{"id":140082,"date":"2015-06-18T14:07:16","date_gmt":"2015-06-18T12:07:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=140082"},"modified":"2015-06-18T14:07:16","modified_gmt":"2015-06-18T12:07:16","slug":"ergebnisse-der-justizministerkonferenz-in-stuttgart","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=140082","title":{"rendered":"Ergebnisse der Justizministerkonferenz in Stuttgart"},"content":{"rendered":"<p>Auf Initiative von Bayern und Hessen befassten sich die Teilnehmer der Justizministerkonferenz mit Verbesserungen beim strafrechtlichen Schutz vor Stalking. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: \u201eIch freue mich, dass wir die Justizministerkonferenz hier gemeinsam mit Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen dazu bewegen konnten, ein rechtspolitisches Zeichen zu setzen. Wir sind uns einig, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Ich verhehle aber nicht, dass ich mir im Interesse der Stalking-Opfer mehr gew\u00fcnscht h\u00e4tte. Wieso muss sich ein Stalking-Opfer nach wie vor erst dem T\u00e4ter beugen und seine Handynummer, die Wohnung oder seinen Arbeitsplatz wechseln, bevor der Staatsanwalt eingreifen kann? Eine bayerische L\u00f6sung daf\u00fcr liegt schon lange auf dem Tisch. Obwohl ich nur Zustimmung geh\u00f6rt habe, geht nichts voran.&#8221;<\/p>\n<p>\u201eSeit knapp einem Jahr liegt ein fachlich fundierter Gesetzentwurf im Bundesrat vor. Dieser zielt insbesondere auf einen noch effektiveren Opferschutz, der dringend n\u00f6tig ist. Die Justiz darf nicht immer am Beweis einer schwerwiegenden Beeintr\u00e4chtigung des Opfers scheitern. Mit dem Gesetzentwurf von Bayern k\u00f6nnen wir das \u00e4ndern. Eine lange Pr\u00fcfung von Seiten des Bundesjustizministeriums bedarf es deshalb nicht mehr\u201c, so der Justizminister des Freistaates Sachsen, Sebastian Gemkow.<\/p>\n<p>\u201eEs gibt keinen fachlichen Grund, den Gesetzentwurf im Bundesrat weiterhin zu blockieren. Dass es echten Bedarf daf\u00fcr gibt, zeigt nicht nur eine Online-Petition mit weit \u00fcber 80.000 Unterst\u00fctzerinnen und Unterst\u00fctzern, die diese \u00c4nderung fordert, sondern auch der Umstand, dass von den etwa 25.000 j\u00e4hrlich angezeigten F\u00e4llen nur sehr wenige letztlich zur Verurteilung f\u00fchren. Hier gibt es einen Missstand, der mit dem Gesetzentwurf beseitigt werden soll. Das Hinhalten, Verz\u00f6gern und Taktieren sollte endlich eingestellt werden&#8221;, so die hessische Justizministerin Eva K\u00fchne-H\u00f6rmann.<\/p>\n<p>Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder betonte: \u201eDie M\u00f6glichkeiten des Nachstellens, zum Beispiel per SMS oder in sozialen Netzwerken, sind immens geworden. Die mediale Welt als Stalking-Schauplatz wird immer gr\u00f6\u00dfer. Wir d\u00fcrfen die Opfer jetzt nicht im Stich lassen.&#8221;<\/p>\n<p>Ebenso pl\u00e4dierte Berlins Justizsenator Thomas Heilmann: \u201eWir m\u00fcssen Opfern von Stalking helfen, sich besser gegen ihre Drangsalierer wehren zu k\u00f6nnen. Die bisherigen Regelungen reichen nicht aus. Es kann nicht sein, dass die Opfer gezwungen sind, ihr komplettes Leben zu \u00e4ndern. Das spielt T\u00e4tern in die H\u00e4nde. Hier werden und d\u00fcrfen wir nicht locker lassen.&#8221;<\/p>\n<p>In Stuttgart wurde auch eine Initiative zur Bek\u00e4mpfung von Botnetz-Kriminalit\u00e4t beschlossen. \u201eGrob gesagt k\u00f6nnen \u00fcber Schadsoftware mehrere tausend private Rechner gekoppelt und so als Cyber-Kanone umfunktioniert werden. Hier besteht dringender strafrechtlicher Handlungsbedarf. Cyber-Angriffe werden l\u00e4ngst nicht mehr von halbstarken Hackern durchgef\u00fchrt, sondern k\u00f6nnen auch als Waffen des Terrorismus eingesetzt werden. Ob TV-Sender, Stahlwerke oder andere kritische Infrastrukturen wie Strom- und Wasserversorgung: Deutschland muss sich langfristig darauf einstellen, dass Cyberangriffe Mittel der Auseinandersetzung werden\u201c, so Hessens Justizministerin Eva K\u00fchne-H\u00f6rmann, die die Initiative der Justizministerkonferenz vorgeschlagen hatte.<\/p>\n<p>Justizministerin Uta-Maria Kuder betonte den von Hessen und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Vorschlag zu den Erweiterungsm\u00f6glichkeiten der Elektronischen Aufenthalts\u00fcberwachung: \u201eJetzt loten wir aus, ob das Instrument der Elektronischen Aufenthalts\u00fcberwachung erweitert eingesetzt werden kann. Wir k\u00f6nnten die sogenannte Elektronische Fu\u00dffessel zum Beispiel f\u00fcr eine h\u00f6here Sicherheit in Fu\u00dfballstadien einsetzen. Auch k\u00f6nnte ich mir vorstellen, dass zum Beispiel nach h\u00e4uslicher Gewalt oder nach Stalking-F\u00e4llen den T\u00e4tern, die mit einer Bew\u00e4hrungsstrafe auf freiem Fu\u00df bleiben, in Einzelf\u00e4llen eine Verbotszone auferlegt werden k\u00f6nnte. Das w\u00fcrde den Opferschutz weiter st\u00e4rken\u201c, so Justizministerin Kuder.<\/p>\n<p>Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begr\u00fc\u00dfte den Abschlussbericht der Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe &#8220;Zeitgem\u00e4\u00dfe Neufassung des \u00c2\u00a7 169 GVG&#8221;, der sich mit der Medien\u00f6ffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen befasst: \u201eIch habe immer gesagt: Wir m\u00fcssen das Recht an die Bed\u00fcrfnisse unseres Informationszeitalters anpassen. Das darf aber nicht zu Lasten der Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Beteiligten, der Verfahrensfairness und der Wahrheitsfindung gehen. Die Vorschl\u00e4ge der Arbeitsgruppe, das derzeit umfassende Verbot von Bild- und Tonaufnahmen von Gerichtsverhandlungen moderat zu lockern, z.B. durch eine gesetzliche Regelung f\u00fcr Ton\u00fcbertragungen in einen Medienraum f\u00fcr Verfahren mit einem erheblichen Medieninteresse, sind daf\u00fcr ein guter und tragf\u00e4higer Kompromiss!&#8221;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Auf Initiative von Bayern und Hessen befassten sich die Teilnehmer der Justizministerkonferenz mit Verbesserungen beim strafrechtlichen Schutz vor Stalking. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: \u201eIch freue mich, dass wir die Justizministerkonferenz hier gemeinsam mit Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen dazu bewegen konnten, ein rechtspolitisches Zeichen zu setzen. 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