{"id":117636,"date":"2013-12-09T07:28:18","date_gmt":"2013-12-09T07:28:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=117636"},"modified":"2013-12-09T07:28:18","modified_gmt":"2013-12-09T07:28:18","slug":"gehwegwinterdienst-pflichten-der-anlieger-und-grundstueckseigentuemer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=117636","title":{"rendered":"Gehwegwinterdienst &#8211; Pflichten der Anlieger und Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer"},"content":{"rendered":"<p>Fulda. In der Stadt Fulda ist das Reinigen und Schneer\u00e4umen der Gehwege durch die \u201eSatzung \u00fcber die Stra\u00dfenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda\u201c verbindlich geregelt. Gleichzeitig wird mit der Satzung die Verpflichtung zum Reinigen und Schneer\u00e4umen auf die jeweiligen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer \u00fcbertragen. Hierauf m\u00f6chte die Stadt Fulda im Hinblick auf die einsetzenden Schneef\u00e4lle hinweisen.\u00e2\u20ac\u00a8Die R\u00e4um- und Streuzeiten nach der Satzung sind wie folgt: \u00e2\u20ac\u00a8\u00e2\u20ac\u00a8Die Verpflichtungen gelten t\u00e4glich, morgens vor Einsetzen des Hauptberufsverkehrs, sp\u00e4testens jedoch ab 07:00 Uhr und enden abends mit dem Aufh\u00f6ren des allgemeinen Tagesverkehrs, mindestens jedoch bis 20:00 Uhr. An Samstagen beginnen die Verpflichtungen morgens sp\u00e4testens ab 08:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sp\u00e4testens ab 09:00 Uhr. Die Verpflichtungen sind bei Schneefall jeweils unverz\u00fcglich zu erf\u00fcllen, mit Ausnahme der Zeit anhaltenden starken Schneefalls.<!--more--><\/p>\n<p>Bei Schneefall haben die Eigent\u00fcmer die Gehwege entlang ihrer Grundst\u00fccke in einer Breite von mindestens 1 Meter vom Schnee zu r\u00e4umen, bei Bushaltestellen, die sich vor privaten Grundst\u00fccken befinden, ist ein Zugang von mind. 1 m Breite zu r\u00e4umen. Die Eigent\u00fcmer von Eckgrundst\u00fccken haben die \u00dcberwege in Verl\u00e4ngerung ihrer Grundst\u00fccke oder der Gehwege bis zur Stra\u00dfenmitte zu r\u00e4umen. Soweit in Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, ist als Gehweg ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundst\u00fccksgrenze von Schnee zu r\u00e4umen.<\/p>\n<p>Bei Schnee- und Eisgl\u00e4tte sind die zu r\u00e4umenden Fl\u00e4chen mit Sand, Splitt oder einem \u00e4hnlichen abstumpfenden Material so zu bestreuen, dass sie von Fu\u00dfg\u00e4ngern m\u00f6glichst gefahrlos benutzt werden k\u00f6nnen. Bei Eisgl\u00e4tte sind Gehwege in voller Breite, \u00dcberwege in 2 Meter Breite abzustumpfen. Streusalz darf auf Gehwegen und im Wurzelbereich von B\u00e4umen grunds\u00e4tzlich nicht verwendet werden. \u00e2\u20ac\u00a8Gehwege, die an st\u00e4dtischen Grundst\u00fccken liegen, werden von st\u00e4dtischen Mitarbeitern ger\u00e4umt.<\/p>\n<p><strong>R\u00e4umpflicht bei einseitigem Gehweg<\/strong><\/p>\n<p>Bei nur einseitigen Gehwegen gestaltet sich die R\u00e4umpflicht wie folgt:\u00e2\u20ac\u00a8In ungeraden Jahren (z.B. 2013) muss der direkte Anlieger den Gehweg von Eis und Schnee befreien. In geraden Jahren (z.B. 2014) geht diese Pflicht auf den gegen\u00fcberliegenden Anlieger des Gehweges \u00fcber. Wir bitten diese Regelung \u2013 auch im nachbarschaftlichen Miteinander \u2013 zu beachten.<\/p>\n<p><strong>Fahrbahnwinterdienst<\/strong><\/p>\n<p>Der Fahrbahnwinterdienst im Stadtgebiet Fulda wird vom Betriebsamt vorgenommen. Die Stra\u00dfen der Stadt sind bez\u00fcglich der Winterdiensteins\u00e4tze in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt: Bei Glatteis werden alle Stra\u00dfen der 1. und 2. Dringlichkeit mit Feuchtsalz bestreut. Die Stra\u00dfen der 3. Dringlichkeit, dass sind alle Wohnstra\u00dfen unter 10 % Steigung, werden bei einer r\u00e4umf\u00e4higen Schneeh\u00f6he nachrangig ger\u00e4umt. Aus Umweltschutz- und Kostengr\u00fcnden wird hier auf eine Salzstreuung verzichtet.<\/p>\n<p><strong>Information und Auskunft<\/strong><\/p>\n<p>Ausf\u00fchrliche Informationen zum Thema Winterdienst und Stra\u00dfenreinigung finden Sie in der Satzung \u00fcber die Stra\u00dfenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda. Sie erhalten diese im B\u00fcrgerb\u00fcro oder im Betriebsamt sowie im Internet unter www.fulda.de. Das Betriebsamt k\u00f6nnen Sie per E-Mail erreichen:<br \/>\nstrassenreinigung.winterdienst@fulda.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Fulda. 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