{"id":138809,"date":"2015-05-21T17:31:10","date_gmt":"2015-05-21T15:31:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=138809"},"modified":"2015-05-21T17:31:10","modified_gmt":"2015-05-21T15:31:10","slug":"pflanzenschutzmittel-muessen-umwelt-und-naturschutzauflagen-genuegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=138809","title":{"rendered":"Pflanzenschutzmittel m\u00fcssen Umwelt- und Naturschutzauflagen gen\u00fcgen"},"content":{"rendered":"<p>Seit 1988 wurden vom fr\u00fcheren Amt f\u00fcr Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft beziehungsweise vom Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Fulda sowie von der Beratungsstelle Petersberg des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) als dessen Nachfolgeorganisationen Vorbereitungslehrg\u00e4nge auf die Pr\u00fcfung zur Erlangung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz durchgef\u00fchrt. Dieses landl\u00e4ufig \u201eSpritzenf\u00fchrerschein\u201c genannte Zertifikat konnte seitdem an \u00fcber 850 Pr\u00fcflinge vergeben werden. \u00dcber 100 Pr\u00fcfungen wurden allein im Jahr 2014 abgenommen.<\/p>\n<p>Dass in der Vergangenheit nicht jeder Anwender \u00fcber den erforderlichen Sachkundenachweis verf\u00fcgte, zeigt sich an der regen Nachfrage nach Sachkundekursen. Die neue \u201eCheckkarte\u201c, die beim Pflanzenschutzdienst beantragt werden muss und deren Vorlage dann zum Einkauf von Pflanzenschutzmitteln berechtigt, erfordert eine Neubescheinigung der Sachkunde \u2013 und diese Voraussetzung haben viele \u00e4ltere Landwirte nicht. Denn trotz jahrzehntelanger Erfahrung im Pflanzenschutz und Besuch der zweij\u00e4hrigen Winterschule verf\u00fcgen viele Landwirte, die vor dem Jahr 1970 in den Beruf eingestiegen sind, nicht \u00fcber den \u201eGesellenbrief\u201c, der als Abschluss einer anerkannten Ausbildung auch den Sachkundenachweis im Bereich des Pflanzenschutzes beinhaltet.<\/p>\n<p>Durch den Fortschritt beim modernen Pflanzenschutz und die st\u00e4ndigen Versch\u00e4rfungen der gesetzlichen Vorgaben werden die Kursinhalte regelm\u00e4\u00dfig angepasst. W\u00e4hrend in der Vergangenheit vor allem die Sicherung der Nahrungsmittelerzeugung im Vordergrund stand, muss der Pflanzenschutz mittlerweile auch Umwelt- und Naturschutzanforderungen gen\u00fcgen. Pflanzenschutzma\u00dfnahmen d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nur nach guter fachlicher Praxis erfolgen, wobei die Grunds\u00e4tze des integrierten Pflanzenschutzes zu ber\u00fccksichtigen sind. Die Sachkunde soll die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine vermeidbaren sch\u00e4dlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder den Naturhaushalt entstehen.<\/p>\n<p>In den Lehrg\u00e4ngen spielt der besondere Schutz sensibler Bereiche im Naturhaushalt (z.B. Einhaltung der Bienenschutzverordnung und Abstandsauflagen zu Gew\u00e4ssern oder Saumbiotopen) eine immer wichtiger werdende Rolle. Aber auch f\u00fcr den Schutz des Grundwassers werden die Teilnehmer sensibilisiert. So kann beispielsweise jeder Landwirt bei der Spritzenreinigung dazu beitragen, den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Kanalisation und somit in den Wasserkreislauf zu minimieren. Neben dem Schutz der Umwelt darf der Eigenschutz des Anwenders nicht vernachl\u00e4ssigt werden. Die Teilnehmer erfahren, welche Schutzma\u00dfnahmen beim Ansetzen und bei der Ausbringung der Pflanzenschutzmittel zu ergreifen sind und wie technische bedingte Restmengen ordnungsgem\u00e4\u00df entsorgt werden.<\/p>\n<p>Auch Aspekte der Anwendungstechnik und der Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln werden angemessen behandelt. So l\u00e4sst sich durch die Verwendung besonderer D\u00fcsen der erforderliche Abstand zu Oberfl\u00e4chengew\u00e4ssern verringern, da kaum Abdrift entsteht. Einen weiteren Hauptbestandteil der Lehrg\u00e4nge bildet das Erkennen von Krankheiten, Sch\u00e4dlingen und N\u00fctzlingen sowie der typischen Unkr\u00e4uter in den wichtigsten Kulturarten und im Gr\u00fcnland. Da Verst\u00f6\u00dfe gegen die gesetzlichen Vorgaben Abz\u00fcge bei den Agrarbeihilfen ausl\u00f6sen k\u00f6nnen, wird auch der Bereich Cross Compliance angemessen ber\u00fccksichtigt. Hier sind vor allem die erforderlichen Aufzeichnungsverpflichtungen hervorzuheben.<\/p>\n<p>Derzeit liegen wegen Neuorganisation der Pr\u00fcfungsaussch\u00fcsse noch keine Termine f\u00fcr zuk\u00fcnftige Kurse vor, allerdings wird eine Interessentenliste gef\u00fchrt. N\u00e4here Informationen gibt es beim Fachdienst Landwirtschaft, Telefon (0661)6006-723. Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist jeder Sachkundige verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist weiterzubilden. Alt-Sachkundige m\u00fcssen die erste Fortbildungsveranstaltung bis zum 31. Dezember 2015 besuchen. Neben bestimmten Pflichtthemen, die in den vierst\u00fcndigen Veranstaltungen obligatorisch sind, werden aktuelle Themen aus den verschiedensten Bereichen des Pflanzenschutzes behandelt. Der LLH wird im Herbst wieder entsprechende Veranstaltungen im Kreisgebiet durchf\u00fchren, die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben (www.llh.de).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Seit 1988 wurden vom fr\u00fcheren Amt f\u00fcr Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft beziehungsweise vom Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Fulda sowie von der Beratungsstelle Petersberg des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) als dessen Nachfolgeorganisationen Vorbereitungslehrg\u00e4nge auf die Pr\u00fcfung zur Erlangung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz durchgef\u00fchrt. 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