{"id":100706,"date":"2012-08-07T00:10:06","date_gmt":"2012-08-07T00:10:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fuldaer-nachrichten.de\/?p=100706"},"modified":"2012-08-07T07:27:47","modified_gmt":"2012-08-07T07:27:47","slug":"aok-hessen-sucht-schwarze-schafe-im-gesundheitswesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuldaernachrichten.de\/?p=100706","title":{"rendered":"AOK Hessen sucht schwarze Schafe im Gesundheitswesen"},"content":{"rendered":"<p>Bad Homburg. Detektivische Arbeit lohnt sich: Die bei der AOK Hessen angesiedelte sechsk\u00f6pfige Stabstelle zur Bek\u00e4mpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen hat 2010 und 2011 fast 1,6 Mio. Euro an R\u00fcckforderungen f\u00fcr zu Unrecht abgerechnete Leistungen realisiert. Ob einzelne \u00c4rzte, Heilmittelerbringer, Apotheken oder auch Versicherte \u2013 wer sich auf Kosten anderer bereichert, muss mit den AOK-Experten und der Staatsanwaltschaft rechnen. 183 Neuf\u00e4lle kamen in diesem Zeitraum auf den Tisch. Bei insgesamt 49 kam es zu einer Strafanzeige.<!--more--><\/p>\n<p>Seit nunmehr neun Jahren geht die Task Force der Gesundheitskasse von Eschborn aus Hinweisen nach, um der zweckwidrigen Nutzung von Finanzmitteln auf den Grund zu gehen. In den Jahren 2010 und 2011 kamen 458 Hinweise von anonymer Seite, aber auch von Versicherten, der Kripo oder Praxispersonal. In 169 F\u00e4llen gab es schlie\u00dflich keinen hinreichenden Tatverdacht, doch der gr\u00f6\u00dfte Teil ist es wert, n\u00e4her verfolgt zu werden. Die Beispiele sind vielf\u00e4ltig, wie die Solidargemeinschaft gesch\u00e4digt werden kann. So hatte ein Transportunternehmen h\u00f6her verg\u00fctete Einzelfahrten zu einer ambulanten Operation in eine bestimmte Arztpraxis abgerechnet. Tats\u00e4chlich handelte es sich jedoch um weitaus weniger aufw\u00e4ndigere Sammelfahrten. Einige Patienten mussten sogar sehr lange warten, bis der letzte operiert ist, und erst dann konnten alle nach Hause chauffiert werden. Vermutet wurde eine unlautere Absprache zwischen dem Transportunternehmen und dem Facharzt. Gemeinsam\u00c2\u00a0 mit der Staatsanwaltschaft konnte ein Vergleich \u00fcber die R\u00fcckzahlung von 20.000 Euro geschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>Durch Fingerabdr\u00fccke \u00fcberf\u00fchrt<\/strong><\/p>\n<p>In einem anderen Fall ging es um Rezeptf\u00e4lschung. Eine unbekannte Person h\u00e4tte in einer Apotheke versucht, ein Rezept \u00fcber Hepsera einzul\u00f6sen, ein hochpreisiges Medikament zur Behandlung von chronischer Hepatitis B.\u00c2\u00a0 Dem Apotheker kam das Rezept verd\u00e4chtig vor, weil es von einem Gef\u00e4\u00dfchirurgen ausgestellt war \u2013 die Fachrichtung passte nicht. Der Arzt versicherte dem Apotheker telefonisch, den Patienten \u00fcberhaupt nicht zu kennen, das Rezept nicht ausgestellt zu haben. Der Kunde, konfrontiert mit dieser Aussage, verlie\u00df dann fluchtartig die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume. Das kam mehrmals vor, und nach einigen Monaten konnte der T\u00e4ter anhand von Fingerabdr\u00fccken auf der Verordnung identifiziert werden. Seine Wohnung wurde durchsucht und etliche Rezeptvordrucke gesichert. Der Schaden f\u00fcr die AOK Hessen: 6.500 Euro. Es h\u00e4tte leicht f\u00fcnfstellig werden k\u00f6nnen, wenn der Trick niemandem aufgefallen w\u00e4re.<\/p>\n<p><strong>Wenn Tote unterschreiben<\/strong><\/p>\n<p>Ein weiteres Beispiel betrifft eine Physiotherapiepraxis. Hier wurden bei einer betagten AOK-Versicherten 15 Behandlungen nach ihrem Todestag abgerechnet. Unterschriften einer Mitarbeiterin des Pflegeheimes, in dem die Dame wohnte, best\u00e4tigten die Leistung \u2013 zumindest schien es so. Doch die Pflegerin war an dem Betrug nachweislich nicht beteiligt. Vielmehr wurde ihre Signatur von einer Mitarbeiterin der Physiotherapiepraxis gef\u00e4lscht. Doch die Behandlungen sollen tats\u00e4chlich stattgefunden haben, allerdings vor dem Tod der Versicherten. Die AOK Hessen forderte hier \u00fcber 2.000 Euro zur\u00fcck. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weitergeleitet.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen von Bedeutung<\/strong><\/p>\n<p>Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist nach wie vor \u2013 so die Erkenntnis der Stabsstelle \u2013 ein Ausnahmeph\u00e4nomen. Trotzdem kommt Betrug tagt\u00e4glich vor, wie in jeder anderen bedeutenden Branche auch. Ohne die Hinweise von Dritten w\u00e4re die Arbeit des Teams deutlich schwieriger. So mancher Straftatbestand w\u00fcrde gar nicht erkannt werden. Auch der enge Austausch mit der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung hat dazu gef\u00fchrt, Straft\u00e4ter noch fr\u00fchzeitiger und effektiver zu \u00fcberf\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"tmnf_excerpt\"><p>Bad Homburg. 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