{"id":132955,"date":"2014-12-13T00:14:43","date_gmt":"2014-12-13T00:14:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=132955"},"modified":"2014-12-12T12:34:57","modified_gmt":"2014-12-12T12:34:57","slug":"auch-aerztekammern-stellen-klar-angst-vor-grossem-leiden-muss-kein-sterbender-haben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=132955","title":{"rendered":"Auch \u00c4rztekammern stellen klar: Angst vor gro\u00dfem Leiden muss kein Sterbender haben!"},"content":{"rendered":"<p>Fulda. \u201eDie Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung ist keine \u00e4rztliche Aufgabe\u201c. Diese Haltung haben alle Landes\u00e4rztekammern einheitlich und eindeutig mit der Bundes\u00e4rztekammer noch einmal deutlich gemacht. In einer palliativen Situation wird keinem Arzt eine Sanktionierung drohen, wenn er die M\u00f6glichkeiten zur Leidenslinderung nutzt. Das bei einer Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung im Einzelfall ein Approbation entzogen wurde, sei ein rein polemisches Argument. 73% der Deutschen sagen, \u201eIch habe gro\u00dfe Angst, in dieser letzten Lebensphase leiden zu m\u00fcssen.\u201c Bislang wurde diese Angst durch eine verst\u00e4ndliche, aber weitgehend unberechtigte Unsicherheit gen\u00e4hrt, was \u00c4rzten erlaubt ist, wenn sie ihren Patienten beistehen und was nicht.<!--more--><\/p>\n<p>Die PalliativStiftung bezieht in Ihren \u201e\u00c4rztlichen Forderungen zur Diskussion um die Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung\u201c am 11.10.2014 eine klare Position: \u201eEs darf in Fragen der Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung keine Sonderregelung f\u00fcr \u00c4rzte geben: Weder um ihnen eine Beihilfe zum Suizid zu erleichtern, noch um sie in besonderer Weise strafrechtlich zu belangen.\u201c Bundes\u00e4rztekammerpr\u00e4sident Prof. Montgomery bekr\u00e4ftigte: \u201eIn der palliativen Sedierung gibt es Unsicherheiten bei manchen Kollegen, deswegen wird eine Artikelserie im Deutschen \u00c4rzteblatt in naher Zukunft dazu gemacht werden.\u201c Und weiter \u201eWir w\u00fcnschen ein Verbot jeder Organisation\u201c, die Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung anbietet. Dass \u00c4rzte keine Beihilfe zum Suizid leisten sollen, gelte gerade f\u00fcr Menschen, die nicht k\u00f6rperlich leiden.<\/p>\n<p>Die Debatte um Beihilfe zum Suizid ist vor allem getrieben von der Angst vor entm\u00fcndigender Apparatemedizin. Viele bef\u00fcrchten, dass sie am Lebensende ihre pers\u00f6nliche Autonomie und Entscheidungshoheit verlieren k\u00f6nnten. \u201eDie Aufgabe aller Akteure in der Palliativversorgung ist, diese \u00c4ngste zu thematisieren und das Sterben und den Tod zu enttabuisieren\u201c, sagte der Vorstandsvorsitzende der PalliativStiftung Sitte und weiter: \u201eNeben der \u00fcberf\u00e4lligen Debatte um eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe brauchen wir deshalb jetzt allgemeinverst\u00e4ndliche Informationen zu den rechtlichen Bedingungen und medizinischen M\u00f6glichkeiten. Die Palliativversorgung muss vorrangig und fl\u00e4chendeckend ausgebaut werden und allen Menschen in Deutschland zur Verf\u00fcgung stehen\u201c.<\/p>\n<p>Dabei gilt schon heute, dass niemand gegen seinen Wunsch am Leben erhalten werden darf. Gleichzeitig darf kein menschliches Leben aktiv beendet werden. Deswegen hat der Staat die Aufgabe, die Bev\u00f6lkerung \u00fcber die M\u00f6glichkeiten von Hospizarbeit und Palliativversorgung als lebensbejahende Alternativen zu informieren und gleichzeitig daf\u00fcr zu sorgen, dass diese M\u00f6glichkeiten auch f\u00fcr jeden verf\u00fcgbar sind. Die Deutsche PalliativStiftung setzt sich f\u00fcr eine fundierte Aufkl\u00e4rung ein. Sie bietet vielf\u00e4ltige Informationen zur Hospizarbeit und Palliativversorgung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Fulda. \u201eDie Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung ist keine \u00e4rztliche Aufgabe\u201c. 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