{"id":157447,"date":"2016-11-23T19:30:44","date_gmt":"2016-11-23T18:30:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=157447"},"modified":"2016-11-23T19:30:44","modified_gmt":"2016-11-23T18:30:44","slug":"arbeitstreffen-nord-und-mittelhessischer-schuldnerberatungsstellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=157447","title":{"rendered":"Arbeitstreffen nord- und mittelhessischer Schuldnerberatungsstellen"},"content":{"rendered":"<p>Dass \u00dcberschuldung krank macht, ist allgemein bekannt. Wie aber umgehen mit psychisch kranken Menschen in der Schuldnerberatung? Dies war eine der Fragen beim Arbeitskreistreffen der nord- und mittelhessischen Schuldnerberatungsstellen in der Lauterbacher Kreisverwaltung. Das Treffen war von den Mitarbeiterinnen der Vogelsberger Schuldnerberatung organisiert worden. Die Expertinnen und Experten wollten au\u00dferdem Ihr Wissen bez\u00fcglich darlehensweise gew\u00e4hrter Arbeitslosengeld-II-Leistungen oder Leistungen der Grundsicherung erweitern.<\/p>\n<p>Nach der Begr\u00fc\u00dfung durch Sachgebietsleiter Hans Dieter Herget gab Harry Bernardis, Leiter der \u201eVogelsberger Lebensr\u00e4ume\u201c hilfreiche Tipps zum Thema psychisch Kranker in Beratungssituationen weiter. Der Austausch gestaltete sich lebhaft. Das Thema psychische Erkrankungen im Zusammenspiel mit \u00dcberschuldung nimmt in der t\u00e4glichen Beratung immer gr\u00f6\u00dferen Raum ein. Psychische Erkrankungen spiegeln sich im t\u00e4glichen Leben des Erkrankten und f\u00fchren u.a. zu ver\u00e4nderter Wahrnehmung, eingeschr\u00e4nktem Denkmuster, St\u00f6rungen im Antrieb, der Kommunikation und es kann der soziale R\u00fcckzug folgen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Arbeit in der Schuldnerberatungsstelle ist es daher zwingend erforderlich, diesem Personenkreis respektvoll und so normal wie m\u00f6glich zu begegnen sowie die \u00c4ngste und N\u00f6te der Menschen ernst zu nehmen. Unter Beachtung dieser Grunds\u00e4tze spielt das Bereinigen von Schulden eine untergeordnete Rolle.<\/p>\n<p>Wie gehe ich als Schuldnerberater damit um, wenn Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung meiner Klienten nur als Darlehen gew\u00e4hrt wurden und es sich deshalb um Schulden handelt? Wie wird dann die R\u00fcckzahlung m\u00f6glich und welche Sonderrechte hat der Sozialleistungstr\u00e4ger? Zu diesem Fragenkomplex standen die Referentinnen Ulrike Klein vom Fachdienst Leistung des Kommunalen Jobcenters und Heidrun Bass, Sachgebietsleiterin f\u00fcr den Bereich der Grundsicherung nach dem 12. Sozialgesetzbuch Rede und Antwort.<\/p>\n<p>In der Praxis der Schuldnerberatung stellt sich oft die Frage, wie bei der Schuldenregulierung mit einem gew\u00e4hrten Darlehen des Sozialleistungstr\u00e4gers umgegangen werden soll und in welcher Weise dieses Darlehen zur\u00fcckgefordert werden kann, auch unter Ber\u00fccksichtigung eines Insolvenzverfahrens. Deutlich wurde bei beiden Vortr\u00e4gen, dass eine Vielzahl dieser Forderungen nicht im Insolvenzverfahren bereinigt werden, sondern bei laufendem Sozialleistungsbezug einbehalten werden k\u00f6nnen. Die H\u00f6he des Einbehalts ist immer eine Ermessensentscheidung.<\/p>\n<p>Wer sich als Schuldner bei diesen und anderen schwierigen Konstellationen \u00fcberfordert f\u00fchlt, findet in den Schuldnerberatungsstellen kompetente Ansprechpartner. Kontakt zur Schuldnerberatung des Vogelsbergkreises: 06641 977-242 oder -245.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Dass \u00dcberschuldung krank macht, ist allgemein bekannt. Wie aber umgehen mit psychisch kranken Menschen in der Schuldnerberatung? Dies war eine der Fragen beim Arbeitskreistreffen der nord- und mittelhessischen Schuldnerberatungsstellen in der Lauterbacher Kreisverwaltung. Das Treffen war von den Mitarbeiterinnen der Vogelsberger Schuldnerberatung organisiert worden. 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