{"id":113424,"date":"2013-09-02T05:43:40","date_gmt":"2013-09-02T05:43:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=113424"},"modified":"2013-09-02T05:43:40","modified_gmt":"2013-09-02T05:43:40","slug":"haftungsfalle-fuer-unternehmer-verschluesselung-von-unternehmensdaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=113424","title":{"rendered":"Haftungsfalle f\u00fcr Unternehmer: Verschl\u00fcsselung von Unternehmensdaten"},"content":{"rendered":"<p>Frankfurt. Die von Edward Snowden zu Tage gebrachten Erkenntnisse \u00fcber den massenhaften Datenmissbrauch durch die USA haben unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland. Die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern fordert die Unternehmen auf, ihren Datenverkehr mit Partnern in den USA kritisch zu \u00fcberpr\u00fcfen. <!--more--><\/p>\n<p>Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch wies gegen\u00fcber den hessischen IHKs darauf hin, dass mit dem Aussp\u00e4hen der bundesdeutschen Daten die Grundlage f\u00fcr das so genannte Safe-Harbour-Abkommen entzogen worden sei. Dies hatte es bisher deutschen Unternehmen erlaubt, Daten in die USA zu transferieren. Dies galt sowohl f\u00fcr personenbezogene Daten und Produktentwicklungen als etwa auch f\u00fcr relevante Korrespondenz, die \u00fcber die Cloud eines amerikanischen Anbieters gesendet wird.<\/p>\n<p>Nach Darstellung des Datensch\u00fctzers wurde \u201edem Safe-Harbour-Abkommen und den darauf bezogenen Kommissionsentscheidungen mit dem jetzt bekannten Datenschutz-Versto\u00df teilweise die Gesch\u00e4ftsgrundlage entzogen\u201c. Alle Unternehmensdaten m\u00fcssen bei der Daten\u00fcbertragung in die USA nachweislich sicher verschl\u00fcsselt werden. Unternehmer tragen die Verantwortung gegen\u00fcber ihren Mitarbeitern, Produktentwicklern und nicht zuletzt den Investoren daf\u00fcr, dass nur noch verschl\u00fcsselt Daten ins Ausland gelangen. Das Verschl\u00fcsseln und der Nachweis der Verschl\u00fcsselung von Unternehmensdaten seien der datenschutzrechtlich geforderte Weg.<\/p>\n<p>Da nach Auskunft des Hessischen Datenschutzbeauftragten gegenw\u00e4rtig keine M\u00f6glichkeit bestehe, durchg\u00e4ngig verschl\u00fcsselt Daten weiter zu verarbeiten, ist derzeit allenfalls eine Speicherung in den USA bzw. im Ausland m\u00f6glich, bei der der Schl\u00fcssel unter alleiniger Kontrolle des Unternehmens in Deutschlands ist.<\/p>\n<p>Soweit aufgrund bestehender rechtlicher Bindungen bereits personenbezogene Daten im Ausland verarbeitet werden, besteht f\u00fcr diese Verarbeitung ein Vertrauens-\/Bestandschutz. Im \u00dcbrigen ist bei der Abw\u00e4gung, ob eine Datenverarbeitung im Ausland m\u00f6glich ist, die derzeitige Situation im jeweiligen Land zu ber\u00fccksichtigen. Im Zweifelsfall sollten die Unternehmen die Beratung des Hessischen Datenschutzbeauftragten wahrnehmen (http:\/\/www.datenschutz.hessen.de).<\/p>\n<p>Gleichzeitig appellierte Prof. Dr. Ronellenfitsch an die hiesigen IT-Firmen, die Entwicklung von Verschl\u00fcsselungs- und Datensicherheitstechnik voran zu treiben. Bisher liege die Marktf\u00fchrerschaft dieser Technologien in amerikanischer bzw. israelischer Hand. Es werde Zeit, dass das in Deutschland wohlgeordnete Verwaltungsrecht an dieser Stelle im positiven Sinne zum Einsatz k\u00e4me.<\/p>\n<p>Die Branchenvertreter der Medienpolitischen Kommission Hessen sehen in dieser Situation eine Chance f\u00fcr die hessischen IT-Rechenzentren, die mit einem der h\u00f6chsten Standards an IT-Sicherheit arbeiten. Die hohen Sicherheitsstandards sollten sich als vorteilhafter Standortfaktor einsetzen lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Frankfurt. Die von Edward Snowden zu Tage gebrachten Erkenntnisse \u00fcber den massenhaften Datenmissbrauch durch die USA haben unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland. 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