{"id":137317,"date":"2015-04-10T20:58:07","date_gmt":"2015-04-10T18:58:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=137317"},"modified":"2015-04-10T20:58:07","modified_gmt":"2015-04-10T18:58:07","slug":"landesregierung-schafft-neue-grundlage-fuer-kostenuebernahme-bei-kampfmittelraeumung-in-privatwaeldern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=137317","title":{"rendered":"Landesregierung schafft neue Grundlage f\u00fcr Kosten\u00fcbernahme bei Kampfmittelr\u00e4umung in Privatw\u00e4ldern"},"content":{"rendered":"<p>Die beiden Weltkriege haben auch in hessischen W\u00e4ldern Spuren hinterlassen. So besteht in dem rund 225.000 Hektar umfassenden Privat- und Gemeinschaftswald, von dem der Landesbetrieb Hessen-Forst etwa die H\u00e4lfte forstwirtschaftlich betreut, auf circa 500 Hektar Fl\u00e4che eine Belastung mit Kampfmittelresten aus vergangenen Tagen. \u201eDie Beseitigung von Kampfmitteln dient der Abwehr von Gefahren f\u00fcr Menschen, Tiere und Sachg\u00fcter. Deshalb haben wir nun wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Kosten\u00fcbernahme durch das Land bei der Beseitigung von Kampfmittelr\u00fcckst\u00e4nden auszuweiten\u201c, teilten heute Staatsministerin Priska Hinz und die Staatsminister Peter Beuth und Dr. Thomas Sch\u00e4fer mit.<\/p>\n<p>\u201eMit ihrer aktuellen Entscheidung modifiziert die Hessische Landesregierung die bislang geltende Verwaltungspraxis. Bislang war das Land Hessen aus Gr\u00fcnden der Haushaltsentlastung nur f\u00fcr die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr das Entsch\u00e4rfen, Abtransportieren und Vernichten von Kampfmittelresten in Privatw\u00e4ldern verantwortlich. Dies \u00e4ndert sich fortan, wenn bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt sind\u201c, erl\u00e4uterte Innenminister Peter Beuth. Ein neuer Erlass des Innenministeriums werde demnach regeln, dass bei Vorliegen eines besonderen \u00f6ffentlichen Interesses an der Kampfmittelr\u00e4umung und unter Ber\u00fccksichtigung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit ganz oder teilweise von einer Kostenbeteiligung privater Waldgrundst\u00fcckseigent\u00fcmer abgesehen werden k\u00f6nne, berichtete Hessens Innenminister, der ebenso betonte: \u201eDem Grundsatz nach bleibt die Pflicht zur Beteiligung an den Kosten der Kampfmittelr\u00e4umung f\u00fcr die privaten Waldbesitzer aber bestehen. Diese ergibt sich aus der w eiterhin geltenden sogenannten Zustandsverantwortlichkeit.\u201c<\/p>\n<p>Private W\u00e4lder leisten wertvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge<\/p>\n<p>Zum Teil hat der Landesbetrieb Hessen-Forst die im Auftrag der privaten Eigent\u00fcmer erfolgende Bewirtschaftung des Waldes in den betroffenen Gebieten nach Gef\u00e4hrdungsabsch\u00e4tzung des Kampfmittelr\u00e4umdienstes eingestellt. Teilweise sind diese f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit gesperrt. \u201eAuch die privaten W\u00e4lder im Lande Hessen leisten einen wertvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge, insbesondere wenn sie mit besonderen Aufgaben f\u00fcr die Allgemeinheit zur Verf\u00fcgung stehen. Aus diesem Grund ist es zu begr\u00fc\u00dfen, wenn die von Kampfmitteln belasteten W\u00e4lder nach der R\u00e4umung wieder ihre Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen voll erf\u00fcllen k\u00f6nnen\u201c, sagte Umweltministerin Priska Hinz. Fortan k\u00f6nnten auch Kosten f\u00fcr das Suchen, Auffinden, Bergen und Zwischenlagern von ehemals nicht reichseigenen Kampfmittelresten durch die Landesregierung \u00fcbernommen werden, sofern ein besonderes \u00f6ffentliches Interesse vorl\u00e4ge, erkl\u00e4rte die Hessische Umweltministerin.<\/p>\n<p>Erlass kann Eigent\u00fcmer von Privatw\u00e4ldern finanziell entlasten<\/p>\n<p>\u201eEin besonderes \u00f6ffentliches Interesse an der Kampfmittelr\u00e4umung kann bei privaten Waldfl\u00e4chen insbesondere dann bestehen, wenn diese Waldfl\u00e4chen etwa eine Naherholungsfunktion besitzen oder in der N\u00e4he von Schulen oder Kinderg\u00e4rten gelegen sind\u201c, erl\u00e4uterte Finanzminister Dr. Thomas Sch\u00e4fer. Letztendlich m\u00fcsse im konkreten Fall eine Einzelfallpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden. Der neue Erlass k\u00f6nne zu einer sp\u00fcrbaren finanziellen Entlastung der Eigent\u00fcmer von Privatw\u00e4ldern bei der Kampfmittelbeseitigung f\u00fchren. \u201eZur Finanzierung tr\u00e4gt das Innenministerium ab dem Haushaltsjahr 2015 und in den Folgejahren einen Beitrag in H\u00f6he von insgesamt 400.000 Euro aus seinem bestehenden Budget bei. Unterst\u00fctzend dazu sollen beginnend mit dem Haushaltsplan 2016 bis zum Jahr 2018 die Gelder f\u00fcr das Innenministerium zweckgebunden um 200.000 Euro pro Jahr erh\u00f6ht werden, erkl\u00e4rte Hessens Finanzminister. \u201eDie Finanzierung ist gesichert. Noch in diesem Jahr k\u00f6nnte man beispi elsweise mit einer Kampfmittelr\u00e4umung in den als stark belastet eingestuften Teilen der privaten Waldgebiete in Sarnau und C\u00f6lbe im Landkreis Marburg-Biedenkopf beginnen\u201c, so Finanzminister Dr. Thomas Sch\u00e4fer.<\/p>\n<p>Nach derzeitigem Stand der Auswertungen und Bewertungen des vorhandenen Datenmaterials durch den Landesbetrieb Hessen-Forst und den Kampfmittelr\u00e4umdienst des Landes Hessen beim Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt k\u00f6nnten insbesondere auch die privaten Waldbesitzer in Todenhausen und Niederasphe von der Neuregelung profitieren.<\/p>\n<p>Sichere W\u00e4lder f\u00fcr Menschen und Tiere<\/p>\n<p>\u201eEinmal mehr zeigt sich: Die Hessische Landesregierung ist sich ihrer besonderen Verantwortung f\u00fcr Mensch und Natur bewusst. Mit dem neuen Erlass leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit Hessens W\u00e4lder f\u00fcr Menschen und Tiere noch sicherer werden\u201c, so Priska Hinz, Peter Beuth und Dr. Thomas Sch\u00e4fer heute in Wiesbaden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Die beiden Weltkriege haben auch in hessischen W\u00e4ldern Spuren hinterlassen. 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