{"id":157343,"date":"2016-11-21T20:30:07","date_gmt":"2016-11-21T19:30:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=157343"},"modified":"2016-11-21T20:30:07","modified_gmt":"2016-11-21T19:30:07","slug":"vogelgrippe-h5n8-landesweite-aufstallung-von-gefluegel-angeordnet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=157343","title":{"rendered":"Vogelgrippe H5N8 &#8211; landesweite Aufstallung von Gefl\u00fcgel angeordnet"},"content":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahme wegen weiterer Verdachtsf\u00e4lle von Vogelgrippe \u2013 landesweite Stallpflicht f\u00fcr Gefl\u00fcgel auch au\u00dferhalb der Risikogebiete<\/p>\n<p>Nachdem am vergangenen Wochenende weitere tote Wildv\u00f6gel mit Verdacht auf den Vogelgrippeerreger H5N8 (wissenschaftlich Gefl\u00fcgelpest genannt) in Hessen aufgefunden wurden, hat das Hessische Umweltministerium heute eine landesweite Aufstallung aller Gefl\u00fcgelbest\u00e4nde im Land angeordnet. Damit wurde die bisher g\u00fcltige Stallpflicht in den Risikogebieten entsprechend ausgeweitet. Durch die vermehrten Verdachtsf\u00e4lle gilt eine neue Risikobewertung f\u00fcr das Land Hessen, die eine Stallpflicht rechtfertigt.<\/p>\n<p>Das Hessische Umweltministerium hat alle hessischen Landkreise aufgefordert, die Stallpflicht umzusetzen. Zust\u00e4ndig hierf\u00fcr sind die jeweiligen Veterin\u00e4rbeh\u00f6rden der Kreise und kreisfreien St\u00e4dte. Die Aufstallung gilt bis auf weiteres. Landesweit sind dem Umweltministerium 20.132 Gefl\u00fcgelhalter mit einem Bestand von insgesamt rund 3,5 Millionen Tieren gemeldet.<\/p>\n<p>Wie schon bei der in der vergangenen Woche angeordneten Stallpflicht in Risikogebieten liegt es weiterhin im Ermessen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen und nach eigener Risikobewertung Ausnahmen zu erlauben, wenn eine Aufstallung nicht oder nur unter erheblichen Nachteilen f\u00fcr die betroffenen Tiere umzusetzen w\u00e4re. In diesen F\u00e4llen m\u00fcssen alternative Ma\u00dfnahmen getroffen werden, um den Kontakt zwischen Nutzgefl\u00fcgel und Wildv\u00f6geln zu verhindern, zum Beispiel mittels einer \u00dcberdachung der Futterstellen oder der Tr\u00e4nken. Zus\u00e4tzlich gilt f\u00fcr alle Gefl\u00fcgelhalter, dass strenge Biosicherheitsma\u00dfnahmen eingehalten werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Zudem gelten mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres, bundesweit einheitliche Regelungen f\u00fcr Biosicherheitsstandards in Best\u00e4nden mit weniger als 1.000 Tieren. Dies hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Bitten des Landes Hessen mittels einer Eilverordnung verf\u00fcgt. Bisher wurden die Biosicherheitsma\u00dfnahmen in den L\u00e4ndern, teilweise auch in einzelnen Landkreisen, unterschiedlich gehandhabt. Mit der \u201eVerordnung \u00fcber besondere Schutzma\u00dfregeln in kleinen Gefl\u00fcgelhaltungen\u201c wird vorgeschrieben:<\/p>\n<p>das F\u00fchren eines Bestandsregisters<br \/>\nSicherung der Ein- und Ausg\u00e4nge zu den St\u00e4llen oder sonstigen Standorte des Gefl\u00fcgels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren,<br \/>\nSicherstellung, dass die St\u00e4lle oder die sonstigen Standorte des Gefl\u00fcgels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Gefl\u00fcgels unverz\u00fcglich ablegen,<br \/>\nSchutzkleidung muss nach Gebrauch unverz\u00fcglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverz\u00fcglich unsch\u00e4dlich beseitigt werden,<br \/>\nbetriebsbereite Einrichtung zum Waschen der H\u00e4nde sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.<\/p>\n<p>Zur Umsetzung dieser Ma\u00dfnahmen wurde ein Merkblatt mit zus\u00e4tzlichen Verhaltensregeln f\u00fcr Kleinbetriebe und Hobbygefl\u00fcgelhaltungen erstellt, das auf der Homepage des Umweltministeriums heruntergeladen werden kann.<\/p>\n<p>Um eine potentielle Verbreitung des hochpathogenen Erregers H5N8 einzud\u00e4mmen, hat das Hessische Umweltministerium ab sofort auch alle Formen von Gefl\u00fcgelschauen bis auf weiteres untersagt. Den zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4rbeh\u00f6rden in den Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten wurde ein entsprechender Erlass sowie eine Allgemeinverf\u00fcgung zur Ver\u00f6ffentlichung zugestellt, die sie auffordert das Verbot vor Ort umzusetzen. Gemeinsam mit dem Lagezentrum im hessischen Innenministerium steht das Umweltministerium weiterhin in engen Kontakt mit dem Krisenstab von Bund und L\u00e4ndern, um schnell auf sich \u00e4ndernde Situationen reagieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Damit eine m\u00f6gliche Betroffenheit von Wildv\u00f6geln in Hessen schnell erkannt werden kann, sollte im Falle von krank oder tot aufgefundenen Wildv\u00f6geln das \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Veterin\u00e4ramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Die eingesammelten Tiere werden dann dem Hessischen Landeslabor zur weiteren Untersuchung \u00fcberstellt. Auch wenn nach dem aktuellen Kenntnisstand das derzeit kursierende Virus f\u00fcr den Menschen keine Gefahr darstellt, sollten Vogelkadaver schon aus allgemeinen hygienischen Gr\u00fcnden nicht mit blo\u00dfen H\u00e4nden angefasst werden. Auch Hunde sollten von den Tierk\u00f6rpern nach M\u00f6glichkeit ferngehalten werden.<\/p>\n<p>Ausf\u00fchrliche Hinweise und Hintergr\u00fcnde entnehmen Sie bitte folgender Internetseite des Hessischen Umweltministeriums:<br \/>\nhttps:\/\/umweltministerium.hessen.de\/verbraucher\/tiergesundheit-tierseuchen\/tierkrankheiten-tierseuchen\/aviaere-influenza-gefluegelpest<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahme wegen weiterer Verdachtsf\u00e4lle von Vogelgrippe \u2013 landesweite Stallpflicht f\u00fcr Gefl\u00fcgel auch au\u00dferhalb der Risikogebiete Nachdem am vergangenen Wochenende weitere tote Wildv\u00f6gel mit Verdacht auf den Vogelgrippeerreger H5N8 (wissenschaftlich Gefl\u00fcgelpest genannt) in Hessen aufgefunden wurden, hat das Hessische Umweltministerium heute eine landesweite Aufstallung aller Gefl\u00fcgelbest\u00e4nde im Land angeordnet. 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