{"id":139093,"date":"2015-05-29T13:26:15","date_gmt":"2015-05-29T11:26:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=139093"},"modified":"2015-05-29T13:26:15","modified_gmt":"2015-05-29T11:26:15","slug":"techniker-krankenkasse-registriert-in-hessen-fast-350-behandlungsfehler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=139093","title":{"rendered":"Techniker Krankenkasse registriert in Hessen fast 350 Behandlungsfehler"},"content":{"rendered":"<p>347 hessische Versicherte haben im vergangenen Jahr bei der Techniker Krankenkasse (TK) einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Bundesweit hat die TK 3.929 vermutete Behandlungsfehler ihrer Versicherten registriert. Mehr als die H\u00e4lfte der Vorw\u00fcrfe bezieht sich auf Fehler bei Operationen oder es wurde eine falsche Diagnose gestellt. Die Verdachtsf\u00e4lle betrafen am h\u00e4ufigsten Chirurgen in der Allgemeinchirurgie (669 F\u00e4lle), Zahn\u00e4rzte (469) sowie orthop\u00e4disch t\u00e4tige Chirurgen (401).<\/p>\n<p>Die TK vermutet zus\u00e4tzlich zu den gemeldeten F\u00e4llen eine hohe Dunkelziffer. &#8220;Viele Patienten sind, weil ihnen medizinisches Fachwissen fehlt, schlichtweg nicht in der Lage, einen Behandlungsfehler zu erkennen. Oder sie bringen nicht die Kraft und Geduld auf, ihrem Verdacht entschieden nachzugehen&#8221;, erl\u00e4utert Christian Soltau, Experte f\u00fcr Medizinrecht bei der TK. Die Kl\u00e4rung von Behandlungsfehler-Vorw\u00fcrfen ist ein in der Regel zeitaufwendiges, komplexes und oft auch schwieriges Verfahren. Alleine von der Anforderung aller notwendigen medizinischen Unterlagen bis zum Erstellen eines erforderlichen Gutachtens k\u00f6nnen mehrere Monate verstreichen. Die TK geht daher davon aus, dass die tats\u00e4chlich gemeldeten Zahlen lediglich die Spitze des Eisbergs darstellen.<\/p>\n<p>&#8220;Es ist eine Verpflichtung und Herausforderung f\u00fcr alle Beteiligten, die im Gesundheitswesen arbeiten, Behandlungsfehler zu vermeiden. Jeder einzelne Fehler ist einer zu viel&#8221;, sagt Dr. Barbara Vo\u00df, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. Da die moderne Medizin immer komplexer und leistungsf\u00e4higer wird, besteht jedoch das Risiko immer neuer Fehlerquellen. Umso wichtiger ist es aus Sicht der TK, die Sicherheitskultur im Gesundheitswesen weiter auszubauen. &#8220;Vielfach steht bei Fehlern immer noch die Frage im Mittelpunkt, wer einen Fehler gemacht hat. Viel wichtiger ist aber die Frage, was den Fehler verursacht hat und wie er zuk\u00fcnftig vermieden werden kann. Werden die richtigen Konsequenzen aus Fehlern gezogen, k\u00f6nnen Patienten besser und sicherer versorgt werden&#8221;, so Dr. Vo\u00df.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Betroffenen, die einen Behandlungsfehler vermuten, betreut die TK zurzeit bundesweit rund 1.500 Versicherte, die Probleme mit einem Implantat wie etwa einem Herzschrittmacher oder Brustimplantat gemeldet haben. Aus Sicht der TK w\u00e4re schon viel gewonnen, wenn es erg\u00e4nzend zum bereits bestehenden Endoprothesenregister f\u00fcr k\u00fcnstliche Knie- und H\u00fcftgelenke ein umfassendes Qualit\u00e4tsregister f\u00fcr alle Medizinprodukte g\u00e4be, das eine fr\u00fchzeitige Qualit\u00e4tskontrolle von Implantaten erlaubt. &#8220;Die Patienten w\u00fcrden dadurch besser gesch\u00fctzt und Komplikationen oder letztendlich auch Behandlungsfehler k\u00f6nnten sich deutlich reduzieren lassen&#8221;, so Dr. Vo\u00df. Bislang gelten f\u00fcr sogenannte Hochrisikoprodukte wie beispielsweise Herzschrittmacher, Herzkatheter, Stents zur Aufdehnung der Herzkranzgef\u00e4\u00dfe oder Brustimplantate lediglich wenig strenge Pr\u00fcf- und Zulassungsverfahren.<\/p>\n<p>Die TK empfiehlt Versicherten, die einen Behandlungsfehler oder Medizinproduktschaden vermuten, hier\u00fcber zun\u00e4chst mit ihrem behandelnden Arzt zu sprechen. \u00dcber die weitere Vorgehensweise k\u00f6nnen sich die Betroffenen dann von ihrer Krankenkasse beraten lassen: Bei Medizinproduktsch\u00e4den pr\u00fcft eine Anwaltskanzlei im Auftrag der TK die Vorw\u00fcrfe der Versicherten und erstellt das medizinische Gutachten, das Versicherte bei einem eventuellen Gerichtsverfahren nutzen k\u00f6nnen. Versicherten, die einen Behandlungsfehler vermuten, vermittelt die TK ein kostenfreies medizinisches Gutachten \u00fcber den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die TK-Experten sind bei Fragen zu Behandlungsfehlern oder Medizinproduktesch\u00e4den unter der Telefonnummer 0385 &#8211; 77885970 oder per E-Mail unter behandlungsfehler@tk.de erreichbar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>347 hessische Versicherte haben im vergangenen Jahr bei der Techniker Krankenkasse (TK) einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Bundesweit hat die TK 3.929 vermutete Behandlungsfehler ihrer Versicherten registriert. Mehr als die H\u00e4lfte der Vorw\u00fcrfe bezieht sich auf Fehler bei Operationen oder es wurde eine falsche Diagnose gestellt. 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