{"id":158602,"date":"2016-12-22T09:10:42","date_gmt":"2016-12-22T08:10:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=158602"},"modified":"2016-12-21T21:11:03","modified_gmt":"2016-12-21T20:11:03","slug":"so-tricksen-fitnessstudios-in-ihren-vertraegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=158602","title":{"rendered":"So tricksen Fitnessstudios in ihren Vertr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Rechtswidrige Klauseln und Probleme bei der K\u00fcndigung: Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt, dass bei Vertr\u00e4gen von Fitnessstudios vieles im Argen liegt.\u00c2\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Der \u00c4rger mit Fitnessstudio-Vertr\u00e4gen geh\u00f6rt zu den Dauerbrennern im Beratungsalltag der Verbraucherzentralen. Eine bundesweite Umfrage mehrerer Verbraucherzentralen macht nun deutlich: Rechtsverst\u00f6\u00dfe und Verbraucherbenachteiligung sind weiterhin an der Tagesordnung. \u201eGerade, wenn Verbraucher wegen eines Umzugs oder aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden ihren Vertrag k\u00fcndigen wollen, gibt es h\u00e4ufig Probleme\u201c, so Peter Lassek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. Bei \u00fcber einem Drittel der Teilnehmer wurde eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung nicht akzeptiert. Die nicht repr\u00e4sentative Umfrage lief von August bis Oktober 2016. 520 Verbraucher nahmen daran teil.<\/p>\n<p>Positiv bewertet die Verbraucherzentrale Hessen, dass Verbraucher offenbar recht gut dar\u00fcber informiert sind, welche Klauseln in den Vertr\u00e4gen stehen. Unklarheit gibt es oftmals aber \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit dieser Klauseln. \u201eRechtswidrig ist es beispielsweise, wenn Fitnessstudios die Haftung f\u00fcr mitgebrachte Kleidung, Geld oder Wertsachen bei Verlust komplett oder generell ausschlie\u00dfen. Das war bei gut einem Drittel der Meldungen der Fall\u201c, sagt Lassek. Knapp 20 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass ihr Vertrag Klauseln zur Erh\u00f6hung des Mitgliedsbeitrags enth\u00e4lt, entweder wegen steigender Energie- und Unterhaltskosten oder wegen einer Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das eine versteckte Preiserh\u00f6hung. \u201eGerichte haben derartige Klauseln bereits als rechtswidrig eingestuft\u201c, erl\u00e4utert Lassek. Bei 13 Prozent der Teilnehmer behielten es sich die Studios vor, jederzeit die \u00d6ffnungszeiten zu \u00e4ndern. Auch das ist nicht erlaubt.<\/p>\n<p>\u201eMelden Verbraucher uns rechtswidrige Klauseln oder entdecken wir diese in Vertr\u00e4gen, werden wir weiter dagegen vorgehen\u201c, betont Lassek abschlie\u00dfend. \u201eAuch k\u00f6nnen Verbraucher sich bei uns informieren und beraten lassen, wenn sie \u00c4rger mit ihrem Studio haben\u201c. Die gesamte Auswertung und weitere Informationen gibt es im Internet unter\u00c2\u00a0<a href=\"http:\/\/www.verbraucher.de\/\">www.verbraucher.de<\/a>. Pers\u00f6nliche Beratung hierzu ist m\u00f6glich in der Beratungsstelle Fulda, Karlstr. 2. Eine Terminvereinbarung f\u00fcr das kostenpflichtige Angebot am hessenweiten Servicetelefon (069) 97 20 10-900 ist empfehlenswert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Rechtswidrige Klauseln und Probleme bei der K\u00fcndigung: Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt, dass bei Vertr\u00e4gen von Fitnessstudios vieles im Argen liegt.\u00c2\u00a0 Der \u00c4rger mit Fitnessstudio-Vertr\u00e4gen geh\u00f6rt zu den Dauerbrennern im Beratungsalltag der Verbraucherzentralen. 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