{"id":137586,"date":"2015-04-19T20:33:44","date_gmt":"2015-04-19T18:33:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=137586"},"modified":"2015-04-19T20:33:44","modified_gmt":"2015-04-19T18:33:44","slug":"angriffe-auf-die-polizei-sind-angriffe-auf-unsere-gesellschaft-und-unseren-rechtsstaat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=137586","title":{"rendered":"\u201eAngriffe auf die Polizei sind Angriffe auf unsere Gesellschaft und unseren Rechtsstaat\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Hessen plant die Einf\u00fchrung eines Schutzparagraphen im Strafgesetzbuch, der Angriffe auf Polizisten und Rettungskr\u00e4fte besonders unter Strafe stellt. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat die Hessische Landesregierung in dieser Woche in ihrer Kabinettsitzung beschlossen. \u201eDie Frauen und M\u00e4nner der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste stehen mit ihrer t\u00e4glichen Arbeit und oftmals auch mit ihrem Leben f\u00fcr unser Gemeinwesen ein. Ob sie gerade das Versammlungsrecht sch\u00fctzen oder ein Menschenleben retten: Ein t\u00e4tlicher Angriff auf diesen Personenkreis ist ein Angriff auf unsere Gesellschaft, auf unseren Rechtsstaat und auf unsere Werte, den wir nicht akzeptieren d\u00fcrfen\u201c, betonte der Hessische Innenminister Peter Beuth.<\/p>\n<p>Ziel der hessischen Bundesratsinitiative ist es, das Strafgesetzbuch um einen neuen \u201eSchutzparagraphen 112\u201c (\u00c2\u00a7 112 StGB) zu erweitern. Dieser stellt t\u00e4tliche Angriffe auf Beamte des Polizeidienstes sowie Helfer von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste unter Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren. In besonders schweren F\u00e4llen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p>Zuletzt wurden bei den Krawallen und Gewaltexzessen im Rahmen der EZB-Er\u00f6ffnung 150 Polizeivollzugsbeamte verletzt. Die Polizei sah sich sehr aggressiver Gewalt ausgesetzt, die sogar nicht vor einem Beamten in einem brennenden Kfz Halt machte. Feuerwehrleute und -fahrzeuge wurden bei ihrem Hilfeleistungseinsatz angegriffen. Sie wurden verletzt und ihre Fahrzeuge besch\u00e4digt. Das Rote Kreuz musste die Demonstrationsteilnehmer sogar via Twitter bitten, Einsatzkr\u00e4fte und Rettungswagen nicht l\u00e4nger zu attackieren. Die erschreckenden Bilder aus Frankfurt best\u00e4tigen leider eine vermehrt auftretende Aggression gegen die Polizei.<\/p>\n<p>Bereits in seiner Regierungserkl\u00e4rung im Nachgang zu diesen Ausschreitungen um die Er\u00f6ffnung des neuen Geb\u00e4udes der Europ\u00e4ischen Zentralbank hatte der Innenminister nochmals die hessische Bundesratsinitiative angek\u00fcndigt. \u201eDie Polizei sorgt in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat auf Basis der Gesetze f\u00fcr die Sicherheit der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Aber auch die Frauen und M\u00e4nner von Polizei und Rettungskr\u00e4ften haben einen Anspruch auf die Solidarit\u00e4t und Unterst\u00fctzung der gesamten Gesellschaft\u201c, sagte der Minister. Die Notwendigkeit eines Schutzparagraphen h\u00e4tten die Ereignisse am 18. M\u00e4rz noch einmal unterstrichen.<\/p>\n<p>\u201eMit der Einf\u00fchrung des Schutzparagraphen 112 stellt sich der Gesetzgeber vor die Frauen und M\u00e4nner, die t\u00e4glich bereit sind, sich vor uns zu stellen und unsere Freiheiten zu sichern. Wir zeigen Gewaltt\u00e4tern unmissverst\u00e4ndlich eine Grenze auf, indem wir einen eigenen Straftatbestand schaffen\u201c, so Beuth.<\/p>\n<p>Hintergrundinformationen:<\/p>\n<p>Blockupy:<\/p>\n<p>Von den 150 bei den Krawallen und Gewaltexzessen im Rahmen der EZB-Er\u00f6ffnung verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden 80 durch eine \u00e4tzende Fl\u00fcssigkeit verletzt. Alle anderen insbesondere durch stumpfe Gewalteinwirkung. Die Verletzungen reichen von Prellungen \u00fcber Schnittwunden von zerbrochenen Glasflaschen bis hin zu B\u00e4nderrissen.<\/p>\n<p>Juristischer Hintergrund:<\/p>\n<p>Der neue \u00c2\u00a7 112 StGB (\u00c2\u00a7 112 StGB-E) kn\u00fcpft anders als \u00c2\u00a7 113 StGB nicht an eine Vollstreckungshandlung an, sondern setzt stattdessen lediglich einen t\u00e4tlichen Angriff auf eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten in Beziehung auf den Dienst voraus.<br \/>\nAngedroht werden soll Freiheitstrafe von sechs Monaten (Mindeststrafe) bis zu f\u00fcnf Jahren. \u00c2\u00a7 112 StGB-E enth\u00e4lt eine Strafsch\u00e4rfung f\u00fcr besonders schwere F\u00e4lle.<br \/>\nZum gesch\u00fctzten Personenkreis geh\u00f6ren neben den Einsatzkr\u00e4ften der Polizei auch diejenigen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste. Diese Einsatzkr\u00e4fte nehmen dadurch an dem verbesserten Strafrechtsschutz teil.<br \/>\nDie Strafandrohung f\u00fcr den Grundtatbestand betr\u00e4gt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren. Eine Strafsch\u00e4rfung gegen\u00fcber dem bisherigen Recht liegt vor allem in der Androhung einer Mindestfreiheitsstrafe sowie im Ausschluss der Geldstrafe als Sanktionsmittel.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Hessen plant die Einf\u00fchrung eines Schutzparagraphen im Strafgesetzbuch, der Angriffe auf Polizisten und Rettungskr\u00e4fte besonders unter Strafe stellt. 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