{"id":140513,"date":"2015-07-02T13:27:43","date_gmt":"2015-07-02T11:27:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=140513"},"modified":"2015-07-02T13:27:43","modified_gmt":"2015-07-02T11:27:43","slug":"kab-fulda-fordert-sozialminister-gruettner-auf-ungesetzliche-sonntagsarbeit-zu-unterbinden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=140513","title":{"rendered":"KAB Fulda fordert Sozialminister Gr\u00fcttner auf,  ungesetzliche Sonntagsarbeit zu unterbinden"},"content":{"rendered":"<p>Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Di\u00f6zesanverband Fulda fordert eine strikte Einhaltung des Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit auch im Bezug auf die Verteilung von Brief- und Paketpost. In einem Brief an den Hessischen Sozialminister Stefan Gr\u00fcttner macht der Sozialverband darauf aufmerksam, dass in einigen Bundesl\u00e4ndern, so auch in Hessen, am vergangenen Sonntag mithilfe von Aushilfskr\u00e4ften Briefe und Pakete zugestellt wurden. Vom Minister der zust\u00e4ndigen obersten hessischen Beh\u00f6rde, erwartet die KAB ein klares Verbot dieser T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>Nach Ansicht der KAB erfolgte die Sonntagsarbeit rechtswidrig, da weder entsprechende Hessische Gesetz und Vorschriften noch das bundeseinheitliche Arbeitszeitgesetz eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die geleistete Sonntagsarbeit vorsehen. Anscheinend beruft sich die Post auf \u00c2\u00a7 10 Abs. 1 Ziff. 10 AZG, welcher die Verkehrsbetriebe und den Transport von leichtverderblichen Waren von Gesetzes wegen an Sonntagen zul\u00e4sst. Die Zustellung von Post ist nach Ansicht der Verantwortlichen in der KAB nicht unter diese Vorschrift zu subsumieren, so dass die Post rechtswidrig Sonntagsarbeit durchgef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p>Weiter kommt auch eine Einzelgenehmigung im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Nach der KAB vorliegenden Informationen wurden im Einzelfall auch keine Einzelgenehmigungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Zustellung bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden durch die Post beantragt.<\/p>\n<p>\u201eWir erwarten von Sozialminister Gr\u00fcttner ein eindeutiges Verbot dieser T\u00e4tigkeit\u201c so KAB Di\u00f6zesanvorsitzender Wolfgang Spiegel, der darauf verweist, dass in Nordrhein-Westfalen der zust\u00e4ndige Arbeitsminister Guntram Schneider die Zustellung durch die Post am Sonntag als rechtswidrig eingestuft hat und angek\u00fcndigte, dass er die zust\u00e4ndigen Arbeitsschutzbeh\u00f6rden mit einer Pr\u00fcfung der Angelegenheit beauftragen wird. Auch in Sachsen-Anhalt pr\u00fcft das Landesamt f\u00fcr Verbraucherschutz die, nach eigener Meinung, unzul\u00e4ssige Sonntagsarbeit.<\/p>\n<p>Als katholischer Sozialverband setzt sich die KAB vehement daf\u00fcr ein, dass der Sonntag gesch\u00fctzt bleibt und nicht ausgeh\u00f6hlt wird. \u201eEs ist nicht hinnehmbar, dass sich ein Unternehmen, welches zu einem betr\u00e4chtlichen Teil im \u00f6ffentlichen Eigentum steht, \u00fcber geltende Gesetze hinwegsetzt, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen und den derzeitigen rechtm\u00e4\u00dfigen Streik der Arbeitnehmer f\u00fcr bessere Arbeitsbedingungen zu umgehen versucht\u201c so Spiegel. Die sonnt\u00e4gliche Postzustellung stellt nach Ansicht des Sozialverbandes nicht nur einen Angriff auf den im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz sondern auch auf das Streikrecht, ebenfalls verfassungsrechtlich gesch\u00fctzt, dar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Di\u00f6zesanverband Fulda fordert eine strikte Einhaltung des Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit auch im Bezug auf die Verteilung von Brief- und Paketpost. 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