{"id":118188,"date":"2013-12-23T16:46:02","date_gmt":"2013-12-23T16:46:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=118188"},"modified":"2013-12-23T16:46:02","modified_gmt":"2013-12-23T16:46:02","slug":"orientierungshilfe-fuer-brauchtumsfeuer-einschraenkungen-beim-hutzelfeuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=118188","title":{"rendered":"\u201eOrientierungshilfe f\u00fcr Brauchtumsfeuer\u201c &#8211;  Einschr\u00e4nkungen beim Hutzelfeuer?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Hutzelfeuer.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-118189\" alt=\"Hutzelfeuer\" src=\"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Hutzelfeuer-265x175.jpg\" width=\"265\" height=\"175\" srcset=\"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Hutzelfeuer-265x175.jpg 265w, https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Hutzelfeuer.jpg 600w\" sizes=\"(max-width: 265px) 100vw, 265px\" \/><\/a>Rh\u00f6n. Seit Dezember 2012 gibt es ihn: Den Erlass des Hessischen Umweltministeriums zu \u201eBrauchtumsfeuer in Hessen\u201c. Der Verein Natur- und Lebensraum Rh\u00f6n sieht sich veranlasst, in Anbetracht der aktuellen Diskussionen in der Region f\u00fcr das Biosph\u00e4renreservat Stellung zu beziehen. Einf\u00fchrend macht das Ministerium deutlich, dass Brauchtumsfeuer und Brauchtumspflege vielerorts in Hessen seit Jahrzehnten als fester Bestandteil in der \u00f6rtlichen Gemeinschaft verankert sind. Es wird gew\u00fcrdigt, dass j\u00e4hrlich wiederkehrende Veranstaltungen durch ehrenamtliches Engagement von vielen B\u00fcrgern, von \u00f6rtlichen Vereinen und nicht zuletzt von den Freiwilligen Feuerwehren getragen werden. Herausgearbeitet wird auch, dass als Brauchtumsfeuer nur solche Feuer anzuerkennen sind, die in der Ortschaft verankert sind, unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet werden und im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung f\u00fcr jedermann zug\u00e4nglich sind. St\u00e4dte und Gemeinden werden aufgefordert, Gefahrenabwehrverordnungen nach \u00c2\u00a7 74 HSOG zu erlassen.<!--more--><\/p>\n<p>Konkret wird die Verlautbarung des Ministeriums dann in der als \u201eOrientierungshilfe\u201c beigef\u00fcgten Anlage. Diese enth\u00e4lt eine Reihe von Selbstverst\u00e4ndlichkeiten wie das vorherige Anmelden und die Angabe des Veranstalters. B\u00fcrokratisch wird es bei der Meldung von Aufsichtspersonen mit Anschrift und Alter, der Vorlage von Zustimmungserkl\u00e4rungen der Eigent\u00fcmer, Vorgaben f\u00fcr H\u00f6he und Durchmesser, der Mindestabst\u00e4nde oder auch der Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr, die z.B. das Anlegen von Sicherheitsstreifen vorsieht.<\/p>\n<p>Positiv, aber auch eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit ist sicherlich, dass nochmals deutlich herausgearbeitet wird, dass Altreifen, beschichtetes und behandeltes Holz, Brandbeschleuniger und Mineral\u00f6le nichts bei einem Brauchtumsfeuer verloren haben.<\/p>\n<p>Die Forderung allerdings, dass nur Holz, Baum- oder Strauchschnitt verbrannt werden d\u00fcrfen, die trocken sind, ist eine Forderung, die bei einem Hutzelfeuer nicht haltbar ist. Auch die Forderung, dass der Untergrund f\u00fcr Brauchtumsfeuer vorher mit Sand, Kies oder Steinen abgedeckt wird, muss als weltfremd erachtet werden.<\/p>\n<p>Die Aufforderung, dass die Feuerstelle erst am Tag des Anz\u00fcndens aufgeschichtet werden darf, ist realit\u00e4tsfern. Begr\u00fcndet wird dies damit, dass ansonsten Tiere in den Reisighaufen Unterschlupf suchen k\u00f6nnten. Wer aber die Betriebsamkeit an den Hutzelfeuerpl\u00e4tzen kennt, der wei\u00df, dass in den zwei bis drei Wochen vor dem Hutzelsonntag intensiv an der Feuerstelle gearbeitet und aufgeschichtet wird, womit eine permanente St\u00f6rung einher geht. Auch befinden sich zu dieser Jahreszeit die meisten Tiere noch im Winterschlaf bzw. in der Winterruhe, sodass in Anbetracht der Jahreszeit eine Gef\u00e4hrdung der Tiere weitgehend ausgeschlossen werden kann.<\/p>\n<p>Ausgiebige Regelungen trifft die \u201eOrientierungshilfe\u201c auch hinsichtlich der Aufsicht. So bedarf es mindestens einer Aufsichtsperson, die das Feuer durchg\u00e4ngig \u00fcberwacht und auch das Abbrennen steuern soll. Auch Regelungen zur Beaufsichtigung der Kinder sieht das Papier vor. \u00c2\u00a0Wo bleiben dabei der Spa\u00df und die Freude der Kinder, f\u00fcr die es das Gr\u00f6\u00dfte ist, als Belohnung f\u00fcr ihre Arbeit auch beim Anbrennen des Haufens mit von der Partie zu sein? Nimmt man die Orientierungshilfe erst, wird den handelnden Akteuren die Belohnung f\u00fcr ihr Engagement entzogen. Und wieso wird soll die Aufsichtspflicht f\u00fcr die jungen Besucher den Organisatoren und Vereinen angelastet werden? Wir meinen: Eltern haften f\u00fcr ihre Kinder!<\/p>\n<p>Ausreichende L\u00f6schmittel und L\u00f6schger\u00e4te sollen bereitgehalten werden und wie zitiert werden Mindestabst\u00e4nde gefordert, z.B. 150 m zu Bundesautobahnen und Fernstra\u00dfen, 100 m zu Naturschutzgebieten, W\u00e4lder und Heiden, 50 m zu sonstigen Geb\u00e4uden und \u00f6ffentlichen Verkehrswegen sowie 10 m zu Grundst\u00fccksgrenze oder anderen befestigten Wirtschaftswegen. Besonders dubios wird die Forderung, dass 5 m breite, umgepfl\u00fcgte oder gefr\u00e4ste Sicherheitsstreifen anzulegen sind, wenn innerhalb der vorstehend genannten Mindestabst\u00e4nde brennbare Gegenst\u00e4nde oder Pflanzen vorhanden sind. Letztlich m\u00fcndet das Papier des Ministeriums in eine 3 DIN-A4-seitige Anzeige, mit der die Brauchtumsfeuer b\u00fcrokratisiert werden sollen.<\/p>\n<p>Aus Sicht des Vereins Natur- und Lebensraum Rh\u00f6n e.V. regelt das Papier zum einen Selbstverst\u00e4ndlichkeiten, zum anderen werden aber Hutzelfeuerstandorte, die seit Jahrzehnten in der Nutzung sind, in Frage gestellt. Die Arbeit und die M\u00fche der \u00f6rtlichen Vereine, die sich mit der Organisation eines attraktiven Hutzelfeuers plagen, werden durch \u00fcberzogene b\u00fcrokratische Vorstellungen konterkariert. Was man in Wiesbaden vielleicht nicht wei\u00df: Die Hutzelfeuer in Osthessen sind eine regionale Variante der Winterverbrennung, die vermutlich in vorchristliche Zeiten zur\u00fcckgreift. Das Hutzelfeuer ist Identifikationspunkt f\u00fcr die Ortsgemeinschaft, ist gelebtes Brauchtum und lebt vom ehrenamtlichen Engagement vieler B\u00fcrger, st\u00e4rkt die Identit\u00e4t der Ortsgemeinschaft und ist f\u00fcr Osthessen pr\u00e4gend. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Vereins Natur- und Lebensraum Rh\u00f6n e.V., Martin Kremer, macht deutlich: \u201eWir haben den Eindruck, dass hier Verantwortung nach unten delegiert und den Vereinen und Kommunen der Schwarze Peter f\u00fcr etwaige Haftungen zugespielt wird. Auch so kann man ehrenamtliches Engagement\u00c2\u00a0 und kulturelles Erbe zunichte machen\u201c.<\/p>\n<p>Der Verein Natur- und Lebensraum Rh\u00f6n e.V. fordert die heimischen Landtagsabgeordneten auf, sich beim Ministerium f\u00fcr eine R\u00fccknahme des Erlasses stark zu machen. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Regelung ebenso f\u00fcr die kirchlichen Feuer gilt und die Pfarrgemeinden davon genauso betroffen sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Rh\u00f6n. Seit Dezember 2012 gibt es ihn: Den Erlass des Hessischen Umweltministeriums zu \u201eBrauchtumsfeuer in Hessen\u201c. Der Verein Natur- und Lebensraum Rh\u00f6n sieht sich veranlasst, in Anbetracht der aktuellen Diskussionen in der Region f\u00fcr das Biosph\u00e4renreservat Stellung zu beziehen. 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