{"id":131863,"date":"2014-11-14T00:14:50","date_gmt":"2014-11-14T00:14:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=131863"},"modified":"2014-11-13T16:32:09","modified_gmt":"2014-11-13T16:32:09","slug":"normenkontrollverfahren-beim-vgh-erstattung-der-aufwendungen-fuer-auslaendische-fluechtlinge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=131863","title":{"rendered":"Normenkontrollverfahren beim VGH: Erstattung der Aufwendungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Fl\u00fcchtlinge"},"content":{"rendered":"<p>Der Vogelsbergkreis wird beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein Normenkontrollverfahren einleiten. Der Landkreis strebt an, dass die Kosten voll erstattet werden, die durch die Aufnahme von ausl\u00e4ndischen Fl\u00fcchtlingen entstehen. Bisher ist dies nur zu etwa 50 Prozent der Fall. Die angestrengte \u00dcberpr\u00fcfung durch den Vogelsbergkreis hat f\u00fcr Hessen insgesamt eine hohe Bedeutung. \u00dcber diese \u00dcberpr\u00fcfung hinaus sei es aber auch wichtig, Landes- und Bundesgesetze den Vorgaben der Verfassung anzupassen, unterstreicht Landrat Manfred G\u00f6rig (SPD).<\/p>\n<p>Grebenau. \u201eWir empfangen die Fl\u00fcchtlinge, hei\u00dfen sie willkommen, versorgen und k\u00fcmmern uns um sie \u2013 dankenswerterweise auch mit Unterst\u00fctzung vieler ehrenamtlicher B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger vor Ort. Auf diesem guten Niveau wird das bleiben\u201c, betonte der Landrat in der Kreistagssitzung in Grebenau. \u201eAber wir f\u00fchren hier eine staatliche, von Bund und Land veranlasste Aufgabe, aus. Deswegen m\u00fcssen die Aufwendungen nicht vom Landkreis, sondern von Bund und Land erstattet werden. Genau so, wie es im Freistaat Bayern praktiziert wird: keine Pauschalen, sondern spitz abgerechnet.\u201c<!--more--><\/p>\n<p>Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 30. September in M\u00fccke im Rahmen einer Resolution auch beschlossen, den Kreisausschuss zu erm\u00e4chtigen, die zur Durchsetzung der Kostenerstattung notwendigen Schritte einzuleiten. Demgem\u00e4\u00df hat der Kreisausschuss am 10. November beschlossen:<\/p>\n<p>Der Kreisausschuss wird ein Normenkontrollverfahren beim VGH in Kassel einleiten, um die Anpassungsverordnung\u00c2\u00a0 vom 12.12.2013, die die Erstattung nach \u00c2\u00a7 7 des Landesaufnahmegesetzes (LAG) erg\u00e4nzt, \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. F\u00fcr die Einleitung dieses Normenkontrollverfahrens (\u00c2\u00a7 47 VwGO)\u00c2\u00a0 gilt eine Jahresfrist, die am 24.12.2014 abl\u00e4uft.<\/p>\n<p>F\u00fcr 2014 rechnet der Vogelsbergkreis mit Kosten in H\u00f6he von knapp vier Millionen Euro. Hierin sind die Personalkosten enthalten. Das Land Hessen erstattet hiervon lediglich zwei Millionen Euro. Der Kreis muss also zwei Millionen Euro aus eigenen Mitteln \u2013 die er nicht hat \u2013 \u201edrauflegen\u201c. Das Land beabsichtigt zwar, ab 2015 den Zuschuss f\u00fcr die Landkreise zu erh\u00f6hen \u2013 es bleibt aber immer noch bei einem Defizit f\u00fcr den Kreis in H\u00f6he von rund 1,6 Millionen Euro.<\/p>\n<p>Noch abschlie\u00dfend zu pr\u00fcfen sei, so Landrat G\u00f6rig, ob neben dem Normenkontrollverfahren ein Verfassungskontrollverfahren (Hessische Verfassung, Artikel 132) beim Staatsgerichtshof (StGH) in Wiesbaden im Hinblick auf Paragraf 7 Landesaufnahmegesetz (LAG) in Betracht kommt, da die Kostenfolgen zur Erf\u00fcllung dieser staatlichen Aufgabe umfassend zu regeln sind \u2013 so hei\u00dft es in Artikel 137 Absatz 6 der Hessischen Verfassung.<\/p>\n<p>\u201eAls staatliche Aufgabe ist die Versorgung der Fl\u00fcchtlinge nach dem Asylberwerberleistungsgesetz (AsylbLG) ebenso eine Aufgabe zur Erf\u00fcllung nach Weisung wie ihre Unterbringung nach dem Landesaufnahmegesetz\u201c, verdeutlicht der Vogelsberger Landrat.<\/p>\n<p>In Bayern und Sachsen \u00fcbernimmt das Land insgesamt die Kosten f\u00fcr die Versorgung und Unterbringung der Fl\u00fcchtlinge. In diese Richtung zielt auch die gestrige Ank\u00fcndigung des K\u00e4mmerers des Landkreises Gie\u00dfen, der eine \u201egesetzliche Pflicht zur 100-Prozent-Finanzierung\u201c sieht.<\/p>\n<p>Der Landrat werde sich \u00fcber den Hessischen Landkreistag (HLT) daf\u00fcr einzusetzen, dass das Land durch \u00c4nderung von \u00c2\u00a7 7 Landesaufnahmegesetz zur Vollerstattung bei der Unterbringung der Fl\u00fcchtlinge \u2013 die es bis Juni 1997 gegeben hat \u2013 zur\u00fcckkehrt.<\/p>\n<p>Wegen der derzeitigen Teilerstattung durch Festbetr\u00e4ge m\u00fcssten zuk\u00fcnftig auch die Verwaltungskosten und damit der weiter steigende Personalaufwand der Landkreise und der kreisfreien St\u00e4dte Ber\u00fccksichtigung finden. Auch die Befristung der Erstattung auf zwei Jahre m\u00fcsse in einer Gesetzesnovelle r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden.<\/p>\n<p>Die Versorgung der Fl\u00fcchtlinge ist seit November 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Infolge des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 18.07.2012 hat es Verfassungsrang, bei der Versorgung der Fl\u00fcchtlinge das menschenw\u00fcrdige Existenzminimum zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Nach der Durchf\u00fchrungsverordnung des Landes Hessen sind die Landkreise und die kreisfreien St\u00e4dte Kostentr\u00e4ger, wobei der Bund sich bisher an den Aufwendungen der Kreisebene f\u00fcr die Versorgung der ausl\u00e4ndischen Fl\u00fcchtlinge nicht beteiligt.<\/p>\n<p>Der Bundestag besch\u00e4ftigt sich zurzeit mit einer Gesetzesnovelle zu diesem Thema. Der Hessische Landtag und die Landesregierung wollen \u2013 wie der Vogelsbergkreis auch \u2013 dass sich der Bund bei der Asylpolitik an der Koordinierung und an den Kosten beteiligt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Der Vogelsbergkreis wird beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein Normenkontrollverfahren einleiten. 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