{"id":157933,"date":"2016-12-06T11:06:36","date_gmt":"2016-12-06T10:06:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=157933"},"modified":"2016-12-06T11:06:36","modified_gmt":"2016-12-06T10:06:36","slug":"widerruf-des-immobilienkredits-im-zweiten-anlauf-erfolgreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=157933","title":{"rendered":"Widerruf des Immobilienkredits im zweiten Anlauf erfolgreich"},"content":{"rendered":"<p>\u201eBitte Frist im Einzelfall pr\u00fcfen\u201c \u2013 steht dies in der Belehrung, so kann das Kreditinstitut den Widerruf nicht weiter ablehnen. Vor allem die Sparkassen haben diese Belehrungen einheitlich benutzt. Dank neuer Rechtsprechung hat sich das Blatt nun zugunsten der Immobilienkreditnehmer gewendet. Die Verbraucherzentrale Hessen r\u00e4t betroffenen Verbrauchern deshalb, an ihrem Widerruf festzuhalten, auch wenn dieser bereits abgelehnt wurde.<\/p>\n<p>Kreditnehmer, die ihre aus der Zeit von 2003 bis 2008 stammenden Darlehensvertr\u00e4ge bereits widerrufen haben und ablehnend beschert wurden, sollten aufhorchen: Befindet sich in der Belehrung ein Zusatz mit dem Wortlaut \u201eBitte Frist im Einzelfall pr\u00fcfen\u201c, \u201eWiderrufsfrist im Einzelfall pr\u00fcfen\u201c oder \u201eBitte pr\u00fcfen\u201c, dann k\u00f6nnen die Geldinstitute einem fristgem\u00e4\u00df ausgesprochenen Widerruf nichts mehr entgegensetzen. Der Bundesgerichtshof hat die Belehrungen, die diesen Zusatz in Kombination mit der Formulierung \u201eDie Frist beginnt fr\u00fchestens\u00e2\u20ac\u00a6\u201c enthalten, als falsch beurteilt.<br \/>\n\u201eDaran kommt jetzt kein Gericht mehr vorbei, auch wenn es vorher eine andere Rechtsauffassung vertreten hat\u201c, meint Katharina Lawrence von der Verbraucherzentrale Hessen. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang findet die Juristin auch die aktuelle Entwicklung bei den Frankfurter Gerichten: Zeitgleich am 16.11.2016 haben sowohl das Oberlandesgericht Frankfurt als auch das Landgericht Frankfurt \u00fcber zwei Sparkassen-F\u00e4lle entschieden. Das Gericht urteilte \u2013 noch weitergehend als im BGH-Fall \u2013, dass auch die Belehrungen, die nicht den Fristbeginn \u201efr\u00fchestens\u201c enthalten, aber die Fu\u00dfnote \u201eBearbeitungshinweis: Bitte Widerrufsfrist im Einzelfall pr\u00fcfen\u201c, falsch sind und den Widerruf noch m\u00f6glich machten.<\/p>\n<p>Weitere wichtige Entscheidungen der Frankfurter Gerichte betreffen jetzt auch die Belehrungen der Volks- und Raiffeisenbanken und der Sparda Banken: Sowohl das Oberlandesgericht Frankfurt als auch die Landgerichte Frankfurt am Main und Darmstadt haben in zahlreichen F\u00e4llen festgestellt, dass die Standardbelehrungen dieser Banken fehlerhaft sind.<\/p>\n<p>\u201eWichtig ist aber, dass der Widerruf bereits vor Inkrafttreten der Gesetzes\u00e4nderung vom 21. Juni 2016 ausgesprochen worden ist\u201c, erkl\u00e4rt Katharina Lawrence. \u201eVerbraucher, die in fr\u00fcherer Zeit mit ihrem Widerruf zur\u00fcckgewiesen wurden, sollten sich umgehend rechtliche Unterst\u00fctzung holen.\u201c Die Verbraucherzentrale Hessen bietet im Einzelfall kostenpflichtige Unterst\u00fctzung an. Verbraucher, die ihren Widerruf auf eigene Faust durchsetzen wollen, sollten ihrem Kreditinstitut mitteilen, dass sie an dem bereits erkl\u00e4rten Widerruf festhalten.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzende Informationen f\u00fcr Verbraucher:<br \/>\n\u00c2\u00b7         Hessenweites Servicetelefon (069) 972010 900. Informationen \u00fcber die Beratungs- und Seminarangebote sowie die \u00d6ffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung m\u00f6glich. Keine Beratung!<br \/>\n\u00c2\u00b7         Weitere Hinweise auf www.verbraucher.de.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>\u201eBitte Frist im Einzelfall pr\u00fcfen\u201c \u2013 steht dies in der Belehrung, so kann das Kreditinstitut den Widerruf nicht weiter ablehnen. Vor allem die Sparkassen haben diese Belehrungen einheitlich benutzt. Dank neuer Rechtsprechung hat sich das Blatt nun zugunsten der Immobilienkreditnehmer gewendet. 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