{"id":153498,"date":"2016-07-19T23:28:13","date_gmt":"2016-07-19T21:28:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=153498"},"modified":"2016-07-19T23:28:13","modified_gmt":"2016-07-19T21:28:13","slug":"verbraucherzentrale-hessen-gibt-tipps-was-urlauber-jetzt-beachten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=153498","title":{"rendered":"Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps, was Urlauber jetzt beachten sollten"},"content":{"rendered":"<p>Wenige Tage nachdem der Gr\u00fcnder und Gesellschafter der Unternehmensholding bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen ist, hat jetzt sein Unternehmen, die Unister Holding GmbH, Insolvenz angemeldet. Zu Unister geh\u00f6ren Informations- und Ratgeberseiten und Buchungsportale, darunter Fluege.de, Ab-in-den-Urlaub.de, Hotelreservierung.de, Reisen.de und Urlaubstours.de, die \u00fcber Tochterunternehmen betrieben werden. Inwiefern die aktuellen Entwicklungen Auswirkungen f\u00fcr Reisende haben werden, ist derzeit noch nicht klar abzusehen. Die Gesch\u00e4fte sollen weiterlaufen, die Tochterunternehmen sind aktuell nicht von der Insolvenz der Holding betroffen. Die Portale der Unister-Gruppe sind bei vielen Reiseangeboten nur \u201eVermittler\u201c. Eigentlicher Vertragspartner und Ansprechpartner f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der gebuchten Reiseleistungen ist der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Betroffene k\u00f6nnen sich daher bei Fragen und Unsicherheiten direkt an ihren Anbieter wenden.<br \/>\nF\u00fcr Unister-Kunden sind die Auswirkungen und die weitere Entwicklung noch unklar. Mit dem vorl\u00e4ufigen Insolvenzverfahren soll die Handlungsf\u00e4higkeit der Gruppe gesichert werden. Die operativen Gesellschaften der Holding, also auch Buchungsportale f\u00fcr Hotels, Reisen und andere Dienstleistungen werden von eigenst\u00e4ndigen Unternehmen betrieben und sollen laut einer Pressemitteilung der Holding vom 18.07.2016 zun\u00e4chst nicht vom vorl\u00e4ufigen Insolvenzverfahren betroffen sein. Die Mitteilung des Insolvenzverwalters l\u00e4sst jedoch keinen R\u00fcckschluss darauf zu, ob bereits gezahlte Kundengelder an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet wurden.<br \/>\n\u201eSofern der Betreiber des Portals, bei dem gebucht wurde, nicht die Unister Holding GmbH ist, d\u00fcrften Verbraucher von der Insolvenz des Mutterkonzerns aktuell nicht tangiert sein\u201c, so Peter Lassek, Referent f\u00fcr Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Das k\u00f6nnte sich \u00e4ndern, falls die Betreiber-GmbHs der Internetportale selbst in eine Insolvenz gehen. Betreiber von Ab-in-den-Urlaub.de ist laut Impressum zum Beispiel die ab-in-den-urlaub Betriebsgesellschaft mbH, bei fluege.de ist es die UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH.<br \/>\n\u201eWie sich das Insolvenzverfahren entwickeln wird, ist nat\u00fcrlich derzeit noch nicht abzusehen\u201c, erl\u00e4utert Lassek. \u201eVerbraucher, deren Urlaub unmittelbar bevorsteht und die angesichts der aktuellen Meldungen verunsichert sind, sollten ihre bereits erhaltenen Reiseunterlagen pr\u00fcfen und sich bei Fragen im Zweifel direkt an den durchf\u00fchrenden Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft wenden und sich versichern, dass die Reise angetreten werden kann\u201c, so Lassek abschlie\u00dfend.<br \/>\nDie Verbraucherzentrale Hessen fasst zusammen, wie Urlauber abgesichert sind, sollte es zu Problemen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Reiseveranstalters, einer Fluggesellschaft oder eines Hoteliers kommen:<br \/>\n\u00c2\u00b7         Pauschalreise: Wird ein Reiseveranstalter insolvent, muss Urlaubern der bereits gezahlte Preis f\u00fcr ausfallende Leistungen und die notwendigen Aufwendungen f\u00fcr die R\u00fcckreise erstattet werden. Als Nachweis, dass er sich f\u00fcr den Insolvenzfall abgesichert hat, erhalten Reisende vor Urlaubsbeginn einen sogenannten Sicherungsschein. Er gibt Auskunft dar\u00fcber, welche Bank die B\u00fcrgschaft \u00fcbernommen hat oder welche Versicherung im Falle der Insolvenz zahlt. Wichtig: Nicht zahlen, solange dieser Nachweis nicht erbracht ist.<br \/>\n\u00c2\u00b7         Hotel\u00fcbernachtung: Sofern lediglich ein Hotelzimmer gebucht wurde, wird es schon schwieriger. In diesem Fall besteht keine Insolvenzabsicherungspflicht. Daher wichtig: Gr\u00f6\u00dfere Betr\u00e4ge m\u00f6glichst nicht im Voraus zahlen.<br \/>\n\u00c2\u00b7         Flugbuchung: Hier ist es \u00e4hnlich wie bei der reinen Hotelbuchung. Es gibt keine Insolvenzsicherungspflicht f\u00fcr Airlines. Abgesichert sind Reisende wiederum nur, wenn sie den Flug im Paket buchen und so f\u00fcr die Pauschalreise einen Sicherungsschein bekommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Wenige Tage nachdem der Gr\u00fcnder und Gesellschafter der Unternehmensholding bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen ist, hat jetzt sein Unternehmen, die Unister Holding GmbH, Insolvenz angemeldet. Zu Unister geh\u00f6ren Informations- und Ratgeberseiten und Buchungsportale, darunter Fluege.de, Ab-in-den-Urlaub.de, Hotelreservierung.de, Reisen.de und Urlaubstours.de, die \u00fcber Tochterunternehmen betrieben werden. 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