Fulda. Das umstrittene Versorgungsgesetz soll nun doch eine Sondervergütung für Ärztenetze vorsehen. Dies geht aus einer Ergänzung zum Gesetzesentwurf hervor, den die Regierungskoalition nach einem Bericht der Ärztezeitung vom Donnerstag (14.09.) jetzt vorgelegt hat. Danach soll auch ein netzeigenes Honorarvolumen möglich sein. „Genau dafür haben auch wir uns gemeinsam mit hessenmed e. V. monatelange eingesetzt“, so Gabriele Bleul, Geschäftsführender Vorstand der Gesundheitsnetz Osthessen eG. „Wir werden nun weiter darum kämpfen, dass Ärztenetze den Leistungserbringerstatus erhalten“, so Bleul.
Wie die Ärztezeitung berichtet, will die Koalition mit dem Änderungsantrag eine bessere Zusammenarbeit der niedergelassenen Ärzte untereinander erreichen. Laut Antrag sollen „gesonderte Vergütungsregelungen für vernetzte Praxen auch als eigenes Honorarvolumen als Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vorgesehen werden, soweit dies einer Verbesserung der ambulanten Versorgung dient und das Praxisnetz von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt ist“ (Paragraf 87 b Absatz 2 der Satz 2). Die Kriterien für die Anerkennung müsse die Kassenärztliche Bundesvereinigung festlegen, hieß es.
Die Koalition begründete den Änderungsantrag damit, dass auf dieses Weise Kooperationen gefördert werden könnten, die sich an definierten Versorgungszielen, etwa einer erhöhten Impf- oder Präventionsquote, ausrichteten. Wie die Ärzte das Gesamtvergütungsvolumen unter sich verteilen, soll ihnen selbst überlassen bleiben. „Die Neuregelung werde einen starken Impuls für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Ärztebündnissen wie der GNO eG geben“, so GNO-Vorstandsmitglied Dr. Christoph Müller. „Die Neuregelung bringt uns dem Ziel, die Gesundheitsversorgung Osthessens aktiv mit zu gestalten und die ambulante medizinische Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern, ein Stück näher“, so Dr. Müller.
„Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, endlich wird die in vielen Regionen bereits erfolgreiche und oft ehrenamtliche Mehrarbeit von niedergelassenen Ärzten honoriert“, kommentiert Dr. Jörg Simon, Vorstandsvorsitzender von hessenmed e. V. und Handlungsbevollmächtigter der GNO eG. „Wir hoffen, dass dieser Entwurf beschlossen wird und die KBV dies dann auch sinnvoll umsetzt. Die Praxis in den vergangen Jahren zeigt deutlich, welche Kriterien für einen Erfolg eines Ärztenetzes erforderlich sind“, so Dr. Simon.