{"id":153723,"date":"2016-07-27T23:23:03","date_gmt":"2016-07-27T21:23:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=153723"},"modified":"2016-07-27T23:23:03","modified_gmt":"2016-07-27T21:23:03","slug":"pokemon-go-hype-mit-risiken-im-kleingedruckten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=153723","title":{"rendered":"Pok\u00e9mon Go: Hype mit Risiken im Kleingedruckten"},"content":{"rendered":"<p>In Googles Play Store hat das Spiel l\u00e4ngst die 50-Millionen-Marke geknackt: Pok\u00e9mon Go. Wer die angesagte App nutzen will, muss jedoch umfangreich personenbezogene Daten preisgeben. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen verst\u00f6\u00dft dies zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards. Sie r\u00e4t Verbrauchern, die Rechte der App zumindest in den Einstellungen zu beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Die Spiele-App Pok\u00e9mon Go erm\u00f6glicht die Verbindung eines digitalen Smartphone-Spiels mit der realen Umgebung (\u201eAugmented Reality\u201c). Spieler k\u00f6nnen an verschiedenen Orten Pok\u00e9mon einsammeln, an \u201ePok\u00e9stops\u201c neue B\u00e4lle, Rauch, Ei-Brutmaschinen oder sonstige Utensilien aufnehmen, ihre kleinen virtuellen Wesen trainieren und sich in Arenen mit den Pok\u00e9mons anderer Mitspieler duellieren lassen.<\/p>\n<p>\u201eViele empfinden das neuartige Spielerlebnis als spannend und legen einfach los\u201c, so Julia Zirfas, Referentin Digitale Welt der Verbraucherzentrale Hessen. \u201eDoch nach unserer Auffassung werden dabei deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards in vielf\u00e4ltiger Weise nicht eingehalten.\u201c<\/p>\n<p>Wer Pok\u00e9mon Go nutzen m\u00f6chte, muss sich mit dem Google-, Facebook- oder Pok\u00e9mon Trainer Club-Konto anmelden. Dadurch erh\u00e4lt der Spiele-Entwickler Niantic Zugriff auf die dort gespeicherten Daten. Bei der Installation wird Zugriff auf Ortungsdienste, Kontakte, den internen Speicher und die Kamera verlangt. Dieser ist nicht nur auf den Betrieb w\u00e4hrend des Spiels beschr\u00e4nkt. F\u00fcr die Nutzung der App ist eine Ortung der Teilnehmer zwar unerl\u00e4sslich. \u201eWird jedoch nicht gespielt, sollte die Ortungsfunktion des Handys abgeschaltet werden\u201c, so Zirfas. \u201eWir empfehlen Verbrauchern au\u00dferdem, den Zugriff der App auf den Telefonspeicher und die Kontakte nicht freizugeben. Sie sind f\u00fcr die fehlerfreie Ausf\u00fchrung des Spiels nicht notwendig.\u201c Schaltet der Spieler den Kamerazugriff aus, so erscheint das gefundene Pok\u00e9mon statt vor realem Hintergrund in einer Comicdarstellung. Legen Nutzer keinen Wert auf die reale Darstellung der Umgebung, ist auch dies eine Option, um Zugriffe einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Bei Pok\u00e9mon Go k\u00f6nnen durch In-App-K\u00e4ufe auch sogenannte Pok\u00e9m\u00fcnzen erworben werden. Die Bezahlung erfolgt \u00fcber Kreditkarte oder Mobilfunkrechnung. F\u00fcr-In App-K\u00e4ufe k\u00f6nnen 99 Cent bis 99,99 Euro pro Artikel f\u00e4llig werden. Um ausufernde Kosten auf der Handyrechnung ihrer Kinder zu vermeiden, sollten Eltern hier darauf achten, dass in den Einstellungen des Handys In-App-K\u00e4ufe deaktiviert sind. F\u00fcr die Nutzung der App ist dies unproblematisch, da diese auch ohne solche K\u00e4ufe m\u00f6glich ist. Kostenlose Gegenst\u00e4nde finden die Spielbegeisterten an den \u201ePok\u00e9stops\u201c.<\/p>\n<p>Als hoch kritisch sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen allerdings auch die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Spieleanbieters zu werten Die Datenschutzerkl\u00e4rung ist in weiten Teilen nicht verst\u00e4ndlich formuliert. Spieler m\u00fcssen f\u00fcr weitreichende Zwecke in die Verwendung ihrer Daten einwilligen. So k\u00f6nnen zum Beispiel Daten nach Ermessen von Niantic an Dritte weitergegeben werden.<br \/>\n\u201eEs verst\u00f6\u00dft dar\u00fcber hinaus gegen das elementare Verst\u00e4ndnis des Verbraucherrechts und der hiesigen Datenschutzstandards, wenn Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit einseitig ab\u00e4ndern oder Dienste ganz einstellen kann. Davon betroffen w\u00e4ren auch kostenpflichtige In-App-K\u00e4ufe, f\u00fcr die eine R\u00fcckerstattung ausgeschlossen ist\u201c, merkt die Expertin der Verbraucherzentrale Hessen an.<\/p>\n<p>Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gew\u00e4hrleistungsausschl\u00fcsse. Eine Klagem\u00f6glichkeit vor Gerichten erlauben die Gesch\u00e4ftsbedingungen nur denjenigen Verbrauchern, die innerhalb von 30 Tagen schriftlich eine \u201eSchiedsverfahrens-Verzichtserkl\u00e4rung\u201c an Niantic versendet haben. Ist dies nicht passiert, sollen Verbraucher bei Streitigkeiten gar ein Schiedsgericht in den USA (Kalifornien) anrufen. F\u00fcr die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten.<br \/>\nWeitere Informationen zu Pok\u00e9mon Go und wie man sich gegen damit verbundene Risiken sch\u00fctzen kann finden Verbraucher auf www.verbraucher.de\/pokemon-go-rechtliche-risiken<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>In Googles Play Store hat das Spiel l\u00e4ngst die 50-Millionen-Marke geknackt: Pok\u00e9mon Go. Wer die angesagte App nutzen will, muss jedoch umfangreich personenbezogene Daten preisgeben. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen verst\u00f6\u00dft dies zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards. Sie r\u00e4t Verbrauchern, die Rechte der App zumindest in den Einstellungen zu beschr\u00e4nken. 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