{"id":144420,"date":"2015-10-18T07:42:19","date_gmt":"2015-10-18T05:42:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=144420"},"modified":"2015-10-18T07:48:21","modified_gmt":"2015-10-18T05:48:21","slug":"abgeordnete-beim-ihk-ausschuss-tourismus-kongresse-dienstleistungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=144420","title":{"rendered":"Abgeordnete beim IHK-Ausschuss Tourismus-Kongresse-Dienstleistungen"},"content":{"rendered":"<p>Zwei Themen standen auf der Tagesordnung des Ausschusses Tourismus-Kongresse-Dienstleistung der Industrie- und Handelskammer Fulda: Das Mindestlohngesetz und die Fl\u00fcchtlingspolitik.  IHK-Vizepr\u00e4sident Dr. Christian Gebhardt und Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Stefan Schunck hatten die SPD-Bundestagsabgeordnete Birgit K\u00f6mpel eingeladen, um sich \u00fcber die aktuelle Entwicklung in beiden Bereichen zu informieren und zu diskutieren.<\/p>\n<p>\u201eDas Mindestlohngesetz ist die weitreichendste Sozialreform in den vergangenen Jahren\u201c, sagte Birgit K\u00f6mpel. Trotz aller Bef\u00fcrchtungen seitens der Wirtschaft seien Jobverluste nicht eingetreten. Vielmehr habe die Einf\u00fchrung des Mindestlohns den Mittelstand der Region gest\u00e4rkt.   <\/p>\n<p>Christian Gebhardt erkl\u00e4rte, dass es den meisten Betrieben keine gro\u00dfen Probleme bereite, 8,50 Euro pro Stunde ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu zahlen. Viel gr\u00f6\u00dfer sei der Aufwand bei der Dokumentation. <\/p>\n<p>Mitglieder  des Ausschusses wiesen darauf hin, dass ihnen die Dokumentationspflicht dann keine Probleme bereite, wenn sie durch Anwendung der eingesetzten betrieblichen Zeiterfassungssysteme erf\u00fcllt werden kann. Es bestehe jedoch Unsicherheit bez\u00fcglich der Interpretation der entsprechenden Vorschriften im MiLoG durch den kontrollierenden Zoll. <\/p>\n<p>In der Praxis bereite jedoch die Wechselwirkung mit dem Arbeitszeitgesetz Schwierigkeiten. Manche Vorgaben seien zu streng, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter m\u00fcssten k\u00fcnftig flexibler eingesetzt werden.  Gleich von mehreren Mitgliedern des Ausschusses kam der Vorschlag, \u00fcber ein Wochenarbeitszeit-Konto  nachzudenken. Diese k\u00f6nne von Arbeitgebern\/innen und Arbeitnehmern\/innen in Absprache flexibel  genutzt werden. Eine festgelegte Zahl an Arbeitsstunden pro Tag w\u00e4re hinf\u00e4llig. K\u00f6mpel versprach, die Idee eines Wochenarbeits-Zeitkontos in Berlin vorzutragen: \u201eF\u00fcr dieses Modell kann ich mich ohne schlechtes Gewissen einsetzen.\u201c Gerade in der heutigen Zeit sei es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wichtig, ihren Arbeitsalltag flexibel zu gestalten. K\u00f6mpel: \u201eWir m\u00fcssen dabei aber auch auf die Gesundheit und die Belastungsgrenze der Besch\u00e4ftigten achten. <\/p>\n<p>4,29 Prozent der Fl\u00fcchtlinge, die dem Land Hessen zugewiesen werden, muss der Kreis Fulda aufnehmen. Dies war eine der Zahlen, die von IHK-Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Stefan Schunck zu Beginn des zweiten Teils der Sitzung pr\u00e4sentiert wurde. Hessen wiederum nimmt 7,3 Prozent aller nach Deutschland gefl\u00fcchteten Menschen auf. Einig waren sich die Abgeordnete und die Mitglieder des Ausschusses dar\u00fcber, dass schnelles Erlernen der deutschen Sprache das wichtigste Fundament f\u00fcr eine schnelle Integration am Arbeitsmarkt ist. K\u00f6mpel berichtete unter anderem, dass das Bearbeiten eines Asylantrages von 5,4 Monaten k\u00fcnftig auf drei Monate reduziert werden soll. Die Integration von Fl\u00fcchtlingen auf den Arbeitsmarkt soll k\u00fcnftig schneller \u00fcber die B\u00fchne gehen. \u201eWir haben im Landkreis Fulda noch eine ganze Reihe freier Lehrstellen\u201c, erkl\u00e4rte Christian Gebhardt. Und neben Fachkr\u00e4ften w\u00fcrden auch angelernte Arbeitskr\u00e4fte, besonders im Hotel- und Gastronomiebereich, ben\u00f6tigt. Die Politikerin und die Wirtschaftsvertreter favorisieren ferner eine 3+2-L\u00f6sung. Dies bedeutet, dass ein junger Fl\u00fcchtling nach drei Jahren Ausbildung eine Garantie auf zwei Jahre Besch\u00e4ftigung erh\u00e4lt. In dieser Zeit darf er nicht abgeschoben werden. Dann nach der bisherigen Regelung kann passieren, dass ein Betrieb seinen fertig ausgebildeten Lehrling verliert, weil dieser abgeschoben wird. <\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend wurde die Asylproblematik vom Themenfeld Einwanderungsgesetz abgegrenzt: Das Einwanderungsgesetz habe eine andere Zielsetzung. Es solle die Voraussetzungen schaffen, unter denen jeder Antragssteller nach Deutschland einwandern k\u00f6nn. Das gelte f\u00fcr die B\u00fcrger aller L\u00e4nder und Ziele auf die Akquisition von Fachkr\u00e4ften und Akademikern. Birgit: K\u00f6mpel: \u201eWir m\u00fcssen daf\u00fcr sorgen, dass Menschen mit guter Ausbildung auf legalem Weg zu uns kommen k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Zwei Themen standen auf der Tagesordnung des Ausschusses Tourismus-Kongresse-Dienstleistung der Industrie- und Handelskammer Fulda: Das Mindestlohngesetz und die Fl\u00fcchtlingspolitik. 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