{"id":146105,"date":"2015-12-03T19:09:18","date_gmt":"2015-12-03T18:09:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=146105"},"modified":"2015-12-03T19:09:18","modified_gmt":"2015-12-03T18:09:18","slug":"hessen-foerdert-nachbarkommunen-von-windenergieanlagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=146105","title":{"rendered":"Hessen f\u00f6rdert Nachbarkommunen von Windenergieanlagen"},"content":{"rendered":"<p>\u201eDer konsequente Ausbau der Windenergie in Hessen ist ein enorm wichtiger Baustein f\u00fcr den Klimaschutz. F\u00fcr diesen Ausbau sind die hessischen Kommunen unsere wichtigsten Partner. Darum werden wir sie in Zukunft finanziell unterst\u00fctzen und nehmen dabei viel Geld in die Hand\u201c, sagte Klimaschutzministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Um den Kreis der Antragssteller m\u00f6glichst breit zu halten, ist die Unterst\u00fctzung des Landes in zwei Bereiche geteilt. Zum einen k\u00f6nnen Kommunen F\u00f6rdergelder aus dem Landeshaushalt f\u00fcr Projekte zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung beantragen, wenn eine Windenergieanlage in ihren Gemeindegrenzen oder in direkter Nachbarschaft steht. Zum anderen gibt es eine direkte Beteiligung an den Pachteinnahmen, wenn die Kommune in direkter Nachbarschaft zu einer Windenergieanlage im Staatswald liegt.<\/p>\n<p>\u201eWir geben j\u00e4hrlich insgesamt rund 1,2 Millionen Euro auf zwei Wegen an die Kommunen: \u00fcber F\u00f6rdergelder und \u00fcber die direkte Beteiligung. Das entspricht in etwa den Gewinnen, die das Land mit Windenergie im Staatsforst macht\u201c, so Ministerin Hinz. \u201eDas Klimaschutzprogramm steht bereits im Haushalt. Dar\u00fcber hinaus wollten die\u00c2\u00a0 Kommunen Gestaltungsfreiheit \u00fcber finanzielle Mittel aus Pachteinnahmen. Dem werden wir mit unserer F\u00f6rderrichtlinie und der direkten Beteiligung gerecht\u201c, so Hinz weiter.<\/p>\n<p>Bis zu 130.000 Euro F\u00f6rderung f\u00fcr Klimaprojekte<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit, eigene Projekte zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung f\u00f6rdern zu lassen, haben Kommunen, auf deren Gemarkung eine Windenergieanlage steht sowie Nachbarkommunen, deren Gemarkungsgrenze bis zu einem Kilometer oder deren geschlossene Wohnbebauung bis zu zwei Kilometer von einer Windenergieanlage entfernt liegt. Die Windenergieanlage muss nach dem 1. Januar 2015 genehmigt worden sein. Es k\u00f6nnen bis zu 90 Prozent und maximal 100.000 Euro bei kommunalen beziehungsweise 130.000 Euro bei interkommunalen Projekten finanziell unterst\u00fctzt werden. Diese F\u00f6rderma\u00dfnahme ist Teil der \u201eRichtlinie des Landes Hessen zur F\u00f6rderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen\u201c. Sie wird in den n\u00e4chsten Tagen ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>\u201eWir freuen uns auf die Antr\u00e4ge der Kommunen bez\u00fcglich ihrer Projekte, die sie vor Ort umsetzen wollen. Interkommunale Ma\u00dfnahmen unterst\u00fctzen wir hier besonders\u201c, sagte Hinz. Denn im Bereich Klimaschutz gibt es den kommunalen Spitzenverb\u00e4nden zu Folge einen gro\u00dfen Bedarf an Aufkl\u00e4rungsarbeit gegen\u00fcber den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern. \u201eHier k\u00f6nnen Informationskampagnen eine gute M\u00f6glichkeit sein, die eigene Bev\u00f6lkerung beim Thema Klimaschutz mitzunehmen\u201c, so Hinz. \u201eDie Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Hessen heute schon sp\u00fcrbar. Darum sind Ma\u00dfnahmen zur Klimaanpassung so wichtig. Hier stehen laut Aussage der kommunalen Spitzenverb\u00e4nde viele\u00c2\u00a0 Kommunen noch relativ am Anfang. Daher f\u00f6rdern wir auch Projekte, die vor Ort erst einmal analysieren und identifizieren, was getan werden kann. Nat\u00fcrlich unterst\u00fctzen wir auch bekannte Ma\u00dfnahmen wie die Entsiegelung \u00f6ffentlicher Fl\u00e4chen oder die Begr\u00fcnung von D\u00e4chern und Fassaden \u00f6ffentlicher Geb\u00e4ude.\u201c<\/p>\n<p>Direkte Beteiligung f\u00fcr Kommunen<\/p>\n<p>Kommunen, deren Gemarkungsgrenze maximal einen Kilometer oder deren geschlossenen Bebauung maximal zwei Kilometer von einer Windenergieanlage entfernt ist, die im Staatswaldgebiet liegt und nach dem 1. Januar 2015 in Betrieb gegangen ist, k\u00f6nnen eine direkte Beteiligung an den Pachteinnahmen beantragen. Dabei wird den Kommunen ein Pauschalbetrag pro Jahr ausgezahlt. Grundlage f\u00fcr diesen Betrag sind die Pachteinnahmen, die das Land Hessen durch Windr\u00e4der auf Staatswaldgebiet generiert. 20 Prozent dieser Einnahmen werden in gleichen Teilen auf die antragsberechtigten Kommunen verteilt.<\/p>\n<p>\u201eViele hessische Kommunen sind bereits jetzt \u00fcber die Pacht von Gemeindegrundst\u00fccken, Wegezufahrten oder Dienstleistungen zur Planung und dem Betrieb an Windr\u00e4dern beteiligt, die auf Staatswaldgebiet liegen. Trotzdem m\u00f6chten wir ihnen einen Teil unserer Pachteinnahmen weitergeben\u201c, betonte die Ministerin. \u201eDenn die Energiewende geschieht dezentral in den vielen windreichen Kommunen verteilt \u00fcber ganz Hessen. Daher ist diese finanziellen Beteiligung ein wichtiges Signal in Richtung Kommunen\u201c, so Hinz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>\u201eDer konsequente Ausbau der Windenergie in Hessen ist ein enorm wichtiger Baustein f\u00fcr den Klimaschutz. 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