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Deutliche Verbesserungen beim Wohngeld – Gesetzesnovelle des Bundes hat gegriffen

Landkreis Fulda. Durch die Wohngeldnovelle hat sich die Situation der Wohngeldberechtigten bundesweit zum Teil erheblich verbessert. Dies führt auch im Landkreis Fulda dazu, dass 90 Prozent der Empfängerhaushalte ein höheres Wohngeld als vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2009 beziehen.

Das Wohngeld ist eine Sozialleistung, die jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern finanziert wird. Anspruchsberechtigt sind hilfebedürftige Mieter und Eigentümer, die Wohngeld entweder in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses erhalten können. Dabei bemisst sich die Höhe des Wohngelds nach dem bereinigten Einkommen, den anerkannten Mietkosten und den sonstigen Belastungen.

Nach Mitteilung des Fachdienstes Sozialhilfe/Hilfen für Zuwanderer der Kreisverwaltung haben in 2009 927 Haushalte im Landkreis (ohne Stadt Fulda) Wohngeld bezogen. Das war ein Anstieg gegenüber 2008 um 298 Hausehalte (+46%). Insgesamt wurde Wohngeld in Höhe von 1,74 Millionen Euro ausbezahlt. Dieser Betrag hat sich im Vergleich zu 2008 mit 782.000 Euro mehr als verdoppelt.

Der durchschnittliche Wohngeldbetrag lag im vergangenen Jahr beim Mietzuschuss bei 132 Euro und beim Lastenzuschuss bei 159 Euro. In 2008 hatten die Vergleichswerte noch 99 Euro und 114 Euro betragen. Ein weiteres Ergebnis der Wohngeldnovelle war, dass aufgrund der gesetzlichen Änderungen rund 46 Prozent der derzeitigen Wohngeldempfänger erstmals leistungsberechtigt geworden sind.

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