Fulda/Hanau/Marburg/Kassel. Als neue Dimension der Überschreitung moralischer Grundprinzipien haben der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen und der Vorsitzende des Katholikenrates im Bistum Fulda, Richard Pfeifer (Biebergemünd-Kassel), die Gesetzentwürfe bezeichnet, mit denen die derzeit gültige Stichtagsregelung im Stammzellengesetz verändert werden soll.
In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Merkel, die Berliner Kabinettsmitglieder sowie die aus Hessen stammenden Bundestagsmitglieder weisen Bischof Algermissen und Richard Pfeifer darauf hin, daß menschliches Leben unverfügbar und unantastbar bleiben muß. Der Bischof und der Vorsitzende des Katholikenrates sehen die ethische Trennlinie überschritten, sobald Stammzellen für Forschungs- und medizinische Zwecke aus Embryonen gewonnen werden.
Menschliche Embryonen seien unverfügbar und dürften einer alles vereinnahmenden Forschungsfreiheit nicht geopfert werden. Unser Grundgesetz schütze in Artikel 1 und 2 Lebensrecht und Lebenswürde aller Menschen und binde jegliche staatliche Gewalt, gerade auch angesichts der Hilflosigkeit menschlicher Existenz an deren Beginn. „Zu schnell wird oft verdrängt, daß der Embryo, der bei solcher Art „Spitzenforschung“ mit Stammzellen getötet wird, ein wirklicher Mensch ist“, betont Bischof Algermissen in dem Schreiben.
Der Fuldaer Oberhirte und der Katholikenratsvorsitzende appellieren an die Verantwortung der Politiker für den uneingeschränkten Schutz menschlichen Lebens.