{"id":140991,"date":"2015-07-14T17:51:14","date_gmt":"2015-07-14T15:51:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=140991"},"modified":"2015-07-14T17:51:14","modified_gmt":"2015-07-14T15:51:14","slug":"verstaendnis-von-buergermeister-und-landrat-fuer-das-abruecken-des-investors-vom-vertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=140991","title":{"rendered":"Verst\u00e4ndnis von B\u00fcrgermeister und Landrat f\u00fcr das Abr\u00fccken des Investors vom Vertrag"},"content":{"rendered":"<p>Aus Sicht von Landrat Manfred G\u00f6rig (SPD) ist die Sch\u00e4rfe der \u00fcberfl\u00fcssigen Debatte um das Eisteichgel\u00e4nde nur durch die CDU-Spitze im Kreistag \u2013 namentlich durch Dr. Jens Mischak und Stephan Paule \u2013 hervorgerufen worden. Die haltlosen Unterstellungen (\u201eomin\u00f6ses Gesch\u00e4ft\u201c \u2013 \u201eGrundst\u00fccks-Deal\u201c) werden vom Landrat als \u201eschwerer Angriff auf die Integrit\u00e4t und Seriosit\u00e4t der Kreisregierung\u201c gewertet.<\/p>\n<p>Denn die Angelegenheit mit dem Grundst\u00fccksverkauf sei \u2013 auch aus Sicht des B\u00fcrgermeisters \u2013 l\u00e4ngst gekl\u00e4rt gewesen, nachdem der Investor kein notwendiges Baurecht von der Stadt erhalten habe.<\/p>\n<p>Am 20. Mai wurde in einem Gespr\u00e4ch des Landrats mit B\u00fcrgermeister Rainer Hans Vollm\u00f6ller auch dieses Thema ber\u00fchrt. Man habe gemeinsam die Eisteich-Angelegenheit f\u00fcr abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt gehalten, so Manfred G\u00f6rig in einer Pressemitteilung.<\/p>\n<p>Es sei insbesondere Dr. Mischak darum gegangen \u2013 in Kenntnis des tats\u00e4chlichen Hintergrunds \u2013 die Kreisspitze und die Kreisverwaltung \u201ein ein schlechtes Licht zu r\u00fccken\u201c. Das sei der entscheidende Grund f\u00fcr den Landrat gewesen, im Kreistag in Lauterbach \u201esehr deutliche Worte\u201c gegen\u00fcber der Kreis- und Stadt-CDU zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Stadtverordnetenvorsteher Lothar Pietsch habe nicht Recht mit der Behauptung, man sei \u201esehenden Auges\u201c in das Scheitern des Immobiliengesch\u00e4fts gelaufen. Es gebe belegbare Unterlagen, dass die Stadt klare Signale an den Investor gegeben hat, aufgrund derer der Unternehmer glauben konnte, seine Pl\u00e4ne w\u00e4ren mit reformierten st\u00e4dtischen Baurecht realisierbar.<\/p>\n<p>Der m\u00f6gliche Investor Unger habe vor zehn Monaten dem Landrat in einer Mail unmissverst\u00e4ndlich mitgeteilt, dass er den Vertrag zum Erwerb nur deswegen unterschreibt, weil er von der Stadt Lauterbach mit ihrer Planungshoheit diese \u201eklaren Signale\u201c erhalten habe, eine Verwirklichung werde f\u00fcr m\u00f6glich gehalten. Dass eine \u00d6ffnungsklausel \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag, falls die Planungsvoraussetzungen durch die Stadt nicht hergestellt werden k\u00f6nnen \u2013 in einem solchen Vertrag enthalten sei, bezeichnet der Landrat als v\u00f6llig normal. Niemand k\u00f6nne es dem Investor ver\u00fcbeln, dass er nun diese Klausel gezogen habe und der Vertrag mithin unwirksam sei. Geld sei keines geflossen, Schaden sei f\u00fcr niemanden entstanden.<\/p>\n<p>Zur Vertragsaufhebung sei es dann gekommen, weil das Vorhaben des Unternehmers den W\u00fcnschen der Stadt dann doch nicht entsprochen hat. Damit war die Sache eigentlich erledigt.<\/p>\n<p>\u201eEs ist schade, dass ein sehr gutes Grundst\u00fcck im Besitz des Kreises nicht an einen der beiden in Frage kommenden Investoren habe vermarktet werden k\u00f6nnen und bei diesen Ver\u00e4rgerung entstanden sei.<\/p>\n<p>Ein Filetst\u00fcck an zwei Bundesstra\u00dfen gelegen k\u00f6nne wirklich als echte Stadtentwicklung und Wirtschaftsf\u00f6rderung verwendet werden. Zwei Investoren habe es in Lauterbach gegeben, die jedoch mit ihren W\u00fcnschen \u2013 aus Sicht der Stadt Lauterbach \u2013 nicht zur Stadtentwicklung gepasst h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Nach Kenntnis des Landrats gibt es weiterhin Interessenten \u2013 auch aus Lauterbach direkt \u2013 f\u00fcr dieses Grundst\u00fcck. G\u00f6rig hat Sorge, dass \u201edas von der CDU angezettelte \u00fcberfl\u00fcssige politische Spiel diese m\u00f6glichen Investoren in ihren Vorhaben nicht best\u00e4rkt sondern eher abschreckt.\u201c<\/p>\n<p>\u201eDie Kommunalaufsicht ist f\u00fcr die Rechtsaufsicht zust\u00e4ndig\u201c, betont Landrat G\u00f6rig und widerspricht damit der Lauterbacher CDU. Nur bei der Finanzaufsicht liegt die Zust\u00e4ndigkeit beim Regierungspr\u00e4sidium. Inhaltlich zum Wirken des Lauterbacher \u00c4ltestenrats sagt G\u00f6rig: \u201eJetzt auch Stadtverordnetenvorsteher Lothar Pietsch wie zuvor Dr. Mischak mitgeteilt, dass in diesem Gremium der Stadt inhaltlich gesprochen wurde. Genau diese inhaltliche Befassung werde Kommunalaufsicht pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Der Vorwurf, Landrat G\u00f6rig w\u00fcrde seine rein staatliche Aufgabe als Beh\u00f6rde der Landesverwaltung dazu verwenden, in die Planungsprozesse der Stadt Lauterbach einzugreifen, ist falsch. Der staatliche Landrat hat als Kommunalaufsichtsbeh\u00f6rde die Aufgabe, daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Kommunen im Einklang mit den geltenden Vorschriften verwaltet werden. Die geltenden Vorschriften fordern auch, dass diejenigen Gremien einer Kommune mit einer Angelegenheit befasst werden, die hierf\u00fcr zust\u00e4ndig sind. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel, dass Zust\u00e4ndigkeitsvorschriften eingehalten worden sind, kann sich der Landrat gem\u00e4\u00df \u00c2\u00a7 137 HGO \u00fcber die entsprechenden Vorg\u00e4nge in einer Kommune informieren.<\/p>\n<p>Der staatliche Landrat wollte nicht und hat auch nicht in die st\u00e4dtische Bauleitplanung eingegriffen, sondern hat ausschlie\u00dflich von seinem Informationsrecht Gebrauch gemacht. Anhaltspunkt hierf\u00fcr bot die dringende Vermutung, dass der \u00c4ltestenrat T\u00e4tigkeiten wahrgenommen hat, die in die Zust\u00e4ndigkeit der Stadtverordnetenversammlung fielen bzw. eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorweggenommen hat. W\u00e4re dies so, l\u00e4ge eine Verletzung der Zust\u00e4ndigkeitsbestimmungen des \u00c2\u00a7 51 HGO vor, denn nur die Stadtverordnetenversammlung selbst kann dar\u00fcber befinden, ob ein Bebauungsplan ge\u00e4ndert werden soll oder nicht.<\/p>\n<p>Bei dem \u00c4ltestenrat handelt es sich hingegen nicht um ein Gremium oder Organ, dem nach der HGO eine Sachentscheidungskompetenz zugewiesen ist. Ein \u00c4ltestenrat, dessen Bildung nach der HGO nicht einmal vorgeschrieben ist, hat lediglich den Vorsitzenden der Gemeindevertretung im Hinblick auf die Vorbereitung und die Durchf\u00fchrung der Sitzungen der Gemeindevertretung zu beraten. Sein Beratungsergebnis ist noch nicht einmal f\u00fcr den Vorsitzenden bindend. Beratungsgegenst\u00e4nde des \u00c4ltestenrates betreffen also gerade nicht die inhaltliche Vorbereitung der Sachentscheidung, sondern lediglich die gesch\u00e4ftsordnungsm\u00e4\u00dfige, also die formelle Abwicklung der Tagesordnung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Aus Sicht von Landrat Manfred G\u00f6rig (SPD) ist die Sch\u00e4rfe der \u00fcberfl\u00fcssigen Debatte um das Eisteichgel\u00e4nde nur durch die CDU-Spitze im Kreistag \u2013 namentlich durch Dr. Jens Mischak und Stephan Paule \u2013 hervorgerufen worden. 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