{"id":138377,"date":"2015-05-08T17:28:11","date_gmt":"2015-05-08T15:28:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=138377"},"modified":"2015-05-08T17:28:11","modified_gmt":"2015-05-08T15:28:11","slug":"gewalttaetern-eine-grenze-aufzeigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=138377","title":{"rendered":"\u201eGewaltt\u00e4tern eine Grenze aufzeigen\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Die Hessische Landesregierung hat heute ihre Initiative zur Einf\u00fchrung eines \u201eSchutzparagraphen 112\u201c im Bundesrat vorgestellt. Ziel der neuen Regelung ist eine \u00c4nderung im Strafgesetzbuch, die Angriffe auf Polizisten und Rettungskr\u00e4fte besonders unter Strafe stellt. Der Hessische Innenminister Peter Beuth sagte in der L\u00e4nderkammer: \u201eDie Bilder von brennenden Autos und verletzten Polizisten bei der Er\u00f6ffnung der neuen Zentrale der Europ\u00e4ischen Zentralbank gingen um die Welt. Sie haben das Augenmerk auf ein Problem gelenkt, das bundesweit real ist: Die Frauen und M\u00e4nner von Polizei und Rettungskr\u00e4ften sind immer wieder Opfer von Gewalt.\u201c Alleine in Hessen wurden 2014 \u00fcber 3.200 Angriffe auf Polizeibeamte registriert. 90 Prozent der der gewaltt\u00e4tigen \u00dcbergriffe passierten dabei in der t\u00e4glichen Arbeit.<\/p>\n<p>Minister Beuth rief die Vertreterinnen und Vertreter in der L\u00e4nderkammer auf, die hessische Initiative gewissenhaft zu pr\u00fcfen. \u201eMit der Einf\u00fchrung des Schutzparagraphen 112 stellt sich der Gesetzgeber vor die Frauen und M\u00e4nner, die t\u00e4glich bereit sind, sich vor uns zu stellen und unsere Freiheiten zu sichern. Wir zeigen Gewaltt\u00e4tern unmissverst\u00e4ndlich eine Grenze auf, indem wir einen eigenen Straftatbestand schaffen\u201c, so Beuth. Die Einsatzkr\u00e4fte von Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste st\u00fcnden mit ihrer t\u00e4glichen Arbeit und oftmals auch mit ihrem Leben f\u00fcr das Gemeinwesen ein. \u201eOb sie gerade das Versammlungsrecht sch\u00fctzen oder ein Menschenleben retten: Ein t\u00e4tlicher Angriff auf diesen Personenkreis ist ein Angriff auf unsere Gesellschaft, auf unseren Rechtsstaat und auf unsere Werte, den wir nicht akzeptieren d\u00fcrfen\u201c, betonte der Hessische Innenminister Peter Beuth.<\/p>\n<p>Juristischer Hintergrund:<\/p>\n<ul>\n<li>Der neue \u00c2\u00a7 112 StGB (\u00c2\u00a7 112 StGB-E) kn\u00fcpft anders als \u00c2\u00a7 113 StGB nicht an eine Vollstreckungshandlung an, sondern setzt stattdessen lediglich einen t\u00e4tlichen Angriff auf eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten in Beziehung auf den Dienst voraus.<\/li>\n<li>Angedroht werden soll Freiheitstrafe von sechs Monaten (Mindeststrafe) bis zu f\u00fcnf Jahren. \u00c2\u00a7 112 StGB-E enth\u00e4lt eine Strafsch\u00e4rfung f\u00fcr besonders schwere F\u00e4lle.<\/li>\n<li>Zum gesch\u00fctzten Personenkreis geh\u00f6ren neben den Einsatzkr\u00e4ften der Polizei auch diejenigen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste. Diese Einsatzkr\u00e4fte nehmen dadurch an dem verbesserten Strafrechtsschutz teil.<\/li>\n<li>Die Strafandrohung f\u00fcr den Grundtatbestand betr\u00e4gt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren. Eine Strafsch\u00e4rfung gegen\u00fcber dem bisherigen Recht liegt vor allem in der Androhung einer Mindestfreiheitsstrafe sowie im Ausschluss der Geldstrafe als Sanktionsmittel.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Die Hessische Landesregierung hat heute ihre Initiative zur Einf\u00fchrung eines \u201eSchutzparagraphen 112\u201c im Bundesrat vorgestellt. Ziel der neuen Regelung ist eine \u00c4nderung im Strafgesetzbuch, die Angriffe auf Polizisten und Rettungskr\u00e4fte besonders unter Strafe stellt. 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