Wiesbaden. Nachdem die hessische Landesregierung vor wenigen Tagen den Landeshaushalt abschließend beraten hat und nach wie vor an der Entnahme von 360 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich festhält, haben die hessischen Landkreise nunmehr beschlossen, weitere Schritte hin zu einer möglichen Verfassungsklage zu unternehmen. Bei der diesjährigen Zusammenkunft der hessischen Landräte wurde Einigkeit dahingehend erzielt, nunmehr die verfassungsrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Aspekte einer Klage, gerichtet gegen das Land Hessen, vor dem Staatsgerichtshof, in Auftrag zu geben.
Der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf) hierzu: „Da das Land unverändert an dem Griff in den kommunalen Finanzausgleich und damit in die den Städten, Gemeinden und Landkreisen zustehenden Gelder festhält, sehen wir keine andere Möglichkeit als unseren Anspruch an eine angemessene Finanzausstattung durch das Land gerichtlich durchzusetzen.“ Der Hessische Landkreistag werde nunmehr, gemeinsam mit externen Juristen und Finanzwirtschaftlern, die Begründung einer entsprechenden Klage vorantreiben.
Die hessischen Landräte sind optimistisch, dass ihre Absicht auch von den Städten und Gemeinden und ihren beiden Spitzenverbänden, dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, solidarisch mitgetragen wird. Präsident Fischbach: „Es geht uns um eine unverminderte Beibehaltung der den Städten, Gemeinden und Landkreisen gemeinsam zustehenden Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs.“
Abschließend appelliert Präsident Fischbach an den Gesetzgeber, bei dem jetzt die Entscheidung liegt, die in der Vorlage des Kabinetts vorgesehene Kürzung nicht zu verabschieden. Anderenfalls würde sich die Situation allein der Kreise um weitere 340 Mio. Euro in 2011 verschlechtern und deren zum Jahresende bereits auf 2,6 Mrd. Euro angestiegenes kumuliertes Defizit weiter erhöhen.