{"id":157934,"date":"2016-12-06T11:03:45","date_gmt":"2016-12-06T10:03:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=157934"},"modified":"2016-12-06T11:03:45","modified_gmt":"2016-12-06T10:03:45","slug":"familienbund-zur-aenderung-der-fuldaer-kita-satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=157934","title":{"rendered":"Familienbund zur \u00c4nderung der Fuldaer Kita-Satzung"},"content":{"rendered":"<p>In  der n\u00e4chsten Sitzung der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember geht es auch um zwei Ver\u00e4nderungen zur Satzung der Fuldaer Kindertagesst\u00e4tten. Zum einen soll das Verpflegungsentgelt nach drei Jahren um 12-13 Prozent angehoben werden, zum anderen sollen Eltern bei streikbedingten Schlie\u00dfungstagen keine Geb\u00fchrenerstattung mehr einfordern k\u00f6nnen (siehe \u00c2\u00a7 17 Abs. 4 der Satzung). Bislang m\u00fcssen Eltern laut Satzung nur bei ferien- und urlaubsbedingten bedingten Schlie\u00dftagen weiterzahlen, nicht jedoch bei Schlie\u00dftagen aus anderen Gr\u00fcnden wie z. B. bei Streik. \u201eBeide vorgesehenen \u00c4nderungen f\u00fchren eindeutig zu Belastungen von Familien.\u201c erkl\u00e4rte Hubert Schulte, der Landesvorsitzende des Familienbundes der Katholiken, heute in Fulda. W\u00e4hrend die Anhebung der Essenskosten grunds\u00e4tzlich nach drei Jahren zu erwarten war, in der H\u00f6he allerdings deutlich st\u00e4rker ausf\u00e4llt als die Verg\u00fctungserh\u00f6hungen und als die Inflationsrate im gleichen Zeitraum,  ist der vorgesehene Ausschluss der Geb\u00fchrenerstattung bei streikbedingten Schlie\u00dfungszeiten &#8211; zuletzt im Jahr 2015 &#8211; ein grunds\u00e4tzlicher Affront f\u00fcr die Familien. F\u00fcr sie wird damit eine Situation geschaffen, in der sie neben der kurzfristigen Organisation einer Ersatzbetreuung f\u00fcr die Streiktage im Prinzip die Betreuung doppelt zahlen m\u00fcssen, f\u00fcr die Ersatzbetreuung und \u2013 ohne Gegenleistung &#8211; an die Stadt f\u00fcr nicht erfolgte Betreuung. Die Stadt dagegen erh\u00f6ht ihre Kostenersparnis. Denn f\u00fcr die Streikdauer erhalten die Erzieher keine Verg\u00fctung von der Stadt, sondern Streikgeld von der Gewerkschaft. Die Stadt als Tr\u00e4ger spart somit mindestens 60 Prozent der Gesamtkindergartenkosten \u2013 so hoch sind die Personalkosten &#8211;  und profitiert damit umso mehr, je l\u00e4nger der Streik andauert. Da die Kita-Geb\u00fchren nur max. 25 Prozent der Gesamt-Kita-Kosten abdecken, w\u00fcrde die Stadt selbst bei vollst\u00e4ndiger Geb\u00fchrenerstattung w\u00e4hrend des Streiks noch mindestens 35 Prozent und damit ein Drittel der Gesamtkosten sparen \u2013 aber das scheint ihr nicht zu gen\u00fcgen, kritisiert Schulte. Andere St\u00e4dte waren da im vergangenen Jahr familienfreundlicher: Gie\u00dfen habe den Eltern die vollen Geb\u00fchren erstattet, Kassel immerhin zwei Drittel, Fulda mit etwa 9.000 \u00e2\u201a\u00ac nur einen deutlich geringeren Anteil. <\/p>\n<p>Hubert Schulte: \u201eDas Streikrecht ist in Deutschland verfassungsrechtlich gesch\u00fctzt. Es dient als Druckmittel der organsierten Arbeitnehmer zur Durchsetzung von berechtigten tariflichen Interessen gegen\u00fcber den Arbeitgebern. Dies droht in Fulda nun ausgehebelt zu werden. Betroffene eines Kita-Streiks w\u00fcrden bei der vorgesehenen Satzungs\u00e4nderung ausschlie\u00dflich die Eltern und damit unbeteiligte Dritte, die nicht am Tarifverhandlungstisch sitzen \u2013 und nat\u00fcrlich auch die Kinder, f\u00fcr die eine kurzfristig organisierte Ersatzbetreuung in andere Weise belastend ist. Profitieren w\u00fcrde der \u00f6rtliche Arbeitgeber, der eigentlich unter Druck gesetzt werden solle. Der Streikzweck wird so ad absurdum gef\u00fchrt.\u201c  Zu begr\u00fc\u00dfen ist daher die Forderung der CDU-Mittelstandsvereinigung vom November 2015:\u201eDie Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU\/CSU fordere deshalb den Gesetzgeber auf, das Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge so zu regeln, dass \u00e2\u20ac\u00a6 nicht unbeteiligte Dritte zu den Hauptbetroffenen dieser Auseinandersetzungen werden.\u201c &#8211; so deren Landesvorsitzender Frank Hartmann, Petersberg. \u201eGilt dies auch f\u00fcr die Stadt Fulda? \u2013 Wohl kaum!\u201c, stellt Hubert Schulte fest.<\/p>\n<p>Wenn man dar\u00fcber hinaus beobachten k\u00f6nne, dass die Stadt Fulda (auch) im Erzieherbereich nahezu durchg\u00e4ngig Neueinstellungen sachgrundlos auf zwei Jahre befriste, belaste auch dies Kinder und Eltern, die sich nicht auf langfristige Beziehungen und Bindungen einstellen k\u00f6nnten. \u201eDabei wissen nicht nur P\u00e4dagogen, wie wichtig der Aufbau von verl\u00e4sslichen Bindungen zwischen Kindern und ihren Bezugspersonen sind. Auch hier k\u00f6nne die Stadt noch Manches im Bereich junger Familien verbessern, um ihrem Anspruch, eine familienfreundliche Stadt zu sein, besser zu entsprechen, meint Hubert Schulte abschlie\u00dfend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>In der n\u00e4chsten Sitzung der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember geht es auch um zwei Ver\u00e4nderungen zur Satzung der Fuldaer Kindertagesst\u00e4tten. Zum einen soll das Verpflegungsentgelt nach drei Jahren um 12-13 Prozent angehoben werden, zum anderen sollen Eltern bei streikbedingten Schlie\u00dfungstagen keine Geb\u00fchrenerstattung mehr einfordern k\u00f6nnen (siehe \u00c2\u00a7 17 Abs. 4 der Satzung). 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