{"id":129732,"date":"2014-09-24T00:12:58","date_gmt":"2014-09-24T00:12:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=129732"},"modified":"2014-09-23T15:02:13","modified_gmt":"2014-09-23T15:02:13","slug":"techniker-krankenkasse-fordert-rasche-umsetzung-des-klinischen-krebsregister-in-hessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=129732","title":{"rendered":"Techniker Krankenkasse fordert rasche Umsetzung  des klinischen Krebsregister in Hessen"},"content":{"rendered":"<p>Frankfurt am Main.\u00c2\u00a0 In dieser Woche ber\u00e4t der Landtag in erster Lesung \u00fcber den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Hessischen Krebsregistergesetz. &#8220;Das neue, fl\u00e4chendeckende klinische Krebsregister ist sinnvoll und notwendig. Es kann die Behandlung von Menschen mit Tumorerkrankungen verbessern und sollte daher schnell umgesetzt werden&#8221;, sagt Dr. Barbara Vo\u00df, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen.<!--more--><\/p>\n<p>Das Krebsregister schafft die Voraussetzung daf\u00fcr, dass Mediziner k\u00fcnftig in Tumorkonsilen und Qualit\u00e4tskonferenzen gemeinsam mit Fachkollegen Krankheitsverl\u00e4ufe und Behandlungsergebnisse ihrer eigenen Patienten bewerten und auf den Pr\u00fcfstand stellen k\u00f6nnen. Kliniken haben zudem die M\u00f6glichkeit, unterschiedliche Behandlungsoptionen und deren Erfolge bei einzelnen Diagnosen landes- und bundesweit zu vergleichen. &#8220;Das wird zu einer nachhaltig besseren Versorgung von Menschen mit Tumorerkrankungen f\u00fchren&#8221;, so Dr. Vo\u00df. Die Auswertung der Daten l\u00e4sst auch eine gezielte wissenschaftliche Ursachenforschung von Krebserkrankungen zu. Nur so k\u00f6nnen aus Sicht der TK Erfolgsquoten von Fr\u00fcherkennungsma\u00dfnahmen, H\u00e4ufungen von Tumorerkrankungen oder steigende Tendenzen von Krebsf\u00e4llen erkannt werden. Damit das Krebsregister solche R\u00fcckschl\u00fcsse erlaubt, sollen k\u00fcnftig bei jedem Patienten mit einer Krebserkrankung Daten zu seiner individuellen Diagnose und klinischen Behandlung, zur Nachsorge und zu eventuellen Neuerkrankungen erfasst werden.<\/p>\n<p>Zurzeit werden Patienten im Rahmen der onkologischen Versorgung noch in vielen Regionen lediglich nach bestem Wissen behandelt. Die Qualit\u00e4t der Behandlung kann nicht abgesch\u00e4tzt werden, da die Behandlungsdaten von Tumorpatienten nicht fl\u00e4chendeckend erfasst werden. Detaillierte Informationen, aus denen die \u00c4rzte ersehen k\u00f6nnen, welche Auswirkungen neue diagnostische und therapeutische Ma\u00dfnahmen bei Patienten mit Krebs haben, stehen nicht zur Verf\u00fcgung. Zwar besteht in Hessen schon seit dem Jahr 2002 ein bev\u00f6lkerungsbezogenes, sogenanntes epidemiologisches Krebsregister; das reicht aus Sicht der TK aber noch nicht aus.<\/p>\n<p>Das bestehende Register erfasst ausschlie\u00dflich Neuerkrankungen und Todesf\u00e4lle. Es erlaubt lediglich R\u00fcckschl\u00fcsse, welche Krebserkrankungen in Hessen diagnostiziert werden und wie lange die betroffenen Patienten mit ihrer Krankheit gelebt haben. Schlussfolgerungen, welche Therapie die beste f\u00fcr die Patienten ist, lassen die Daten des epidemiologischen Registers nicht zu. Das bisherige epidemiologische Krebsregister soll im Jahr 2016 im neuen klinischen Krebsregister aufgehen.<\/p>\n<p>L\u00e4uft alles nach Plan, entscheidet der Landtag noch in diesem Jahr abschlie\u00dfend \u00fcber das Gesetzesvorhaben. Nach einer Probephase k\u00f6nnte das hessische klinische Krebsregister 2016 den Betrieb aufnehmen. Die Bundesregierung hatte bereits im April 2013 das Krebsfr\u00fcherkennungs- und Krebsregistergesetz verabschiedet. Es verpflichtet die Bundesl\u00e4nder, klinische Krebsregister nach einheitlichen Vorgaben landesweit neu aufzubauen oder bereits bestehende Register auszubauen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Frankfurt am Main.\u00c2\u00a0 In dieser Woche ber\u00e4t der Landtag in erster Lesung \u00fcber den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Hessischen Krebsregistergesetz. &#8220;Das neue, fl\u00e4chendeckende klinische Krebsregister ist sinnvoll und notwendig. 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