{"id":161774,"date":"2017-04-04T23:32:16","date_gmt":"2017-04-04T21:32:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=161774"},"modified":"2017-04-04T23:32:16","modified_gmt":"2017-04-04T21:32:16","slug":"2016-wurden-im-landkreis-fulda-266-personen-eingebuergert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=161774","title":{"rendered":"2016 wurden im Landkreis Fulda 266 Personen eingeb\u00fcrgert"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit wird ausl\u00e4ndischen Mitb\u00fcrgern die M\u00f6glichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben er\u00f6ffnet. Wer sich einb\u00fcrgern l\u00e4sst, hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Deutsche. Die Kampagne des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Soziales und Integration \u201eHessen und ich \u2013 DAS PASST\u201c will Menschen, die schon lange in Deutschland leben, aber noch nicht die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit haben, ermuntern, von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch zu machen.<\/p>\n<p>Es gibt gute Gr\u00fcnde, die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit zu erwerben. Hierzu z\u00e4hlen beispielsweise das  Recht zu w\u00e4hlen und gew\u00e4hlt zu werden, die freie Wahl des Aufenthalts- und Wohnorts innerhalb von Deutschland und den \u00fcbrigen Mitgliedsstaaten der Europ\u00e4ischen Union, die uneingeschr\u00e4nkte Niederlassungs- und Berufsfreiheit sowie Reiseerleichterungen und den Schutz der deutschen Auslandsvertretung. Die Verleihung der Staatsangeh\u00f6rigkeit erfolgt durch die Einb\u00fcrgerung. Diese muss beantragt werden und wird, wenn die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, durch die Aush\u00e4ndigung der Einb\u00fcrgerungsurkunde f\u00f6rmlich vollzogen.<\/p>\n<p>Einen Anspruch auf Einb\u00fcrgerung besitzt, wer seit acht Jahren seinen rechtm\u00e4\u00dfigen Aufenthalt in Deutschland hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen anderen privilegierten Aufenthaltsstatus hat, mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung und den Lebensverh\u00e4ltnissen in Deutschland vertraut ist, den Lebensunterhalt f\u00fcr sich und seine Familienangeh\u00f6rigen ohne Zuhilfenahme von staatlichen Transferleistungen bestreitet, \u00fcber ausreichende Deutschkenntnisse verf\u00fcgt, nicht vorbestraft ist sowie die bisherige Staatsangeh\u00f6rigkeit aufgibt oder verliert. <\/p>\n<p>Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen, und es bestehen Sonderregelungen zum Beispiel f\u00fcr Familienangeh\u00f6rige, Staatenlose oder Menschen mit besonderen Integrationsleistungen. So k\u00f6nnen B\u00fcrger aus den EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz sowie Personen aus L\u00e4ndern, die die Entlassung aus deren Staatsangeh\u00f6rigkeit verweigern, ihre Staatsangeh\u00f6rigkeit behalten. Ausk\u00fcnfte hierzu erteilen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden. Es wird empfohlen, sich dort vor der Antragstellung beraten zu lassen. Die Einb\u00fcrgerung kostet in der Regel 255 Euro f\u00fcr jeden Erwachsenen und 51 Euro f\u00fcr jedes miteingeb\u00fcrgerte minderj\u00e4hrige Kind.<\/p>\n<p>Ansprechpartner f\u00fcr Einb\u00fcrgerungen sind die Kommunen. In St\u00e4dten und Gemeinden mit weniger als 7.500 Bewohnern werden Einb\u00fcrgerungsverfahren federf\u00fchrend von den Landkreisen betrieben, mit mehr von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Beim Landkreis Fulda erfolgt die Bearbeitung im Sachgebiet Personenordnungsrecht, das dem Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen, Gefahrenabwehr angegliedert ist. Der Aufgabenbereich erstreckt sich von der Erstberatung und Entgegennahme der Antr\u00e4ge \u00fcber die Vorbereitung der Einb\u00fcrgerungsentscheidung durch das Regierungspr\u00e4sidium bis zur Aush\u00e4ndigung der Einb\u00fcrgerungsurkunde.<\/p>\n<p>In 2016 wurden 266 Einb\u00fcrgerungen im Landkreis Fulda vorgenommen, davon entfielen 141 auf die Stadt Fulda, 37 auf die Gemeinde K\u00fcnzell, 27 auf den Landkreis (zust\u00e4ndig f\u00fcr die kreisangeh\u00f6rigen Kommunen unter 7.500 Einwohner zuz\u00fcglich Gro\u00dfenl\u00fcder und Neuhof), 25 auf die Stadt H\u00fcnfeld und 20 auf die Gemeinde Petersberg. In 2015 waren es 249 Einb\u00fcrgerungen. Die Zahlt schwankt mit leicht wachsender Tendenz von Jahr zu Jahr. Von den Eingeb\u00fcrgerten kommen 25 Prozent aus den EU-Mitgliedsstaaten. Bei den Nationalit\u00e4ten lagen T\u00fcrken vor Kosovaren und Ukrainern an der Spitze. Danach folgten Afghanen, Italiener und Polen.<\/p>\n<p>Kontakt<br \/>\nLandkreis Fulda\/Personenordnungsrecht, W\u00f6rthstra\u00dfe 15, 36037 Fulda, Telefon (0661)6006-513 oder -318, E-Mail Matthias.Braehler@landkreis-fulda.de. \u00d6ffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30-15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30-12.30 Uhr<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit wird ausl\u00e4ndischen Mitb\u00fcrgern die M\u00f6glichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben er\u00f6ffnet. Wer sich einb\u00fcrgern l\u00e4sst, hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Deutsche. 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