{"id":111759,"date":"2013-07-26T07:43:49","date_gmt":"2013-07-26T07:43:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=111759"},"modified":"2013-07-26T07:44:15","modified_gmt":"2013-07-26T07:44:15","slug":"nr-299-hohe-waldbrandgefahr-in-weiten-teilen-sud-und-mittelhessens-umweltministerium-ruft-zweithochste-alarmstufe-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=111759","title":{"rendered":"Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen  S\u00fcd- und Mittelhessens \u2013 Umweltministerium ruft zweith\u00f6chste Alarmstufe aus"},"content":{"rendered":"<p>Hessen. Das Hessische Ministerium f\u00fcr Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat f\u00fcr den Zeitraum vom 26. bis 28. Juli 2013 die Waldbrandalarmstufe 1, die zweith\u00f6chste Warnstufe, \u00c2\u00a0f\u00fcr die Bereiche der Regierungspr\u00e4sidien Darmstadt und Gie\u00dfen ausgerufen. Insbesondere das bevorstehende Wochenende mit erwarteten Temperaturen nahe 40\u00c2\u00b0 C und eine zunehmende Zahl von Waldbr\u00e4nden machten diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Zum Wochenwechsel wird mit gewittrigen Niederschl\u00e4gen und einem Temperaturr\u00fcckgang gerechnet, was zumindest eine vor\u00fcbergehende Milderung der Waldbrandgefahr bedeuten w\u00fcrde.<!--more--><\/p>\n<p>Mit dem Ausrufen der zweith\u00f6chsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gef\u00e4hrdeten Waldbereiche verst\u00e4rkt \u00fcberwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und nimmt Kontakt zu den \u00f6rtlichen Brandschutzdienststellen auf. Angesichts des hei\u00dfen Wochenendes unterst\u00fctzt zus\u00e4tzlich die Polizeifliegerstaffel des Landes Hessen die Kontrolle der gef\u00e4hrdeten Bereiche durch \u00dcberwachungsfl\u00fcge.<\/p>\n<p>Das Ministerium bittet daher alle Besucher um erh\u00f6hte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Au\u00dferhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillpl\u00e4tzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gel\u00f6scht wird. F\u00fcr die im Einzelfall erforderliche Schlie\u00dfung von Grillstellen in besonders brandgef\u00e4hrdeten Waldbereichen wird bereits jetzt um Verst\u00e4ndnis gebeten.<\/p>\n<p>Im Wald ist das Rauchen grunds\u00e4tzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Stra\u00dfen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die W\u00e4lder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws d\u00fcrfen nur auf den ausgewiesenen Parkpl\u00e4tzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht \u00fcber trockenem Bodenbewuchs.<\/p>\n<p>Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverz\u00fcglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die n\u00e4chste Forstdienststelle zu informieren.<\/p>\n<p><b>Zum Hintergrund:<\/b><\/p>\n<p>Der deutsche Wetterdienst (DWD) stellt w\u00e4hrend der Waldbrandsaison (M\u00e4rz bis Oktober) t\u00e4glich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen f\u00fcr Deutschland bereit. Die Gef\u00e4hrdungslage f\u00fcr das Auftreten von Waldbr\u00e4nden wird dabei in Deutschland seit 2012 nach dem WBI-Modell berechnet. Dieses Modell gliedert die Waldbrandgefahr in 5 Stufen, wobei Stufe 1 eine sehr geringe, Stufe 5 eine sehr hohe Waldbrandgefahr signalisiert. In die Berechnungen des Gefahrenindex flie\u00dfen u.a. Daten der Lufttemperatur, relativen Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsrate ein.<\/p>\n<p>Unter Zugrundelegung dieser Prognose sowie weiterer Faktoren, wie weiterer Prognoseverfahren, der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einsch\u00e4tzung der Gro\u00dfwetterlage wird vom Hessischen Ministerium f\u00fcr Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ggf. eine der beiden Hessischen Waldbrandalarmstufen ausgel\u00f6st. Bereits im Vorfeld werden die betroffenen Dienststellen, der Landesbetrieb Hessen-Forst, und das f\u00fcr den Brand- und Katastrophenschutz zust\u00e4ndige Innenministerium \u00fcber die beabsichtige Ma\u00dfnahme informiert. W\u00e4hrend der Gefahrenphase besteht fortlaufend Kontakt.<\/p>\n<p>Das Ausrufen der Waldbrandalarmstufe 1 bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe \u00c2\u00a0Waldbrandgefahr besteht. Der Landesbetrieb Hessen-Forst mit seinen Forst\u00e4mtern veranlasst in diesem Fall eine verst\u00e4rkte \u00dcberwachung der besonders gef\u00e4hrdeten Waldgebiete und stellt die technische Einsatzbereitschaft sicher (z.B. durch Kontrolle der Zugangswege, L\u00f6schwasserentnahmestellen, Ger\u00e4te und Nachrichtenverbindungen).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird der Kontakt mit den Brandschutzdienststellen intensiviert und die Information der Bev\u00f6lkerung durch die lokale Presse sichergestellt. Die Alarmstufe 1 ist eine Vorstufe zur Alarmstufe 2. Bei Alarmstufe 2 herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. eine verst\u00e4rkte Luftbeobachtung und die M\u00f6glichkeit zur fl\u00e4chendeckenden Sperrung von Grillpl\u00e4tzen, Waldwegen und Waldfl\u00e4chen beinhaltet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Hessen. 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