{"id":158768,"date":"2016-12-31T15:24:11","date_gmt":"2016-12-31T14:24:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=158768"},"modified":"2016-12-31T15:24:11","modified_gmt":"2016-12-31T14:24:11","slug":"gesetz-zur-modernisierung-des-besteuerungsverfahrens-tritt-zum-jahreswechsel-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=158768","title":{"rendered":"Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens tritt zum Jahreswechsel in Kraft"},"content":{"rendered":"<p>\u201eDie Steuererkl\u00e4rung wird einfacher und digitaler. Einige \u00c4nderungen werden der Steuererkl\u00e4rung zuk\u00fcnftig viel von ihrem Schrecken nehmen. Davon profitieren insbesondere die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, denn sie werden sp\u00fcrbar entlastet.\u201c Das erkl\u00e4rte heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Sch\u00e4fer.<\/p>\n<p>Schrittweise Gesetzesumsetzung bis 2022<\/p>\n<p>Verantwortlich f\u00fcr die Neuerungen ist das sogenannte Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt. \u201eBundestag und Bundesrat haben im vergangenen Sommer die wohl gr\u00f6\u00dfte Reform in der Steuerverwaltung in den letzten Jahren beschlossen. Hessen hat diese Reform mit angeschoben. \u00dcber die Finanzministerkonferenz habe ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den L\u00e4ndern f\u00fcr dieses Projekt stark gemacht\u201c, berichtete Thomas Sch\u00e4fer. Bis zum Jahr 2022 soll das Gesetz schrittweise umgesetzt werden.<\/p>\n<p>Belegvorlagepflichten entfallen 2017<\/p>\n<p>F\u00fcr das Steuerjahr 2017 entfallen die so genannten Belegvorlagepflichten: \u201eBelege m\u00fcssen zwar aufgehoben, nicht aber mit der Steuererkl\u00e4rung abgegeben werden. Der Umfang der Steuererkl\u00e4rung reduziert sich in vielen F\u00e4llen merklich\u201c, so der Finanzminister, der weiter informierte: \u201eDie hessischen Finanz\u00e4mter nehmen \u00fcbrigens bereits jetzt darauf R\u00fccksicht. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass f\u00fcr die Bearbeitung von Steuererkl\u00e4rungen deutlich weniger Belege notwendig sind als die meisten Steuererkl\u00e4rungen enthalten.\u201c Von dieser neuen Regelung profitieren Steuerpflichtige, die die elektronisch verf\u00fcgbare, vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung im Verfahren ELSTER nutzen.<\/p>\n<p>Ausbau der elektronischen Steuererkl\u00e4rung<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist geplant, das Angebot der elektronischen Steuererkl\u00e4rung auszubauen. \u201eDas erspart den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern Arbeit und \u00c4rger. Sie d\u00fcrfen sich also freuen. Viel mehr Daten als heute werden zuk\u00fcnftig vom Finanzamt selber eingetragen\u201c, berichtete Thomas Sch\u00e4fer. Bereits seit dem Jahr 2014 k\u00f6nnen f\u00fcr die eigene Steuererkl\u00e4rung relevante Daten, die der Steuerverwaltung vorliegen, online \u00fcber ELSTER abgerufen werden. In Zukunft sollen beispielsweise auch Informationen zu steuerlich abzugsf\u00e4higen Spenden oder verm\u00f6genswirksamen Leistungen als Teil einer vorausgef\u00fcllten elektronischen Steuererkl\u00e4rung zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>Mehr Service, k\u00fcrzere Wege: Der Ausbau des ELSTER-Online-Portals als zentrale Kommunikationsplattform zwischen den Finanz\u00e4mtern und den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern ist ein Kernbestand des Reformprojekts. \u201eBislang ist es nur m\u00f6glich, eine Steuererkl\u00e4rung \u00fcber Elster elektronisch an das Finanzamt zu \u00fcbermitteln oder einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen. Das wird sich im kommenden Jahr \u00e4ndern!\u201c, erl\u00e4uterte der Finanzminister. Dann k\u00f6nnen auch sonstige Nachrichten elektronisch an das Finanzamt \u00fcbermittelt werden. F\u00fcr Nachrichten mit Dateianh\u00e4ngen, beispielsweise eingescannte Belege, ist die Umsetzung in 2018 geplant. Ebenfalls ab dem Jahr 2018 soll es m\u00f6glich werden, dass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger eine neue Bankverbindung oder Adresse unmittelbar \u00fcber Elster mitteilen k\u00f6nnen. \u201eWenn wir das ELSTER-Portal weiter ausbauen, profitieren hiervon alle: F\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger verbessert sich der Service und in den Finanz\u00e4mtern k\u00f6nnen die Daten da eingespeist werden, wo sie ben\u00f6tigt werden\u201c, so Thomas Sch\u00e4fer, der zudem betonte: \u201eDie \u00fcbermittelten Daten sind selbstverst\u00e4ndlich verschl\u00fcsselt und so vor unberechtigten Zugriffen gesch\u00fctzt.\u201c<\/p>\n<p>Ab 2018 verl\u00e4ngerte Fristen zur Abgabe<\/p>\n<p>Ab dem Steuerjahr 2018 werden dann die Fristen zur Abgabe verl\u00e4ngert. Wer seine Steuererkl\u00e4rung selbst ausf\u00fcllt, muss diese erst bis Ende Juli einreichen und nicht wie bisher Ende Mai des Folgejahres. Auch f\u00fcr Steuerzahler, die sich von einem Berater oder Verein helfen lassen, verl\u00e4ngert sich zuk\u00fcnftig die gesetzliche Abgabefrist um zwei Monate.<\/p>\n<p>\u201eDer Staat verlangt seinen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern mit der Steuererkl\u00e4rung einiges ab. Deshalb m\u00f6chte ich, dass wir die Last verringern. Mit dem neuen Gesetz haben wir einige sp\u00fcrbare und sinnvolle \u00c4nderungen auf den Weg gebracht. Es entlastet die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und verspricht ihnen mehr Service und weniger B\u00fcrokratie. Es entlastet aber auch die Verwaltung und passt sie weiter an die digitalen M\u00f6glichkeiten an\u201c, so der Finanzminister abschlie\u00dfend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>\u201eDie Steuererkl\u00e4rung wird einfacher und digitaler. Einige \u00c4nderungen werden der Steuererkl\u00e4rung zuk\u00fcnftig viel von ihrem Schrecken nehmen. 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