{"id":118541,"date":"2014-01-08T00:05:22","date_gmt":"2014-01-08T00:05:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=118541"},"modified":"2014-01-08T09:07:07","modified_gmt":"2014-01-08T09:07:07","slug":"das-aendert-sich-2014-im-gesundheitswesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=118541","title":{"rendered":"Das \u00e4ndert sich 2014 im Gesundheitswesen"},"content":{"rendered":"<p>Frankfurt am Main. Der Jahreswechsel hat im Gesundheitswesen wieder eine Reihe von Neuerungen gebracht. Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen informiert \u00fcber die wichtigsten \u00c4nderungen:<!--more--><\/p>\n<p><strong>Elektronische Gesundheitskarte<\/strong><br \/>\nZum 1. Januar 2014 hat die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die bisherige Krankenversicherungskarte abgel\u00f6st. Derzeit befinden sich auf der Gesundheitskarte die gleichen Daten, wie auf der alten Krankenversichertenkarte. Neu sind das Foto des Versicherten sowie die Europ\u00e4ische Krankenversicherungskarte auf der R\u00fcckseite der eGK. Fast alle Versicherten in Hessen sind bereits mit der neuen eGK ausgestattet.<\/p>\n<p><strong>Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze<\/strong><br \/>\nDie Beitragsbemessungsgrenze steigt 2014 um 1.350 Euro auf 48.600 Euro im Jahr. F\u00fcr den Anteil des Einkommens, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, m\u00fcssen keine Beitr\u00e4ge entrichtet werden. Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2014 ebenfalls um 1.350 Euro auf 53.550 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb dieser Grenze liegt, sind von der Versicherungspflicht befreit. Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen sie sich weiterhin freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern.<\/p>\n<p><strong>Einkommensgrenze f\u00fcr die Familienversicherung<\/strong><br \/>\nDie Einkommensgrenze f\u00fcr kostenfrei mitversicherte Familienangeh\u00f6rige steigt um zehn Euro auf 395 Euro monatlich. Aus geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigungen k\u00f6nnen weiterhin Eink\u00fcnfte bis 450 Euro bezogen werden.<\/p>\n<p><strong>Belastungsgrenze f\u00fcr Zuzahlungen<\/strong><br \/>\nDie Belastungsgrenze f\u00fcr Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent des j\u00e4hrlichen Bruttoeinkommens eines Haushalts. Sofern eine chronische Erkrankung vorliegt, verringert sich dieser Betrag auf ein Prozent. Bei der tats\u00e4chlichen Berechnung der Belastungsgrenze werden vom j\u00e4hrlichen Bruttoeinkommen Freibetr\u00e4ge abgezogen. Der Freibetrag steigt 2014 f\u00fcr den ersten Familienangeh\u00f6rigen um 126 Euro auf 4.977 Euro und f\u00fcr jeden weiteren Familienangeh\u00f6rigen um 84 Euro auf 3.318 Euro. Der Kinderfreibetrag bleibt unver\u00e4ndert bei 7.008 Euro.<\/p>\n<p><strong>H\u00f6chstgrenze f\u00fcr Krankengeld<\/strong><br \/>\nDie H\u00f6chstgrenze des kalendert\u00e4glich gezahlten Krankengeldes richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. Dadurch wird das Krankengeld bei Einkommen, die oberhalb dieser Grenze liegen, nicht weiter erh\u00f6ht. Das H\u00f6chstkrankengeld steigt im Jahr 2014 um 2,62 Euro auf 94,50 Euro pro Kalendertag.<\/p>\n<p><strong>Beitragssatz in der Krankenversicherung<\/strong><br \/>\nSofern der Koalitionsvertrag entsprechend umgesetzt wird, soll der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinken. Die 0,9 Beitragssatzpunkte, die zurzeit allein vom Versicherten gezahlt werden, finden sich dann in einem Zusatzbeitrag wieder, der als prozentualer Satz vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben wird. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag ausf\u00e4llt, h\u00e4ngt auch davon ab, wie die jeweilige gesetzliche Krankenkasse finanziell dasteht. Zusatzbeitr\u00e4ge mit fixen Eurobetr\u00e4gen werden damit abgeschafft. Der Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 Prozent bleiben.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen in der Pflege<\/strong><br \/>\nAuch im Pflegebereich sind \u00c4nderungen zu erwarten. Zum 1. Januar 2014 wurden die sogenannten Pflegenoten f\u00fcr Pflegeeinrichtungen eingef\u00fchrt. Zudem trat eine ge\u00e4nderte Pflegetransparenzvereinbarung f\u00fcr die station\u00e4re Pflege in Kraft. Damit wird das Notensystem im Bereich der station\u00e4ren Pflege nachgebessert. Vollstation\u00e4re Pflegeeinrichtungen m\u00fcssen ab Januar 2014 die Landesverb\u00e4nde der Pflegekassen dar\u00fcber informieren, wie die medizinische Versorgung ihrer Bewohner sowie deren Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt wird.<\/p>\n<p><strong>Endoprothesenregister<\/strong><br \/>\nZum Jahresbeginn hat das bundesweite Endoprothesenregister (EPRD) den Betrieb aufgenommen. Ziel des Registers ist es, die Qualit\u00e4t der Versorgung mit k\u00fcnstlichen H\u00fcft- und Kniegelenken zu verbessern und die Zahl unn\u00f6tiger Wechseloperationen zu senken. Das EPRD verkn\u00fcpft daf\u00fcr Routinedaten mit neuen Informationen \u00fcber den Einbau k\u00fcnstlicher H\u00fcft- und Kniegelenke. Auf dieser Datengrundlage kann langfristig die Qualit\u00e4t und Lebensdauer der Produkte sowie die Qualit\u00e4t der Versorgung beurteilt werden. Die Teilnahme am EPRD ist f\u00fcr Krankenh\u00e4user und Patienten freiwillig.<\/p>\n<p><strong>Vertrauliche Geburten<\/strong><br \/>\nAb dem 1.5.2014 wird der Anspruch auf eine vertrauliche Geburt eingef\u00fchrt. Damit k\u00f6nnen Schwangere, die sich in schwierigen Situationen befinden und ihre Identit\u00e4t nicht preisgeben wollen, ihr Kind in einem Krankenhaus auch anonym zur Welt bringen. Der Bund wird die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehenden Kosten \u00fcbernehmen. Das Gesetz soll die medizinische Versorgung f\u00fcr Geburten auch in schwierigen Lagen sicherstellen. Unabh\u00e4ngig davon bleibt die Einrichtung von Babyklappen bestehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Frankfurt am Main. Der Jahreswechsel hat im Gesundheitswesen wieder eine Reihe von Neuerungen gebracht. 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