{"id":138833,"date":"2015-05-21T17:36:40","date_gmt":"2015-05-21T15:36:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=138833"},"modified":"2015-05-21T17:36:40","modified_gmt":"2015-05-21T15:36:40","slug":"lebenserhaltende-therapie-und-tod-duerfen-nie-als-gleichwertige-alternativen-gesehen-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=138833","title":{"rendered":"\u201eLebenserhaltende Therapie und Tod d\u00fcrfen nie als gleichwertige Alternativen gesehen werden\u201c"},"content":{"rendered":"<p>\u201eForderungen nach einer Legalisierung des assistierten Suizids werden in der Regel mit dem Recht auf Selbstbestimmung begr\u00fcndet. Dieses Recht gilt als Kern der Menschenw\u00fcrde. So verkleiden sich Vereinigungen, die die Legalisierung des assistierten Suizids verlangen, nicht sel\u00c2\u00adten mit hehren Begriffen wie Dignitas oder Gesellschaft f\u00fcr humanes Sterben.\u201c Mit dieser Formulierung bringt Prof. Dr. Manfred Spieker, wissenschaftlicher Berater des Verbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), die Problematik um den assistierten Suizid auf den Punkt. Aus diesem Grund unterst\u00fctzt auch der KKV-Bundesverband den Vorsto\u00df einer Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Patrick Sensburg, die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbstt\u00f6tung sehr eng zu fassen.<\/p>\n<p>\u201eSchon eine Ausnahmeregelung f\u00fcr den durch Angeh\u00f6rige und \u00c4rzte assistierten Suizid w\u00fcrde f\u00fcr das Lebensende einen v\u00f6llig neuartigen Erwartungs- und Entscheidungshorizont er\u00f6ffnen. Wenn lebenserhaltende Therapie und Tod als gleichwertige Alternativen gesehen werden, wird der Patient, der sich f\u00fcr die Lebenserhaltung entscheidet, den Angeh\u00f6rigen und der Gesellschaft gegen\u00fcber daf\u00fcr begr\u00fcndungspflichtig\u201c, so Sensburg, der auch stellv. Bundesvorsitzender des KKV ist.<\/p>\n<p>Der \u201eGehilfe\u201c darf nicht die Tatherrschaft \u00fcber das Geschehen haben<br \/>\nBei der aktuellen Debatte um die Zulassung der Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung gehe es nicht darum, die Beendigung einer medizinisch nicht mehr angezeigten oder vom Patienten nicht mehr gew\u00fcnschten Therapie zu verbieten. Der Abbruch einer solchen Handlung sei jetzt schon straf- und zivilrechtlich zul\u00e4ssig. Bei dem laufenden Gesetzgebungsverfahren m\u00fcsse man sich vielmehr damit auseinander setzen, ob der \u201eGehilfe\u201c nicht die eigentliche Tatherrschaft \u00fcber das Geschehen habe. Letztlich, ob es m\u00f6glich sein d\u00fcrfe, dass ein anderer \u00fcber die Wertigkeit des Lebens eines Kranken entscheide. Im \u00dcbrigen sei es im Nachhinein fast unm\u00f6glich, die Behauptung des T\u00e4ters, den angeblich Suizidwilligen auf Verlangen get\u00f6tet zu haben, zu \u00fcberpr\u00fcfen und ggf. zu widerlegen, unterstreicht Sensburg seine Bedenken.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen zeige die Lebenserfahrung, dass ein Suizid im Umfeld des Betroffenen regelm\u00e4\u00dfig Best\u00fcrzung und Fassungslosigkeit ausl\u00f6se und bei Angeh\u00f6rigen, Freunden, Arbeitskollegen, Mitsch\u00fclern und sogar bei Fernstehenden oft dauernde Schuldgef\u00fchle dar\u00fcber entst\u00fcnden, die Gef\u00e4hrdung des Betroffenen nicht erkannt und somit seinen Tod nicht verhindert zu haben. Insofern bleibe es unbegreiflich, dass aus der urspr\u00fcnglichen Absicht, ein Verbot der organisierten Hilfe zum Suizid gesetzlich zu regeln, es nunmehr dazu gekommen sei, die Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung gesetzlich zu organisieren.<\/p>\n<p>Menschen wollen ihrem Leid und nicht ihrem Leben ein Ende bereiten<br \/>\n\u201eNat\u00fcrlich m\u00fcssen wir Sorge daf\u00fcr tragen, dass Menschen nicht unn\u00f6tig leiden m\u00fcssen. Denn darum geht es im Kern. Menschen, die sich mit dem Gedanken an Suizid tragen, wollen ihr Leid nicht l\u00e4nger ertragen\u201c, betont Sensburg. Das hei\u00dft, diese Menschen wollen ihrem Leid ein Ende bereiten und nicht ihrem Leben. Mit den Forstschritten in der heutigen Medizin m\u00fcsse aber niemand mehr an unertr\u00e4glichen Schmerzen leiden. \u201eEine umfassende palliative Versorgung erm\u00f6glicht ein schmerzfreies Leben bis zu dessen nat\u00fcrlichem Ende\u201c, ist der Abgeordnete deshalb \u00fcberzeugt.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen w\u00fcrde die ausnahmsweise erlaubte Mitwirkung am Suizid durch \u00c4rzte zwangsl\u00e4ufig zu \u00c4nderungen in der Approbationsordnung sowie in den \u00e4rztlichen Ausbildungsordnungen f\u00fchren. Vor allem aber w\u00fcrde dies zu einem ganz neuen Verst\u00e4ndnis \u00fcber den Arztberuf f\u00fchren. \u201eWie sollen k\u00fcnftig schwerkranke Patienten noch Vertrauen in \u00c4rzte haben\u201c, so Sensburg weiter, \u201ewenn sie bef\u00fcrchten m\u00fcssen, dass diese auch fallweise bereit sind, Beihilfe zum Suizid zu leisten?\u201c<\/p>\n<p>Der Wunsch weiterzuleben, darf nicht rechenschaftspflichtig werden<br \/>\n\u201eDer KKV warnt deshalb erneut und mit allem Nachdruck davor, den assistierten Suizid zu legalisieren\u201c, so der geb\u00fcrtige Fuldaer KKV-Bundesvorsitzende Bernd-M. Wehner. Wenn im Falle ei\u00c2\u00adnes angeblich unertr\u00e4glichen Leidens der Tod auf Rezept erm\u00f6glicht werde, werde auch dem sozialen Druck die Bahn geebnet. Der ehemalige Bundespr\u00e4sident Johannes Rau habe es bereits in seiner Berliner Rede im Jahre 2001 auf den Punkt gebracht, wenn er sagte: \u201eWo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschafts\u00c2\u00adpflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufb\u00fcrdet.\u201c Es entstehe ein psychischer Druck, den medizinischen, pflegerischen und finanziellen Aufwand zu ver\u00c2\u00admeiden und sich dem Trend des sozialvertr\u00e4glichen Fr\u00fchablebens anzuschlie\u00dfen. \u201eWer will noch am Leben bleiben, wenn er sp\u00fcrt, dass sein Weiterleben den Angeh\u00f6rigen eine gro\u00dfe Last bedeutet?\u201c, gibt Wehner deshalb zu Bedenken.<\/p>\n<p>Eine aktive Sterbehilfe widerspreche im \u00dcbrigen nicht nur dem christlichen Menschenbild, sie sei auch ein weiterer Schritt auf dem Weg, menschliches Leben der Beliebigkeit anheim zu stellen, so der KKV weiter. Abgesehen davon, dass damit der Willk\u00fcr T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet w\u00fcrde, zeigten solche \u00dcberlegungen, wohin eine Gesellschaft gerate, wenn sie sich anma\u00dfe, Herr \u00fcber Leben und Tod zu sein und damit immer mehr Gott aus dem Spiel lasse. In W\u00fcrde sterben, k\u00f6nne deshalb nie bedeuten, dass man sich selbst umbringe.<\/p>\n<p>Zu Recht habe Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium (EG) darauf hingewiesen, \u201edass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es tr\u00e4gt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu l\u00f6sen. Wenn diese \u00dcberzeugung hinf\u00e4llig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen f\u00fcr die Verteidigung der Menschenrechte; diese w\u00e4ren dann immer den zuf\u00e4lligen N\u00fctzlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen (EG 213).\u201c<\/p>\n<p>Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 80 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>\u201eForderungen nach einer Legalisierung des assistierten Suizids werden in der Regel mit dem Recht auf Selbstbestimmung begr\u00fcndet. Dieses Recht gilt als Kern der Menschenw\u00fcrde. 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