{"id":105930,"date":"2013-01-28T00:12:41","date_gmt":"2013-01-28T00:12:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=105930"},"modified":"2013-01-27T15:54:19","modified_gmt":"2013-01-27T15:54:19","slug":"seit-1990-wurden-7802-personen-in-der-stadt-fulda-eingeburgert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=105930","title":{"rendered":"Seit 1990 wurden 7802 Personen in der Stadt Fulda eingeb\u00fcrgert"},"content":{"rendered":"<p>Fulda (cp). \u201eIn der Regel haben sich die Antragsteller diesen Schritt reiflich \u00fcberlegt, denn er hat f\u00fcr sie eine gro\u00dfe Bedeutung\u201c, berichtet Joachim Motz, der beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda f\u00fcr die Einb\u00fcrgerungen zust\u00e4ndig ist. Mit \u201eEinb\u00fcrgerung\u201c bezeichnet man die Verleihung der Staatsb\u00fcrgerschaft an einen Ausl\u00e4nder bzw. eine Ausl\u00e4nderin. Seit 1990 haben sich insgesamt 7802 Personen in Fulda einb\u00fcrgern lassen. Meist waren es in jedem Jahr zwischen 200 und 300 Personen, wobei die hohen Zahlen der Jahre 1994 bis 1998 \u2013 zwischen 470 und 745 pro Jahr \u2013 aus den Einb\u00fcrgerungen der Sp\u00e4taussiedler resultierten. <!--more--><\/p>\n<p>\u201eSeit dem ersten August 1999 werden Sp\u00e4taussiedler nicht mehr eingeb\u00fcrgert, sondern erhalten automatisch, also nach der Erf\u00fcllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen, die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit\u201c, erkl\u00e4rt Motz die Tatsache, dass sich die Anzahl der Eingeb\u00fcrgerten von 1998 auf 1999 mehr als halbiert hatte. W\u00e4hrend in Fulda die gr\u00f6\u00dfte Gruppe der Antragsteller aus der T\u00fcrkei stammt, zeigen die Herkunftsl\u00e4nder der Eingeb\u00fcrgerten, wie international die osthessische Barockstadt ist. So kommen die Antragssteller zum Beispiel aus Polen, Italien, Ungarn, Afghanistan, Kamerun, Eritrea, Kolumbien und Peru. Daher bietet sich bei dem dreimal im Jahr stattfindenden Einb\u00fcrgerungsempfang immer ein buntes Bild von Menschen unterschiedlicher Kulturen, Hautfarben und Religionen. \u201eEs freut mich sehr, dass sich jedes Jahr viele ausl\u00e4ndische Mitb\u00fcrger daf\u00fcr entscheiden, die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit anzunehmen, denn sie bekennen sich damit zu ihrer neuen Heimat\u201c, hebt Oberb\u00fcrgermeister Gerhard M\u00f6ller hervor.<\/p>\n<p><strong>Voraussetzungen<\/strong><\/p>\n<p>Um eingeb\u00fcrgert werden zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. So muss der Antragssteller schon mindestens acht Jahre in Deutschland leben und entweder EU-B\u00fcrger (Freiz\u00fcgigkeitsbescheinigung) sein oder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis haben. Au\u00dferdem muss er ausreichende Deutschkenntnisse sowie staatsb\u00fcrgerliches Grundwissen vorweisen, Unterhaltsf\u00e4hig sein und darf keine Vorstrafe haben. \u201eWichtig ist nat\u00fcrlich auch, dass keine Anhaltspunkte f\u00fcr eine extremistische oder terroristische Bet\u00e4tigung vorliegen und sich der Antragssteller zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt\u201c, legt Joachim Motz dar und f\u00fcgt hinzu, dass es auch zahlreiche Besonderheiten \u2013 zum Beispiel bei Staatenlosen oder Ausl\u00e4ndern mit deutschem Ehepartner \u2013 gebe. Wer sich f\u00fcr eine Einb\u00fcrgerung entscheidet, muss zuerst einen Antrag bei der Stadtverwaltung Fulda ausf\u00fcllen und verschiedene Unterlagen beif\u00fcgen. Diese Dokumente werden dann elektronisch an das Regierungspr\u00e4sidium Kassel, das als Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rde fungiert, weitergeleitet. Von dort wird die Verwaltungsgeb\u00fchr von 255 Euro erhoben und Ausk\u00fcnfte von anderen Beh\u00f6rden eingeholt. Das Regierungspr\u00e4sidium entscheidet dann, ob der Antrag genehmigt wird. Wenn dies der Fall ist, wird eine Einb\u00fcrgerungsurkunde ausgestellt und an die Stadtverwaltung Fulda geschickt. Laut Joachim Motz dauert dieser gesamte Prozess normalerweise zwischen neun und 18 Monaten.<\/p>\n<p><strong>Aktiv mitgestalten<\/strong><\/p>\n<p>Doch warum sollte man sich als Ausl\u00e4nder eigentlich einb\u00fcrgern lassen? Oberb\u00fcrgermeister Gerhard M\u00f6ller fasst die Gr\u00fcnde zusammen: \u201eWenn man auf Dauer hier lebt, m\u00f6chte man doch auch ein gleichberechtigter B\u00fcrger des Landes sein. Durch die Einb\u00fcrgerung kann man die Zukunft Deutschlands aktiv mitgestalten und erh\u00e4lt neben Pflichten auch viele Rechte.\u201c Dazu z\u00e4hlen zum Beispiel die Berufsfreiheit, das aktive und passive Wahlrecht, politische Bet\u00e4tigungsm\u00f6glichkeiten, Ausweisungs- und Auslieferungsschutz sowie Reiseerleichterung. Neueingeb\u00fcrgerte sollten von den vielf\u00e4ltigen M\u00f6glichkeiten der demokratischen Mitbestimmung Gebrauch machen und sich in die Gesellschaft einbringen, betont der Fuldaer Verwaltungschef. \u201eOb im Ausl\u00e4nderbeirat, einem Verein oder dem Elternbeirat \u2013 in Fulda gibt es viele interessante Bereiche, in denen man sich einbringen kann\u201c, erkl\u00e4rt M\u00f6ller und f\u00fcgt hinzu, dass die Stadt von engagierten B\u00fcrgern lebe.<\/p>\n<p><strong>Informationen<\/strong><\/p>\n<p>N\u00e4here Informationen zur Einb\u00fcrgerung erteilt Joachim Motz vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda unter Tel.: 0661\/102-1303 oder per E-Mail unter joachim.motz@fulda.de.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Fulda (cp). \u201eIn der Regel haben sich die Antragsteller diesen Schritt reiflich \u00fcberlegt, denn er hat f\u00fcr sie eine gro\u00dfe Bedeutung\u201c, berichtet Joachim Motz, der beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda f\u00fcr die Einb\u00fcrgerungen zust\u00e4ndig ist. 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