{"id":158607,"date":"2016-12-25T12:19:33","date_gmt":"2016-12-25T11:19:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=158607"},"modified":"2016-12-25T12:19:33","modified_gmt":"2016-12-25T11:19:33","slug":"erlass-zur-schmerz-und-stressfreien-enthornung-von-kaelbern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=158607","title":{"rendered":"Erlass zur schmerz- und stressfreien Enthornung von K\u00e4lbern"},"content":{"rendered":"<p>Staatssekret\u00e4rin Dr. Tappeser: \u201eNach zwei Jahren der Freiwilligkeit kommt jetzt die Pflicht: Bei der K\u00e4lberenthornung m\u00fcssen\u00c2\u00a0 von 1. Januar an Beruhigungs- und Schmerzmittel eingesetzt werden.\u201c<\/p>\n<p>\u201eJede Ma\u00dfnahme, die Tieren Schmerzen und Stress erspart, ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Tierwohl in der Landwirtschaft. Darum verpflichten wir die hessischen Landwirtinnen und Landwirte, vom 1. Januar 2017 an bei der Enthornung von K\u00e4lbern neben Schmerzmitteln auch Sedativa einzusetzen\u201c, sagte Staatssekret\u00e4rin im Hessischen Landwirtschaftsministerium, Dr. Beatrix Tappeser, heute in Wiesbaden. \u201eF\u00fcr viele wird sich damit nichts \u00e4ndern: Bereits im Februar 2015 hatten wir eine freiwillige Vereinbarung mit Landwirtinnen und Landwirten geschlossen, vor Enthornungen Schmerz- und Beruhigungsmittel zu verabreichen\u201c, betonte Dr. Tappeser.<\/p>\n<p>Mit dem nun herausgegebenen Erlass zur Enthornung setzt Hessen einen Beschluss der Agrarministerkonferenz um. Im Fr\u00fchjahr 2015 hatten die L\u00e4nderministerinnen und -minister sich in Bad Homburg darauf geeinigt, eine schmerzlose und m\u00f6glichst stressfreie Enthornung per Erlass anzuordnen. \u201eWir haben den hessischen Betrieben bewusst Zeit einger\u00e4umt, sich auf diese neue Regelung einzustellen\u201c, sagte die Staatssekret\u00e4rin. F\u00fcr viele Landwirtinnen und Landwirte, aber auch f\u00fcr Veterin\u00e4rinnen und Veterin\u00e4re war der Einsatz von Schmerz- und Beruhigungsmitteln ein neues Verfahren. Zur Unterst\u00fctzung der Betriebe wurden daher\u00c2\u00a0 Beratungen und Schulungen durchgef\u00fchrt. \u201eZugleich konnten wir durch unsere freiwillige Vereinbarung nicht nur ein Umdenken ansto\u00dfen, sondern auch sicherstellen, dass sich die Situation f\u00fcr die K\u00e4lber bei der Enthornung in den hessischen St\u00e4llen im Sinne des Tierwohls und der artgerechten Haltung verbessert\u201c, so Dr. Tappeser.<\/p>\n<p>\u201eNat\u00fcrlich w\u00e4re mir eine Abschaffung der Enthornung lieber. Ich verstehe aber auch die Forderung der Landwirtinnen und Landwirte nach einem funktionierenden Arbeitsschutz\u201c, sagte die Staatssekret\u00e4rin. Denn bei der derzeit g\u00e4ngigen Stallhaltung von Rindern kann es zu Verletzungen von Mensch und Tier durch Hornst\u00f6\u00dfe kommen. Daher entscheiden sich die meisten Landwirtinnen und Landwirte f\u00fcr eine Enthornung ihrer K\u00e4lber. Mit dem Erlass stellt das Land Hessen nun sicher, dass dabei sowohl Stress als auch Schmerzen bei den Tieren minimiert werden. Der Einsatz von Sedativa und Schmerzmitteln wird kontrolliert. Bei Verst\u00f6\u00dfen kann es zu K\u00fcrzungen von EU-Agrarmitteln kommen.<\/p>\n<p>Hintergrund:<br \/>\nDas Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei K\u00e4lbern ist zul\u00e4ssig, wenn die Tiere nicht \u00e4lter als sechs Wochen sind. Dabei muss der Landwirt oder die Landwirtin alle M\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pfen, die das Leiden oder die Schmerzen der Tiere reduzieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Staatssekret\u00e4rin Dr. Tappeser: \u201eNach zwei Jahren der Freiwilligkeit kommt jetzt die Pflicht: Bei der K\u00e4lberenthornung m\u00fcssen\u00c2\u00a0 von 1. 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