered":"Sicherheitshinweise zum Jahreswechsel"},"content":{"rendered":"<p>Zum Jahreswechsel weisen die Stadt Fulda und das Polizeipr\u00e4sidium Osthessen in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf Gefahren hin, besonders im Zusammenhang mit dem Silvesterfeuerwerk. So ist das Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern in der N\u00e4he von Kirchen, Krankenh\u00e4usern und Altenheimen sowie Fachwerkh\u00e4usern ausnahmslos verboten. In der Fuldaer Altstadt gilt ein generelles Feuerwerksverbot. <\/p>\n<p>Im Altstadtbereich kann aufgrund der engen Stra\u00dfen und Gassen der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Meter zu Fachwerkh\u00e4usern nicht eingehalten werden. Auch an allen Stellen au\u00dferhalb der Altstadt, an denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, d\u00fcrfen keine pyrotechnischen Gegenst\u00e4nde abgebrannt werden. Wie in den Vorjahren ist auch auf dem Domplatz das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken nicht gestattet. Notwendig sind diese strikten Regelungen, da Feuerwerksk\u00f6rper aufgrund ihrer Brenndauer und der Tatsache, dass sie Temperaturen von bis zu 2000 Grad erreichen k\u00f6nnen, sehr leicht Br\u00e4nde ausl\u00f6sen k\u00f6nnen, wenn sie zum Beispiel durch lose Ziegeln oder Dachluken in Geb\u00e4ude geraten. Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda weist dar\u00fcber hinaus auf die Einhaltung von allgemeinen Sicherheitsvorschriften, Unfallverh\u00fctungsvorschriften etc. hin. Verst\u00f6\u00dfe gegen die Sprengstoffverordnung k\u00f6nnen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Gleichzeitig bittet das Ordnungsamt, abgebrannte Feuerwerksk\u00f6rper ordnungsgem\u00e4\u00df zu entsorgen. In einigen Bereichen der Innenstadt, wo das Abbrennen nicht verboten ist, werden zu diesem Zweck zus\u00e4tzliche M\u00fclleimer aufgestellt. <\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre, insbesondere mit  Blick auf die in der Regel ausgelassene Feierstimmung mit teilweise hohem Alkoholkonsum, hat das Polizeipr\u00e4sidium Osthessen in enger Abstimmung mit den st\u00e4dtischen Beh\u00f6rden Einsatz- und Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr die Silvesternacht vorbereitet. Dazu geh\u00f6rt unter anderem eine verst\u00e4rkte Polizeipr\u00e4senz durch Streifen in Uniform und in ziviler Kleidung. Auch Beamtinnen und Beamte, die mit der sogenannten Body-Cam ausger\u00fcstet sind, werden in der Nacht im Einsatz sein. Dar\u00fcber hinaus h\u00e4lt das Polizeipr\u00e4sidium, wie in den vergangenen Jahren auch, Eingreifkr\u00e4fte vor, um auf besondere Lageentwicklungen vorbereitet zu sein.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu der von Stadt und Polizei mit Beginn des Weihnachtsmarktes in Betrieb genommenen station\u00e4ren Video\u00fcberwachung auf dem Universit\u00e4ts- und Borgiasplatz hatte die Polizei weitere Video\u00fcberwachungen im Bereich der Innenstadt installiert. Diese wurden jetzt zum Jahreswechsel nochmals um drei Standorte im Bereich Buttermarkt, Doll sowie im Bermudadreieck erweitert. Die zus\u00e4tzlichen Anlagen sind jedoch nur tempor\u00e4r und werden bereits Anfang Januar wieder abgebaut. Der Einsatz von Videotechnik hat sich bei der Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Straftaten bew\u00e4hrt. Die \u00fcberwachten Bereiche sind dabei mit Schildern deutlich gekennzeichnet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Zum Jahreswechsel weisen die Stadt Fulda und das Polizeipr\u00e4sidium Osthessen in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf Gefahren hin, besonders im Zusammenhang mit dem Silvesterfeuerwerk. So ist das Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern in der N\u00e4he von Kirchen, Krankenh\u00e4usern und Altenheimen sowie Fachwerkh\u00e4usern ausnahmslos verboten. In der Fuldaer Altstadt gilt ein generelles Feuerwerksverbot. 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