{"id":157650,"date":"2016-11-29T21:30:57","date_gmt":"2016-11-29T20:30:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=157650"},"modified":"2016-11-29T21:30:57","modified_gmt":"2016-11-29T20:30:57","slug":"dritter-fall-des-vogelgrippeerregers-h5n8-in-hessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=157650","title":{"rendered":"Dritter Fall des Vogelgrippeerregers H5N8 in Hessen"},"content":{"rendered":"<p>Bei einem Rosa Pelikan, der vergangene Woche im Opel-Zoo verstorben war, hat sich der Verdacht, dass es sich um die hochpathogene Form der Influenza vom Typ H5N8 handelt, best\u00e4tigt. Dies hat das Friedrich-L\u00f6ffler-Institut (FLI) heute mitgeteilt. Damit gibt es nun mittlerweile drei best\u00e4tigte F\u00e4lle des Vogelgrippeerregers in Hessen.<\/p>\n<p>In den vergangenen beiden Wochen hatte der Opel-Zoo im Rahmen der allgemeinen Aufstallpflicht in Hessen und zur Umsetzung der Eilverordnung des Bundes in Bezug auf verst\u00e4rkte Biosicherheitsma\u00dfnahmen bereits zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um eine Einschleppung und Ausbreitung des Virus zu verhindern. Der Opel-Zoo hat im Einvernehmen mit der \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4rbeh\u00f6rde im Hochtaunuskreis heute beschlossen, dass der Zoo bis auf Weiteres f\u00fcr Besucher geschlossen bleibt. Auch die Sperrung des \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Weges, der durch das Gel\u00e4nde des Opel-Zoos f\u00fchrt, wird derzeit vorbereitet. Dies geschieht zum Schutz der Tiere und als Vorsichtsma\u00dfnahme in Bezug auf eine m\u00f6gliche Verbreitung des Virus.<\/p>\n<p>Der gesamte Vogelbestand des Zoos wird nun amtlich beprobt, um festzustellen, ob es noch weitere infizierte Tiere gibt. Mit Ergebnissen wird Ende der Woche gerechnet. Die anderen im Opel-Zoo lebenden Pelikane werden bereits seit vorvergangener Woche strikt getrennt von den \u00fcbrigen V\u00f6geln gehalten und hatten keinerlei Kontakt zu Besucherinnen und Besuchern. Bisher zeigten diese Pelikane keine klinischen Auff\u00e4lligkeiten, so dass derzeit erfreulicherweise auf ihre T\u00f6tung verzichtet werden kann. Trotzdem bleiben die Tiere bis zum Abschluss aller Untersuchungen in Quarant\u00e4ne.<\/p>\n<p>Um den Zoo werden durch die \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4rbeh\u00f6rden nun zwei Restriktionsgebiete eingerichtet: Ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Zoo sowie ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von mindestens zehn Kilometern (genaue Gebietsabgrenzung siehe unten). Innerhalb dieser beiden Zonen werden alle gewerblichen Gefl\u00fcgelbest\u00e4nde von den \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4rbeh\u00f6rden in den n\u00e4chsten Tagen inspiziert und gegebenenfalls auch Proben genommen. Au\u00dferdem gelten strenge Biosicherheitsma\u00dfnahmen. Betriebsfremde Personen sind von allen Gefl\u00fcgelhaltungen fernzuhalten. Zudem gilt f\u00fcr die Gefl\u00fcgelhaltung in diesen Zonen nun ein allgemeines \u201estand still\u201c (Verbringungsverbot), das hei\u00dft, insbesondere V\u00f6gel und Eier d\u00fcrfen nur nach Genehmigung durch die \u00f6rtliche Veterin\u00e4rbeh\u00f6rde aus den dort gelegenen Haltungsbetrieben verbracht werden.<\/p>\n<p>Dem Umweltministerium sind derzeit im Sperrbezirk circa 40 und im Beobachtungsgebiet etwa 320 Gefl\u00fcgelhaltungen bekannt. Es handelt sich dabei \u00fcberwiegend um kleine Best\u00e4nde und Hobbyhaltungen, im Beobachtungsgebiet befinden sich aber auch einzelne gr\u00f6\u00dfere Betriebe mit Legehennen. Der gr\u00f6\u00dfte von ihnen hat derzeit etwa 21.500 Tiere und befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt. Ein weiterer gr\u00f6\u00dferer Betrieb mit ewta 10.000 H\u00fchnern liegt innerhalb des Beobachtungsgebietes im Hochtaunuskreis.<\/p>\n<p>Gefl\u00fcgelhalter stehen weiterhin landesweit in der Pflicht zur Aufstallung ihrer Gefl\u00fcgelbest\u00e4nde. Alle \u00f6rtlichen Veterin\u00e4rbeh\u00f6rden und die sie unterst\u00fctzenden Gemeinden sind aufgefordert, die Umsetzung der Stallpflicht sicher zu stellen. Zudem gelten strengere Biosicherheitsma\u00dfnahmen, auch f\u00fcr Gefl\u00fcgelbest\u00e4nde mit weniger als 1.000 Tieren. Gefl\u00fcgelausstellungen und -m\u00e4rkte sind landesweit untersagt. Um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren ist die Einhaltung aller beh\u00f6rdlichen Vorgaben von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung.<\/p>\n<p>Restriktionsgebiete:<\/p>\n<p>Sperrbezirk:<br \/>\nIm Hochtaunuskreis sind die Stadt K\u00f6nigstein sowie in der Stadt Kronberg die Gemarkungen Kronberg, Sch\u00f6nberg und der nordwestlich der Bebauungsgrenze gelegene Teil der Gemarkung Oberh\u00f6chstadt betroffen.<\/p>\n<p>Im Main-Taunus-Kreis sind in der Stadt Bad Soden die Gemarkungen Altenhain und Neuenhain und das nordwestlich der L3015 gelegene Gebiet in der Stadt Schwalbach am Taunus betroffen.<\/p>\n<p>Beobachtungsgebiet:<br \/>\nIm Hochtaunuskreis sind die Gemeinde Glash\u00fctten, die Stadt Kronberg (mit Ausnahme der im Sperrbezirk gelegenen Gemarkungen Kronberg, Sch\u00f6nberg und dem nordwestlich der Bebauungsgrenze gelegene Teil der Gemarkung Oberh\u00f6chstadt), die Stadt Oberursel, die Stadt Steinbach, die Stadt Bad Homburg mit Ausnahme der Gemarkung Ober-Erlenbach, die Stadt Schmitten mit Ausnahme der Gemarkungen Treisberg, Brombach und Hunoldstal, in der Stadt Neu Anspach die Gemarkung Anspach und in der Gemeinde Wehrheim die Gemarkung Obernhain betroffen.<\/p>\n<p>Im Main-Taunus-Kreis sind die Stadt Bad Soden mit Ausnahme der im Sperrbezirk gelegenen Gemarkungen Altenhain und Neuenhain, die Stadt Eppstein, die Stadt Eschborn, die Stadt Kelkheim, die Gemeinde Liederbach, die Stadt Schwalbach mit Ausnahme des im Sperrbezirks gelegenen Gebiets nordwestlich der L3015, die Gemeinde Sulzbach, die Gemeinde Kriftel und die Stadt Hofheim mit Ausnahme der Gemarkungen Marxheim, Diedenbergen und Wallau  betroffen.<\/p>\n<p>Im Rheingau-Taunus-Kreis in der Gemeinde Waldems die Gemarkung W\u00fcstems, in der Stadt Idstein die Gemarkungen Heftrich, Kr\u00f6ftel und Nieder-Oberrod und in der Gemeinde Niedernhausen die Gemarkung Oberjosbach.<\/p>\n<p>In der Stadt Frankfurt sind die Stadtteile H\u00f6chst, Kalbach, Nied, Niederursel, Praunheim, R\u00f6delheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim betroffen.<\/p>\n<p>Bei Fragen zur genauen Zugeh\u00f6rigkeit eines Betriebs zum Sperrbezirk oder zum Beobachtungsgebiet wenden Sie sich bitte an die f\u00fcr Ihre Tierhaltung \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Veterin\u00e4rbeh\u00f6rde in einem der vier betroffenen Kommunen \u2013 Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis,  Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Frankfurt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe H5N8 und ein Merkblatt f\u00fcr Gefl\u00fcgelhalterinnen und Gefl\u00fcgelhalter entnehmen Sie bitte der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums:<\/p>\n<p>https:\/\/umweltministerium.hessen.de\/verbraucher\/tiergesundheit-tierseuchen\/tierkrankheiten-tierseuchen\/aviaere-influenza-gefluegelpest<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Bei einem Rosa Pelikan, der vergangene Woche im Opel-Zoo verstorben war, hat sich der Verdacht, dass es sich um die hochpathogene Form der Influenza vom Typ H5N8 handelt, best\u00e4tigt. 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