{"id":156280,"date":"2016-10-19T08:23:30","date_gmt":"2016-10-19T06:23:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=156280"},"modified":"2016-10-19T08:23:30","modified_gmt":"2016-10-19T06:23:30","slug":"umweltministerium-ermoeglicht-die-entsorgung-von-polystyrol-in-baugemischen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=156280","title":{"rendered":"Umweltministerium erm\u00f6glicht die Entsorgung von Polystyrol in Baugemischen"},"content":{"rendered":"<p>\u201eWir haben die Situation der Handwerksbetriebe und Entsorger in Hessen sehr ernst genommen und mit Hochdruck an einer kurzfristigen L\u00f6sung gearbeitet. Darum haben wir einen Erlass vorbereitet, der es m\u00f6glich macht, Baumischabf\u00e4lle mit Anteilen der HBCD-haltigen D\u00e4mmstoffe in einer bestimmten Konzentration wie gehabt in Hausm\u00fcllverbrennungsanlagen zu entsorgen\u201c, so Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Der Erlass wurde den Aufsichtsbeh\u00f6rden, den M\u00fcllheizkraftwerksbetreibern und Handwerkskammern heute zugeleitet.<\/p>\n<p>Der Erlass regelt, dass HBCD-haltige D\u00e4mmplatten abweichend vom Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bis auf weiteres nicht an der Baustelle getrennt werden m\u00fcssen. Dar\u00fcber hinaus handelt es sich, wenn im Baumischabfall nicht mehr als 0,5 Kubikmeter HBCD-haltige D\u00e4mmplatten pro Tonne Gesamtgewicht enthalten sind, nicht um gef\u00e4hrlichen Abfall. Dieser kann dann wie bisher in Hausm\u00fcllverbrennungsanlagen verbrannt werden. \u201eDamit wird sich der Entsorgungsengpass in Bezug auf Polystyrol deutlich entspannen. Nun gilt es, gemeinsam mit Aufbereitungs- und Verbrennungsanlagen eine L\u00f6sung f\u00fcr die Entsorgung von Monochargen zu finden\u201c, so die Ministerin. Bei Monochargen handelt es sich um getrennt gesammelten Abfall einer Sorte.<\/p>\n<p>Seit 1. Oktober m\u00fcssen Monochargen von HBCD-haltigen D\u00e4mmstoffen als gef\u00e4hrlicher Abfall gekennzeichnet werden. Diese d\u00fcrfen dann nur in M\u00fcllheizkraftwerken (MHKW) entsorgt werden, die daf\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Genehmigung haben. Derzeit ist dies nur bei einem von vier hessischen MHKW der Fall.<\/p>\n<p>Hintergrund:<br \/>\nD\u00e4mmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, m\u00fcssen seit 1. Oktober 2016 als gef\u00e4hrlich eingestuft werden. Das geht zur\u00fcck auf die Verordnung (EU) 2016\/460 vom 30. M\u00e4rz 2016 zur \u00c4nderung der Anh\u00e4nge IV und V der POP-Verordnung. POP steht f\u00fcr die Persistent Organic Pollutants oder zu Deutsch persistente organische Schadstoffe.<\/p>\n<p>Im Anhang IV ist nunmehr HBCD mit einer Konzentrationsgrenze von 1000 mg\/kg gelistet mit der Folge, dass seit 1. Oktober 2016 Abf\u00e4lle, die den Schadstoff ab dieser Konzentration enthalten, aus dem Wirtschaftskreislauf auszuschleusen und so zu entsorgen sind, dass der Schadstoff zerst\u00f6rt wird.<\/p>\n<p>Hintergrund der ge\u00e4nderten POP-Verordnung wiederum ist ein internationales Abkommen (Stockholm-Abkommen), dessen Ziel es ist, das Inverkehrbringen von HBCD-haltigen D\u00e4mmstoffen aus Polystyrol bis zum Februar 2018 zu beenden und diese Materialien nach und nach dem Wirtschaftskreislauf zu entziehen \u2013 dies geschieht im Idealfall durch Verbrennung. Das kann nur kontrolliert werden, wenn HBCD-haltige D\u00e4mmstoffe aus Polystyrol als gef\u00e4hrliche Abf\u00e4lle eingestuft werden. Denn nur dann sind sie bei der Entsorgung nachweispflichtig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>\u201eWir haben die Situation der Handwerksbetriebe und Entsorger in Hessen sehr ernst genommen und mit Hochdruck an einer kurzfristigen L\u00f6sung gearbeitet. Darum haben wir einen Erlass vorbereitet, der es m\u00f6glich macht, Baumischabf\u00e4lle mit Anteilen der HBCD-haltigen D\u00e4mmstoffe in einer bestimmten Konzentration wie gehabt in Hausm\u00fcllverbrennungsanlagen zu entsorgen\u201c, so Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. 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