{"id":150253,"date":"2016-04-15T21:11:26","date_gmt":"2016-04-15T19:11:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=150253"},"modified":"2016-04-15T21:11:26","modified_gmt":"2016-04-15T19:11:26","slug":"vergiftung-von-greifvoegeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=150253","title":{"rendered":"Vergiftung von Greifv\u00f6geln"},"content":{"rendered":"<p>Die Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverb\u00e4nde in Stadt und Kreis Fulda \u2013 AGN verurteilt die k\u00fcrzlich festgestellten T\u00f6tungen von Greifv\u00f6geln. An Spekulationen \u00fcber die T\u00e4terschaft beteiligen sich die  Naturschutzverb\u00e4nde nicht, hoffen aber auf die Verfolgung durch die Polizei und Ahndung durch Gerichte. Weitere Totfunde, die den Verdacht einer Vergiftung nahelegen, sollten in jedem Fall der Polizei gemeldet werden. Diese ist nach Strafgesetz verpflichtet, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten und das verendete Tier einer veterin\u00e4rmedizinischen Untersuchung  zuzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>In den vergangenen zehn Jahren wurden \u00fcber 1100 illegale T\u00f6tungen von  Greifv\u00f6geln und Eulen in Deutschland dokumentiert, wobei von einer sehr hohen Dunkelziffer unentdeckter Taten auszugehen ist.  Alle Greifvogel- und Eulenarten sind nach dem Naturschutzgesetz streng gesch\u00fctzt. Jede Art von Nachstellung, das Fangen, Verletzen oder T\u00f6ten, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu f\u00fcnf Jahren geahndet werden. Auch haben diese Arten eine ganzj\u00e4hrige Schonzeit nach Jagdrecht  und Vergehen k\u00f6nnen nach dem Strafgesetzbuch ebenfalls bis zu f\u00fcnf Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Weiterhin gilt gleichzeitig das Tierschutzgesetz, welches mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ahndet, wenn ein Wirbeltier ohne vern\u00fcnftigen Grund get\u00f6tet wird. <\/p>\n<p>Neben Vergiftungen geh\u00f6ren auch der Abschuss, der Fallenfang und das F\u00e4llen von Nistb\u00e4umen zu den illegalen Verfolgungen. Das Ausbringen von mit Gift pr\u00e4parierten K\u00f6dern ist jedoch die mit Abstand am h\u00e4ufigsten nachgewiesene Verfolgungsmethode. Die meisten Gifte werden von den Herstellern mit Warnfarben versehen. Hinweise auf Vergiftungen sind unter anderem auff\u00e4llige Verf\u00e4rbungen an einem K\u00f6der oder an einem toten Greifvogel, Nahrungsreste im Schnabel, sowie verkrampfte F\u00e4nge. Bei einem Verdacht auf Vergiftung muss Hautkontakt mit dem K\u00f6der oder dem toten Tier vermieden werden. <\/p>\n<p>Es sollte sofort die Polizei verst\u00e4ndigt werden. Bei einer Straftat handelt es sich um ein sogenanntes &#8220;Offizialdelikt&#8221;, welches von Amts wegen verfolgt werden muss. Sie ist nach der Strafprozessordnung verpflichtet, alle Ma\u00dfnahmen zur Beweissicherung zu treffen. Die Situation vor Ort sollte nicht ver\u00e4ndert werden, es ist aber hilfreich Fotos zu machen. Der Polizei ist der Fundort genau zu beschreiben. Gegebenenfalls ist es sinnvoll einen gut auffindbaren Treffpunkt mit der Polizei in der N\u00e4he auszumachen. Die Naturschutz- und Jagdbeh\u00f6rden sind nicht f\u00fcr die Strafverfolgung zust\u00e4ndig, sollten aber ebenfalls informiert werden. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Die Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverb\u00e4nde in Stadt und Kreis Fulda \u2013 AGN verurteilt die k\u00fcrzlich festgestellten T\u00f6tungen von Greifv\u00f6geln. 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