{"id":159095,"date":"2017-01-12T13:27:53","date_gmt":"2017-01-12T12:27:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=159095"},"modified":"2017-01-12T13:27:53","modified_gmt":"2017-01-12T12:27:53","slug":"landkreistag-plaediert-fuer-einfaches-verfahren-beim-unterhaltsvorschuss-kein-doppelter-behoerdengang","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=159095","title":{"rendered":"Landkreistag pl\u00e4diert f\u00fcr einfaches Verfahren beim  Unterhaltsvorschuss \u2013 kein doppelter Beh\u00f6rdengang"},"content":{"rendered":"<p>Der Deutsche Landkreistag hat nach der Sitzung seines Pr\u00e4sidiums im Landkreis Fulda seine kritische Haltung zur beabsichtigten Novellierung des Unterhaltsvorschusses bekr\u00e4ftigt und in diesem Zusammenhang eine Vereinfachung vorgeschlagen. Pr\u00e4sident Landrat Reinhard Sager sagte: \u201eEmpf\u00e4nger von Leistungen nach dem SGB II sollten keinen Unterhaltsvorschuss beantragen m\u00fcssen. Dieser Vorschuss wird n\u00e4mlich vom Jobcenter ohnehin als Einkommen ber\u00fccksichtigt, so dass es f\u00fcr die Hartz IV-Empf\u00e4nger stets ein \u00e2\u20ac\u0161Nullsummenspiel\u00e2\u20ac\u02dc ist. Wir w\u00fcrden den alleinerziehenden SGB\u00c2\u00a0II-Empf\u00e4ngern den doppelten Beh\u00f6rdengang ersparen. F\u00fcr die Betroffenen k\u00e4me es zu keiner Verschlechterung: Sie erhalten denselben Betrag wie heute, aber k\u00fcnftig ausschlie\u00dflich vom Jobcenter. Das w\u00e4re f\u00fcr alle Beteiligten eine Vereinfachung.\u201c<\/p>\n<p>Im Oktober vergangenen Jahres hatten Bund und L\u00e4nder im Rahmen ihrer Einigung zu den Finanzbeziehungen verabredet, ab dem n\u00e4chsten Jahr die Altersgrenze f\u00fcr Kinder, f\u00fcr die Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, von zw\u00f6lf auf 18 Jahre anzuheben und die Dauer der Zahlungen in Zukunft nicht mehr zeitlich zu beschr\u00e4nken. \u201eWir lehnen diese \u00fcberst\u00fcrzte und f\u00fcr die Landkreise als Unterhaltsvorschussstellen kostspielige Novelle in der vorliegenden Form ab, da sie weder personell noch organisatorisch so kurzfristig umsetzbar ist. Zudem w\u00fcrde dadurch das Nebeneinander von Unterhaltsvorschussstellen und Jobcentern verst\u00e4rkt\u201c, so Sager. Dies gelte, auch wenn der Deutsche Landkreistag die Aufhebung der Altersgrenze und die Entfristung an sich grunds\u00e4tzlich nicht in Frage stelle.<\/p>\n<p>Durch die Aufhebung der Befristung des Leistungsbezuges und die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten w\u00fcrden sich die Fallzahlen m\u00f6glicherweise sogar mehr als verdoppeln, was derzeit noch nicht absehbare finanzielle Folgewirkungen h\u00e4tte, warnte er. \u201eWir erwarten daher, dass die finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen sowohl bei den Zweckausgaben als auch bei der Verwaltung vollst\u00e4ndig ausgeglichen werden.\u201c<\/p>\n<p>Der Deutsche Landkreistag fordere in diesem Zusammenhang, bei SGB II-Leistungsberechtigten k\u00fcnftig generell nicht auch noch zus\u00e4tzlich die Unterhaltsvorschussstellen einzuschalten. \u201e87 % der Leistungsbezieher von Unterhaltsvorschuss erhalten auch SGB II-Leistungen vom Jobcenter. Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jobcenter als Einkommen angerechnet und geht somit in der Leistung des Jobcenters auf. Damit handelt es sich um den klassischen Fall von Doppelb\u00fcrokratie. Der B\u00fcrger muss zwei Antr\u00e4ge bei zwei Beh\u00f6rden stellen, erh\u00e4lt im Ergebnis aber nur eine Leistung, n\u00e4mlich die des Jobcenters\u201c, legte Sager dar.<\/p>\n<p>Diese doppelte Bearbeitung und Zahlung von Unterhaltsvorschussstelle einerseits und Jobcenter andererseits w\u00fcrde durch die Reform weiter ausgeweitet. \u201eDeshalb m\u00fcssen wir zu einer deutlichen Entb\u00fcrokratisierung kommen, indem wir den Unterhaltsvorschuss auf die kleine Gruppe von Alleinerziehenden konzentrieren, die nicht parallel Leistungen des Jobcenters erhalten\u201c, so der DLT-Pr\u00e4sident. \u201eDie Betroffenen erhalten dasselbe Geld wie heute, aber wir ersparen ihnen und uns den doppelten Beh\u00f6rdengang.\u201c Die Unterhaltspflichtigen \u2013 also in der Regel die V\u00e4ter \u2013 w\u00fcrden dadurch nicht besser gestellt: \u201eDas Signal an die sich ihren elterlichen Verpflichtungen entziehenden Personen ist keineswegs: \u00e2\u20ac\u0161Ihr kommt davon\u00e2\u20ac\u02dc. Vielmehr treiben Jobcenter und Unterhaltsvorschussstellen den ausstehenden Unterhalt ein. Es ist kein Kavaliersdelikt, sich seiner Unterhaltsverpflichtung zu entziehen: Wer dies tut, macht sich strafbar.\u201c<\/p>\n<p>Sager abschlie\u00dfend: \u201eDurch diese gesetzestechnisch leicht umsetzbare \u00c4nderung im Unterhaltsvorschussgesetz k\u00f6nnte die seit langem kritisierte Doppelb\u00fcrokratie beseitigt und vermieden werden, dass die kommunalen Beh\u00f6rden zeitlich, personell und finanziell \u00fcberfordert werden.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Der Deutsche Landkreistag hat nach der Sitzung seines Pr\u00e4sidiums im Landkreis Fulda seine kritische Haltung zur beabsichtigten Novellierung des Unterhaltsvorschusses bekr\u00e4ftigt und in diesem Zusammenhang eine Vereinfachung vorgeschlagen. 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