{"id":118588,"date":"2014-01-10T09:05:55","date_gmt":"2014-01-10T09:05:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=118588"},"modified":"2014-01-10T09:05:55","modified_gmt":"2014-01-10T09:05:55","slug":"landkreis-fulda-hutzelfeuern-steht-nichts-im-wege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=118588","title":{"rendered":"Landkreis Fulda: Hutzelfeuern steht nichts im Wege!"},"content":{"rendered":"<p>Fulda. Die \u201eOrientierungshilfe zur Durchf\u00fchrung von Brauchtumsfeuern\u201c des Hessischen Umweltministeriums sorgt f\u00fcr eine breite \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber scheinbar versch\u00e4rfte Anforderungen an die Veranstalter von Hutzelfeuern. \u201eHutzelfeuer sind Teil unserer Identit\u00e4t im Landkreis Fulda. Wir sind den engagierten Feuerwehren, Messdienern und allen anderen Ehrenamtlichen sehr dankbar daf\u00fcr, dass sie diese Tradition mit Leben erf\u00fcllen\u201c, betonen Landrat Woide und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wingenfeld. Deshalb sei es sehr bedauerlich, dass einige Empfehlungen der jetzt diskutierten \u201eOrientierungshilfe\u201c die Veranstalter verunsicherten und vereinzelt sogar Hutzelfeuer abgesagt wurden.<!--more--><b> <\/b><\/p>\n<p>\u201eUnsere Ehrenamtlichen brauchen keine Verunsicherung, sondern Klarheit und Unterst\u00fctzung\u201c, betont die Kreisverwaltung. Deshalb habe der Landkreis im Rahmen seiner Zust\u00e4ndigkeiten, insbesondere als Kreisordnungsbeh\u00f6rde, Kommunalaufsicht und untere Naturschutzbeh\u00f6rde (f\u00fcr alle St\u00e4dte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Fulda), die \u201eOrientierungshilfe\u201c rechtlich gepr\u00fcft. \u201eDas Ergebnis ist klar, die \u201eOrientierungshilfe\u201c formuliert lediglich Empfehlungen, die keine zus\u00e4tzlichen rechtlichen Pflichten begr\u00fcnden. Aber auch die Empfehlungen des Landes stehen unserer \u00dcberzeugung nach der Durchf\u00fchrung von Hutzelfeuern in der bew\u00e4hrten Weise nicht im Wege\u201c, betonen Woide und Dr. Wingenfeld.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unmut h\u00e4tten aus Sicht des Kreises vor allem zwei Passagen der \u201eOrientierungshilfe\u201c des Landes gesorgt. Zum einen wird darin empfohlen, dass die Feuerstelle \u201eerst am Tage des Anz\u00fcndens\u201c aufgeschichtet werden d\u00fcrfe, \u201edamit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen k\u00f6nnen und dadurch vor dem Verbrennen gesch\u00fctzt werden\u201c. Hierzu stellt die Kreisspitze klar, dass der Landkreis Fulda nach wie vor keinerlei Bedenken dagegen habe, wenn das Brennmaterial f\u00fcr die Hutzelfeuer bereits einige Tagen oder wenige Wochen vorher gesammelt und aufgeschichtet werde.<\/p>\n<p>Die entsprechende Passage der \u201eOrientierungshilfe\u201c, die ein Aufschichten nur am Tage des Anz\u00fcndens empfehle, sei insbesondere f\u00fcr andere in Hessen bekannte Brauchtumsfeuer wie bspw. das Osterfeuer einschl\u00e4gig, die im Fr\u00fchjahr und Sommer und damit w\u00e4hrend der Brut- bzw. Aufzuchtzeit von Kleintieren gefeiert w\u00fcrden. Dies sei bei dem zum Winterausklang stattfindenden Hutzelfeuer nicht der Fall. Um Winterschlaf haltende Tiere zu sch\u00fctzen, habe der Landkreis als untere Naturschutzbeh\u00f6rde schon immer empfohlen, das Material erst nach Weihnachten und nach Einsetzen einer K\u00e4lteperiode aufzusetzen. Aus alldem erg\u00e4ben sich keine zus\u00e4tzlichen Haftungsrisiken f\u00fcr die Veranstalter f\u00fcr Hutzelfeuer im Landkreis Fulda.<\/p>\n<p>Auch die Empfehlung des Hessischen Umweltministeriums, dass die H\u00f6he des aufgeschichteten Brennmaterials sowie der Durchmesser jeweils 2 Meter nicht \u00fcberschreiten d\u00fcrfe, stelle bei genauerer Pr\u00fcfung keine zus\u00e4tzliche H\u00fcrde f\u00fcr Hutzelfeuer dar. Denn im n\u00e4chsten Satz der Orientierungshilfe werde klar formuliert, dass bei \u201edurchgehender Beaufsichtigung des Feuers durch die \u00f6rtliche Feuerwehr im Einzelfall nach Ermessen der Feuerwehr Abweichungen davon m\u00f6glich seien\u201c.<\/p>\n<p>\u201eWir gehen davon aus, dass bei uns im Landkreis die Feuerwehren bei fast allen Hutzelfeuern mit eingebunden sind und damit auch nichts gegen gr\u00f6\u00dfere Feuerstellen spricht\u201c, erkl\u00e4ren Woide und Dr. Wingenfeld. Im \u00dcbrigen sei es selbstverst\u00e4ndlich die freie Entscheidung einer jeden Kommune, ob sie die Empfehlung des Ministeriums befolge, f\u00fcr die Veranstaltung von Brauchtumsfeuern eine Gefahrenabwehrverordnung zu erlassen oder auch nicht. \u201eDiese Frage kann von den\u00c2\u00a0 kommunalen Gremien diskutiert werden; die ehrenamtlichen Veranstalter von Hutzelfeuern braucht diese rechtliche Frage wirklich nicht zu bek\u00fcmmern\u201c, stellt die Kreisspitze klar.<\/p>\n<p>Zusammenfassend kommt der Landkreis zu dem Ergebnis, dass die jetzt diskutierte \u201eOrientierungshilfe\u201c kein Grund sei, um in diesem Jahr oder auch in den n\u00e4chsten Jahren auf die Durchf\u00fchrung von Hutzelfeuern in der bew\u00e4hrten Art und Weise zu verzichten. Dies habe auch eine entsprechende Nachfrage bei der zust\u00e4ndigen Fachebene des\u00c2\u00a0 Hessischen Umweltministeriums ergeben.<\/p>\n<p>\u201eDabei haben wir auch an das Umweltministerium appelliert, durch eine zeitnahe \u00f6ffentliche Erkl\u00e4rung etwaig noch verbleibende letzte Unsicherheiten bei den Ehrenamtlichen auszur\u00e4umen,\u201c berichten Woide und Dr. Wingenfeld. Der Landkreis Fulda danke allen, die sich auch im Jahr 2014 mit hohem zeitlichen Aufwand die M\u00fche machen, die Tradition des Hutzelfeuers mit Leben zu f\u00fcllen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Fulda. Die \u201eOrientierungshilfe zur Durchf\u00fchrung von Brauchtumsfeuern\u201c des Hessischen Umweltministeriums sorgt f\u00fcr eine breite \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber scheinbar versch\u00e4rfte Anforderungen an die Veranstalter von Hutzelfeuern. \u201eHutzelfeuer sind Teil unserer Identit\u00e4t im Landkreis Fulda. 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