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Neue Mobilfunkempfehlungen erleichtern Breitbandausbau

Wiesbaden. Um den Breitbandausbau weiter voranzutreiben, hat das Hessische Wirtschaftsministerium seine Mobilfunkempfehlungen aktualisiert und an die mittlerweile erleichterte Rechtslage angepasst. „Mit diesen Änderungen haben wir die Weichen richtig gestellt: Das Verfahren wird verschlankt und technischer Fortschritt beschleunigt. Das ist ein Beitrag zur flächendeckenden Breitbandgrundversorgung, die wir bis Ende des Jahres erreichen wollen”, erklärte Wirtschaftsminister Dieter Posch.

Mobilfunk spielt eine wesentliche Rolle beim Anschluss ländlicher Regionen an das schnelle Internet. Die überarbeiteten „Hinweise und Empfehlungen zur baurechtlichen Beurteilung von Mobilfunkanlagen“ fassen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mobilfunkanlagen zusammen und geben allen Beteiligten Hinweise an die Hand, damit der Netzausbau zügig umgesetzt werden kann. Dabei ist beispielsweise auch die jüngste Novelle der Hessischen Bauordnung berücksichtigt.

Die Empfehlungen behandeln auch Aspekte des Immissions- und des Gesundheitsschutzes. Sie richten sich in erster Linie an Baubehörden, Telekommunikationsunternehmen sowie an Städte und Gemeinden, die insbesondere mittels Bebauungsplänen die Errichtung von Mobilfunkanlagen steuern können. Sie ersetzen die frühere Fassung aus dem Jahr 2003. „Schnelles Internet ist heute eine unerlässliche Infrastruktur für Bürger und Unternehmen, und für Kommunen ist sie ein wichtiger Standortfaktor“, sagte der Minister. „Breitbandausbau ist deshalb praktische Wirtschaftspolitik.“

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