{"id":134869,"date":"2015-02-10T11:01:01","date_gmt":"2015-02-10T10:01:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=134869"},"modified":"2015-02-10T11:01:01","modified_gmt":"2015-02-10T10:01:01","slug":"energiewende-ja-aber-klare-erwartungen-an-deren-umsetzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=134869","title":{"rendered":"Energie\u201cWende\u201c ja \u2013 aber klare Erwartungen an deren Umsetzung"},"content":{"rendered":"<p>Zu einem ersten Meinungsaustausch und zum Kennenlernen der jeweiligen Positionen zwischen dem Vorstand der BIFuldatal e. V. und dem Fuldaer CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Walter Arnold kam es am Wochenende in Fulda. Sehr schnell einig war man sich \u00fcber die Notwendigkeit einer Energiewende, die konzeptionell gut durchdacht ist, mit neuester Technik realisiert wird\u00c2\u00a0 und die den Namen \u201eWende\u201c auch verdient. Nach dem Reaktorungl\u00fcck in Fukushima sei der Ausstieg aus der Atomenergie \u00fcberhastet auf den Weg gebracht worden, r\u00e4umte Dr. Arnold ein.<\/p>\n<p>Die beiden BI-Vorsitzenden Johannes Lange und Guntram Ziepel trugen vor, dass es f\u00fcr eine Energiewende nicht ausreiche, wenn einfach nur Stromleitungen geplant und gebaut w\u00fcrden; notwendig sei es, z.B. auch Speicherf\u00e4higkeiten zu schaffen. Auch sei es ein Planungsfehler, mit der Firma TenneT ein Unternehmen mit der Planung zu beauftragen, das sp\u00e4ter die Ausf\u00fchrung (!) und den Betrieb (!) selbst \u00fcbernehmen solle. Dies berge die Gefahr einer Selbstbedienung in sich. Da sich mit Dr. Arnold und Ziepel zwei Elektroingenieure gegen\u00fcbersa\u00dfen, waren die technischen Fragestellungen und Probleme rasch gekl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Einige Grundfragen wurden von den Vertretern der BI Fuldatal aufgeworfen: 1. Besteht \u00fcberhaupt ein grunds\u00e4tzlicher Bedarf an den HG\u00dc-Leitungen? 2. Wenn ein Bedarf festgestellt wird, durch welchen Korridor ist dann mit R\u00fccksicht auf Mensch und Natur eine Trasse zu f\u00fchren? 3. Sind die Vorgaben des NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) aus dem Jahr 2011 bez\u00fcglich einer Freileitung mit Teilverkabelung heute technisch noch aktuell oder m\u00fcssten sie modifiziert und an neue Entwicklungen der Technik angepasst werden? 4. Welche Auswirkungen auf die Gesundheit sind m\u00f6glich und wie sind diese in die Entscheidungen mit einzubeziehen? 5. Wie werden Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Wertminderungen der Immobilien in Trassenn\u00e4he behandelt?<\/p>\n<p>Mit Blick auf Bayern und auf den dortigen Energiedialog stellten die BI-Vertreter Fragen nach m\u00f6glichen Aktivit\u00e4ten der hessischen Landesregierung, weitere Handlungsvorgaben f\u00fcr eine Energiewende in Hessen auf den Weg zu bringen. Dies k\u00f6nnte unter Einbeziehung der drei zust\u00e4ndigen Ressorts Wirtschaft, Forschung und Umwelt geschehen. Mit der Inbetriebnahme einer Power-to-Gas-Anlage von Mainova in Frankfurt habe man gezeigt, dass es sinnvoll und praktikabel sei, neue Technologien in die Energiewende einzubinden.<br \/>\nBez\u00fcglich einer gesetzlichen Regelung von Mindestabst\u00e4nden m\u00f6glicher Hochspannungsleitungen zu Wohngebieten stehe die Aussage von Birgit K\u00f6mpel MdB (SPD) und Sabine Waschke MdL (SPD) vom 16. Januar im Raum, die hessischen Koalitionspartner CDU und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen h\u00e4tten im Wirtschaftsausschuss des Landtages einen Antrag der SPD-Fraktion auf Verabschiedung einer gleichen Regelung wie in Niedersachsen (d.h. Festlegung in der dortigen Landesplanung) abgelehnt. Dies sei so nicht richtig, stellte Dr. Arnold den Sachstand dar. Zwar habe man den diesbez\u00fcglichen SPD-Antrag abgelehnt, stattdessen aber einen CDU\/B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen-Antrag vom 13. November letzten Jahres beschlossen, den Regionalversammlungen als Tr\u00e4gern der Regionalplanung zu empfehlen, die Mindestabstandsregelung von 400 Metern zu den n\u00e4chsten Ortschaften in die zur Zeit in Aufstellung befindlichen Teilregionalpl\u00e4ne Energie aufzunehmen, weil dies schneller als mit dem Hessischen Landesentwicklungsplan umzusetzen sei und eine gleiche Rechtsqualit\u00e4t habe. Dies sei inzwischen in der Regionalversammlung Nordhessen bereits geschehen mit der Folge, dass ein solcher Mindestabstand von den B\u00fcrgern dort bereits jetzt einklagbar sei. Die anderen Regionalversammlungen w\u00fcrden dem in K\u00fcrze sicher folgen.<\/p>\n<p><strong>Abschlie\u00dfende Feststellungen<\/strong><br \/>\nIn folgenden Punkten des Gespr\u00e4ches des BI-Vorstands mit Dr. Arnold wurde weitgehend \u00dcbereinstimmung erzielt: 1. Die grunds\u00e4tzliche Notwendigkeit der in Planung befindlichen HG\u00dc-Leitung SuedLink ist von verschiedenen politischen Pers\u00f6nlichkeiten (Seehofer, Aigner) in Frage gestellt worden. Diese ist gegebenenfalls erneut durch eine unabh\u00e4ngige Instanz zu pr\u00fcfen. Dies in die Wege zu leiten ist Sache des Bundesgesetzgebers. 2. Die Unabh\u00e4ngigkeit einer solchen HG\u00dc-Planung scheint hier nicht in vollem Umfang gegeben zu sein, da Planung, Ausf\u00fchrung und Betrieb in einer Hand liegen (Firma TenneT). 3. F\u00fcr den Fall eines festgestellten Bedarfes ist von der Bundesnetzagentur als unabh\u00e4ngige Instanz konzeptionell zu erarbeiten, auf welche Art dieser Bedarf gedeckt werden kann (Welcher Gro\u00df-Korridor z.B. Mitte-West oder Ost).\u00c2\u00a0 4. Bei den durchzuf\u00fchrenden bis zu 20 Antragskonferenzen muss Objektivit\u00e4t gew\u00e4hrleistet sein, d. h. deren\u00c2\u00a0 Leitung und Protokollierung der Ergebnisse muss zwingend durch die Bundesnetzagentur erfolgen (und nicht etwa durch die Firma TenneT). 5. Die Energiewende ist gut, aber es ist daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass sie vern\u00fcnftig mit\u00c2\u00a0 optimal durchdachten\u00c2\u00a0 L\u00f6sungen unter Ber\u00fccksichtigung\u00c2\u00a0 neuer Techniken umgesetzt wird (Speichertechnik und dezentral). 6. Unabh\u00e4ngig von der Frage einer noch zu \u00fcberpr\u00fcfenden Notwendigkeit von HG\u00dc-Leitungen ist das bisherige Vorgehen von TenneT zu kritisieren, weil es wenig informativ und zu wenig transparent war, stattdessen aber f\u00fcr viel Verunsicherung und Unruhe gesorgt hat. 7. Das NABEG muss vom Bundesgesetzgeber novelliert oder um Ausf\u00fchrungsbestimmungen erg\u00e4nzt werden, um neue Technologien oder neue Ausf\u00fchrungsmethoden wie etwa eine durchg\u00e4ngige Erdverkabelung und Speichertechnologien zu erm\u00f6glichen (Eine durchg\u00e4ngige Erdverkabelung ist nach derzeitigem Stand gesetzlich nicht zul\u00e4ssig, obwohl technisch m\u00f6glich.).\u00c2\u00a0 Statt eines NABEG schl\u00e4gt der BI-Vorstand ein ein Energiewendebeschleunigungsgesetz \u201eEWeBeG\u201c vor. 8. Auch wenn die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr HG\u00dc-Trassenf\u00fchrungen vorrangig beim Bund liegen, sollte das Land Hessen Position beziehen und sich in die Diskussion einbringen. Daher wird vereinbart, das heute begonnene Gespr\u00e4ch alsbald auch in Wiesbaden fortzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Gro\u00dfer BI-Konvent am Samstag, 14. M\u00e4rz 2015 in Fulda<\/strong><br \/>\nMit allen die Energiewende betreffenden Fragen wird sich am Samstag, 14. M\u00e4rz 2015, ein BI-Konvent in der Orangerie in Fulda befassen. Unter Einbeziehung von Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft werden sich zwischen 10.00 \u2013 18.00 Uhr renommierte VertreterInnen aus diesen Bereichen mit Referaten und in Gespr\u00e4chen zu den Bedingungen einer Energiewende \u00e4u\u00dfern. Zu dieser allen Interessierten offen stehenden Veranstaltung erwartet die BIFuldatal etwa 500 Teilnehmer.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Zu einem ersten Meinungsaustausch und zum Kennenlernen der jeweiligen Positionen zwischen dem Vorstand der BIFuldatal e. V. und dem Fuldaer CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Walter Arnold kam es am Wochenende in Fulda. 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