{"id":146795,"date":"2015-12-29T20:08:46","date_gmt":"2015-12-29T19:08:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=146795"},"modified":"2015-12-29T20:08:46","modified_gmt":"2015-12-29T19:08:46","slug":"sozialminister-stefan-gruettner-silvester-feuerwerk-sicher-verwenden-nur-zugelassene-knallkoerper-kaufen-hessische-arbeitsschutzbehoerden-kontrollieren-verkaufsstellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=146795","title":{"rendered":"Sozialminister Stefan Gr\u00fcttner: \u201eSilvester-Feuerwerk sicher verwenden \u2013 Nur zugelassene Knallk\u00f6rper kaufen \u2013 Hessische Arbeitsschutzbeh\u00f6rden kontrollieren Verkaufsstellen\u201c"},"content":{"rendered":"<p>\u201eSie sind der H\u00f6hepunkt der Silvesternacht: bunte Raketen, laute B\u00f6ller und Silvesterknaller\u201c, so Staatsminister Gr\u00fcttner. \u201eDoch sollte man die Gefahren eines Feuerwerks nicht untersch\u00e4tzen und vorsichtig mit den Feuerwerksartikeln umgehen\u201c, appelliert der Staatsminister. Abgesehen von vielen Sachsch\u00e4den kommt es in der Silvesternacht leider immer wieder zu Verletzungen von Personen, h\u00e4ufig auch mit bleibenden Gesundheitssch\u00e4den.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die meisten Unf\u00e4lle und Sch\u00e4den entst\u00fcnden haupts\u00e4chlich durch Unwissenheit, Unachtsamkeit, \u00dcbermut und Leichtsinn, was durch Alkoholkonsum noch verst\u00e4rkt werde. \u201eDiese Unf\u00e4lle und Verletzungen m\u00fcssen nicht sein. Beim Feuerwerk kommt es zu keinen Sch\u00e4den, wenn man sich vorschriftsm\u00e4\u00dfig beim Abbrennen der Feuerwerksk\u00f6rper verh\u00e4lt\u201c, appelliert der Hessische Minister f\u00fcr Soziales und Integration Stefan Gr\u00fcttner an alle Menschen, die bei der Begr\u00fc\u00dfung des neuen Jahres nicht auf Feuerwerk verzichten wollen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Endverbraucher (Mindestalter 18 Jahre) k\u00f6nnen in diesem Jahr Feuerwerksk\u00f6rper in der Zeit vom 29.12. bis 31.12.2015 erwerben. In dieser Zeit werden \u2013 wie in jedem Jahr- die hessischen Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr Arbeitsschutz und Produktsicherheit verst\u00e4rkt den Verkauf im Einzelhandel \u00fcberwachen und stichprobenartige Kontrollen durchf\u00fchren. Mit ihren \u00dcberpr\u00fcfungen sorgen die Arbeitsschutzbeh\u00f6rden daf\u00fcr, dass die Bestimmungen f\u00fcr den Verkauf und die Aufbewahrung von Feuerwerksartikeln eingehalten werden. In der vergangenen Silvestersaison seien in Hessen etwa 650 Verkaufsstellen kontrolliert worden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Feuerwerksk\u00f6rper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Knallk\u00f6rper mit dem K\u00fcrzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 g\u00fcltigen Bezeichnung PII) d\u00fcrfen nur von Personen ab 18 Jahren gez\u00fcndet bzw. an diese abgegeben werden. Feuerwerksk\u00f6rper der Kategorie F1 k\u00f6nnen ganzj\u00e4hrig erworben und d\u00fcrfen von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u201eDer Schutz der Verbraucher genie\u00dft die oberste Priorit\u00e4t. Aus diesem Grund \u00fcberpr\u00fcfen die hessischen Arbeitsschutzbeh\u00f6rden schwerpunktm\u00e4\u00dfig, dass nur zugelassene und mit einem Pr\u00fcfzeichen versehene pyrotechnische Gegenst\u00e4nde im Handel erh\u00e4ltlich sind\u201c, erkl\u00e4rt Staatsminister Gr\u00fcttner. \u201eGepr\u00fcftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Pr\u00fcfstelle.\u201c Die BAM-Identifikationsnummer muss inzwischen nicht mehr verpflichtend in der Gebrauchsanweisung angegeben werden. Die Hersteller entscheiden, ob sie die BAM-Identifikationsnummer aufdrucken oder nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Feuerwerksk\u00f6rper, die alle Pr\u00fcfkriterien erf\u00fcllen, erhalten eine Registriernummer. In Europa wird Feuerwerk durch neutrale, unabh\u00e4ngige und kompetente Organisationen, die von der EU-Kommission benannt werden, gepr\u00fcft. So d\u00fcrfen benannte Stellen aus Polen, Spanien oder Ungarn auch Pr\u00fcfungen f\u00fcr den deutschen Markt durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Das Abbrennen von illegalen Feuerwerksk\u00f6rpern ist nicht nur gef\u00e4hrlich, sondern stellt auch eine Straftat nach \u00c2\u00a7 40 Sprengstoffgesetz dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. H\u00e4ndler, die wissentlich nicht zugelassene Feuerwerksk\u00f6rper verkaufen, k\u00f6nnen mit einer Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren belangt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Aber auch wenn die Gegenst\u00e4nde die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung h\u00e4tten, bedeute dies nicht, dass sie ungef\u00e4hrlich seien, sondern nur, dass sie bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung handhabungssicher seien. Es sei unbedingt die Gebrauchsanleitung zu beachten. Vorsicht sei auch bei illegal erworbenem Feuerwerk geboten, so Gr\u00fcttner. \u201eDer Kauf und das Verwenden sind nicht nur verboten, sondern derartige Gegenst\u00e4nde sind zudem erheblich unsicherer im Vergleich zu zugelassenem Feuerwerk.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rde k\u00f6nne nur stichpunktartig Kontrollen durchf\u00fchren. Aus diesem Grund kommt dem Verbraucher hier eine besondere Verantwortung zu. Welche Vorschriften die Einzelh\u00e4ndler im Einzelnen einhalten m\u00fcssen, sind in dem j\u00e4hrlich vom Hessischen Ministerium f\u00fcr Soziales und Integration herausgegebenen Informationsfaltblatt zusammengefasst. Dieses kann unter:\u00c2\u00a0<a href=\"http:\/\/www.sozialnetz.de\/ca\/b\/cso\/\">http:\/\/www.sozialnetz.de\/ca\/b\/cso\/<\/a>\u00c2\u00a0abgerufen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Weitere wichtige Hinweise sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer N\u00e4he von Krankenh\u00e4usern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkh\u00e4usern abgebrannt werden.<\/li>\n<li>Pyrotechnik darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Die Nichtbe\u00c2\u00adachtung dieser Befristung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.<\/li>\n<li>Vor dem Abbrennen soll immer erst die Gebrauchsanweisung genau durchgelesen werden.<\/li>\n<li>Beim Abbrennen sollte immer der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden. Teilweise gibt es inzwischen Feuerwerksk\u00f6rper bei denen ein Sicherheitsabstand von bis zu 20 m erforderlich ist. Dabei muss beachtet werden, dass Feuerwerksk\u00f6rper mit einem derartig hohen Sicherheitsabstand nicht f\u00fcr jeden Abbrennort geeignet sind!<\/li>\n<li>Niemals B\u00f6ller, Knaller, Kanonenschl\u00e4ge, Vulkane, Font\u00e4nen, R\u00f6mische Lichter u. \u00e4. in der Hand z\u00fcnden oder unkontrolliert von sich werfen. Feuerwerksk\u00f6rper bitte auch nicht in die Hosentasche stecken.<\/li>\n<li>Raketen d\u00fcrfen nie auf Menschen, Tiere, Geb\u00e4ude oder Fahrzeuge gerichtet werden.<\/li>\n<li>Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Kategorie 2 (alte Bezeichnung: Klasse II) nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Bei Feuerwerksartikel der Kategorie 1 (alte Bezeichnung: Klasse I) legt die aktuelle Rechtslage als Altersgrenze 12 Jahre fest.<\/li>\n<li>Basteln Sie niemals Feuerwerksk\u00f6rper selbst.<\/li>\n<li>Blindg\u00e4nger keinesfalls erneut anz\u00fcnden, sondern mit Wasser \u00fcbersch\u00fctten und entsorgen.<\/li>\n<li>Kein \u201eB\u00f6llern\u201c unter Alkoholeinfluss.<\/li>\n<li>Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>\u201eSie sind der H\u00f6hepunkt der Silvesternacht: bunte Raketen, laute B\u00f6ller und Silvesterknaller\u201c, so Staatsminister Gr\u00fcttner. \u201eDoch sollte man die Gefahren eines Feuerwerks nicht untersch\u00e4tzen und vorsichtig mit den Feuerwerksartikeln umgehen\u201c, appelliert der Staatsminister. 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