{"id":138520,"date":"2015-05-12T17:22:44","date_gmt":"2015-05-12T15:22:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=138520"},"modified":"2015-05-12T17:22:44","modified_gmt":"2015-05-12T15:22:44","slug":"huenfeld-sieht-erhebliche-rechtliche-bedenken-gegen-teilregionalplan-energie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=138520","title":{"rendered":"H\u00fcnfeld sieht erhebliche rechtliche Bedenken gegen Teilregionalplan \u201eEnergie\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Der Teilregionalplan Energie Nordhessen 2013 zur Ausweisung von Vorrangfl\u00e4chen f\u00fcr Windkraft wirft nach Auffassung von H\u00fcnfelds B\u00fcrgermeister Stefan Schwenk erhebliche rechtliche Fragestellungen auf. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme zur zweiten Offenlegung des Teilregionalplans feststellt, ist die Festsetzung von Vorrangfl\u00e4chen im H\u00fcnfelder Stadtgebiet in einigen Bereichen rechtlich nicht haltbar, da beispielsweise verbindliche Vorgaben zu Abstandsfl\u00e4chen von Horststandorten sch\u00fctzenswerter Vogelarten nicht hinreichend ber\u00fccksichtigt wurden.<\/p>\n<p>Der Magistrat wird diese Stellungnahme am 21. Mai der H\u00fcnfelder Stadtverordnetenversammlung vorlegen. Im Vorfeld hatte die Stadtverwaltung dazu eine eingehende \u00dcberpr\u00fcfung der Unterlagen zur zweiten Offenlegung vorgenommen. Die darin vorgenommenen Abw\u00e4gungen seien nur zu einem kleineren Teil nachvollziehbar, sagt Schwenk. Der gr\u00f6\u00dfere Teil der Abw\u00e4gungen sei pauschal vorgenommen worden, ohne die vorgelegten Gutachten im Rahmen von Einzelfallpr\u00fcfungen zu gewichten. Dabei bezieht sich der Magistrat nach Angaben von B\u00fcrgermeister Schwenk unter anderem auf das Gutachten des T\u00dcV Rheinland, das insbesondere Auswirkungen durch Schattenwurf und L\u00e4rmentwicklung f\u00fcr die jeweiligen Vorranggebiete in den einzelnen Stadtteilen untersucht hatte. Nach diesen Ergebnissen h\u00e4tten erhebliche Reduzierungen der Vorranggebiete erfolgen m\u00fcssen, da Grenzwerte deutlich \u00fcberschritten w\u00fcrden. Beispielsweise gibt es in verschiedenen Bereichen Schattenwirkungen, welche maximal 30 Minuten am Tag betragen d\u00fcrften, und die L\u00e4rmimmissionen, welche in Mischgebieten nachts 45 db (A) und in Wohngebieten 40 db (A) betragen d\u00fcrfen. Dem habe die zweite Offenlegung nur in geringem Umfang Rechnung getragen. Gleiches gelte f\u00fcr das Thema Landschaftsschutz. Ein wesentlicher Teil der ausgewiesenen Vorranggebiete widerspreche den im Landesentwicklungsplan Hessen formulierten Vorgaben.<\/p>\n<p>Besonders erheblich seien die Auswirkungen der Vorranggebiete f\u00fcr die nachgewiesenen heimischen Vogelarten, die unter Schutz st\u00fcnden. Dazu geh\u00f6rten der Schwarzstorch, der Rotmilan, der Steinkauz, der Rauhfu\u00dfkauz, der Sperlingskauz und der Schwarzmilan. Die durch das Regierungspr\u00e4sidium Kassel getroffenen Feststellungen zu diesen sch\u00fctzenswerten Vogelarten st\u00fcnden im krassen Widerspruch zu den in den Gutachten nachgewiesenen Vorkommen. Auch die einschl\u00e4gigen Abstandsfl\u00e4chen w\u00fcrden nicht eingehalten, kritisiert der B\u00fcrgermeister. Beispielsweise sei f\u00fcr den Rotmilan ein 500 Meter Puffer vorgesehen. Tats\u00e4chlich werde mittlerweile unter anderem durch das neue \u201eHelgol\u00e4nder Papier\u201c von 2015 eine Mindestabstandsfl\u00e4che von 1.000 bis 1.500 Metern gefordert. Dies sei bereits Grundlage f\u00fcr gerichtliche\u00c2\u00a0 Entscheidungen gewesen. Diese Unterschreitungen der Abstandsfl\u00e4chen, die fehlende Ber\u00fccksichtigung verschiedener Arten seien bei fast allen Vorrangfl\u00e4chen feststellbar. Auch dem Fledermausschutz sei entgegen den vorliegenden gutachterlichen Untersuchungen kein hinreichendes Gewicht beigemessen worden.<\/p>\n<p>G\u00e4nzlich fehle eine Betrachtung der zus\u00e4tzlichen Belastungen, die der Region durch die geplante Ausweisung der Fernstromtrasse SuedLink drohe. Es sei nicht nachvollziehbar, dass zwei solch gravierende Planverfahren unabh\u00e4ngig voneinander vorangetrieben w\u00fcrden, ohne die Summe der Auswirkungen zu sehen, kritisiert Schwenk.<\/p>\n<p>Ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcsse auch, dass die meisten ins Auge gefassten Standorte an der absolut untersten Grenze der Wirtschaftlichkeit l\u00e4gen, ganz einfach, weil der Wind fehle. Der vom Regierungspr\u00e4sidium angenommene Wert einer durchschnittlichen \u201eWindh\u00f6ffigkeit\u201c von 5,75 Metern pro Sekunde sei an der absolut untersten Grenze f\u00fcr eine Wirtschaftlichkeit und m\u00fcsse deshalb kritisch hinterfragt werden. Fl\u00e4chen f\u00fcr Windkraftstandorte auszuweisen, auf denen nicht gen\u00fcgend Wind \u201egeerntet\u201c werden k\u00f6nne, daf\u00fcr aber die Natur zerst\u00f6rt werde, machten wohl wenig Sinn. Auch k\u00f6nne er nicht nachvollziehen, betont Schwenk, dass H\u00fcnfeld zu jenen Kommunen geh\u00f6re, die die Hauptlast der Vorgabe von zwei Prozent Gemarkungsfl\u00e4che in Hessen f\u00fcr die gesamte Region tragen solle. In H\u00fcnfeld sollen nicht nur zwei Prozent der Gemarkungsfl\u00e4che, wie dies das Land vorgegeben habe, sondern insgesamt fast das Dreifache ausgewiesen werden. Vorrangfl\u00e4chen betr\u00e4fen danach insgesamt rund 600 Hektar des gesamten Stadtgebiets von H\u00fcnfeld. Das sei den B\u00fcrgern angesichts der eheblichen naturschutzfachlichen Bedenken und der\u00c2\u00a0 offenen Fragen in Bezug auf den Schutz der betroffenen Bewohner nicht vermittelbar, so Schwenk abschlie\u00dfend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Der Teilregionalplan Energie Nordhessen 2013 zur Ausweisung von Vorrangfl\u00e4chen f\u00fcr Windkraft wirft nach Auffassung von H\u00fcnfelds B\u00fcrgermeister Stefan Schwenk erhebliche rechtliche Fragestellungen auf. 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